@phdthesis{Holl2013, type = {Master Thesis}, author = {Erik Holl}, title = {Von wegen Mitwirkung - ein gewerkschaftliches Bildungsangebot f{\"u}r Werkstattr{\"a}te}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:rt2-opus-1532}, year = {2013}, abstract = {Menschen mit Behinderungen2 wohnen und arbeiten in Deutschland regelm{\"a}{\"s}ig in einer gesellschaftlich eigens f{\"u}r sie organisierten und institutionalisierten Lebenswelt. Die damit einhergehende Separierung dieser Menschen aus fundamentalen Kernbereichen ihrer gesellschaftlichen Lebensf{\"u}hrung erzeugt hier ein gleicherma{\"s}en besonderes wie „besonderes“ Lebensumfeld mit weitreichenden Folgeerscheinungen. Eine dieser Folgen soll im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen. Ich stelle die These auf, dass Menschen mit Behinderungen in ihrem Arbeitsleben im Rahmen einer Werkst{\"a}tte f{\"u}r behinderte Menschen (WfbM) einer Verhinderung ihrer politischen Subjektivierung ausgesetzt sind. Das Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen in Deutschland vollzieht sich fortlaufend und in zunehmendem Ma{\"s}e im Feld der Institutionen der WfbM3. Die WfbM ist f{\"u}r eine stetig anwachsende Zahl von Menschen somit ein zentraler Ort von Lebens\&\#8208; bzw. Arbeitserfahrungen. Gleichzeitig hat sie Menschen mit Behinderungen als Einrichtung zur Teilhabe und Eingliederung in das Arbeitsleben durch geeignete Ma{\"s}nahmen einen {\"U}bergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erm{\"o}glichen. Teilhabe bedeutet hier „die menschenrechtsethische Grundlage wie Zielbestimmung einer inklusiven Praxis, die sich gegen die soziale Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Beeintr{\"a}chtigungen und f{\"u}r deren Chancengleichheit durch Abbau von Zugangsbarrieren sowie F{\"o}rderung realer Beteiligungschancen an {\"o}ffentlichen G{\"u}tern engagiert.“ (LOB\&\#8208;H{\"U}DEPOHL 2010, 14). Inklusion4 bezieht sich auf „full and effective participation and inclusion in society“ (Artikel 3 Buchst. c. des {\"U}bereinkommen der Vereinten Nationen {\"u}ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen – kurz: UN\&\#8208;BRK). Der hier vorgestellte Teilhabebegriff widerspricht aber der Grunderfahrung nahezu aller WfbM-Besch{\"a}ftigten bez{\"u}glich ihrer tats{\"a}chlichen Teilhabem{\"o}glichkeiten am gesellschaftlichen Arbeitsleben. So war die WfbM paradoxerweise zwischen 2002 und 2006 f{\"u}r 99,89\% aller dort Besch{\"a}ftigten eine „vor{\"u}bergehende Endstation“ in ihrem Arbeitsleben Worin unterscheiden sich betriebliche Mitbestimmung, Werkst{\"a}ttenmitwirkungsverordnung, Diakonie-Werkst{\"a}ttenmitwirkungsverordnung? Welche rechtlichen Grundlagen gelten jeweils? Welche Perspektiven und Handlungsm{\"o}glichkeiten ergeben sich daraus f{\"u}r Teilhabe an Entscheidungsprozessen f{\"u}r Besch{\"a}ftigte in Werkst{\"a}tten? Wie m{\"u}ssen Bildungsangebote gestaltet werden, damit Mitbestimmung im Arbeitsleben f{\"u}r Menschen mit Behinderung transparent und verst{\"a}ndlich wird, politische Partizipation m{\"o}glich wird?}, language = {de} }