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Infolge der Psychiatrieenquete im Jahr 1975 kam es zur Korrektur der Fehlplatzierung von Menschen mit geistiger Behinderung1 in psychiatrischen Krankenhäusern. Zu diesen Bewohnern könnten auch Menschen mit geistiger Behinderung und sog. Herausforderndem Verhalten (HV) gezählt haben. Aufgrund der Nähe und der oftmals vorhandenen Zusammenhänge zu psychischen Störungen ist davon auszugehen, dass diese Menschen nach der Psychiatrieenquete in der Behindertenhilfe untergebracht wurden. Doch auch dort war man vermutlich konzeptionell nicht auf diese Klientel vorbereitet. Sowohl in den eingerichteten Intensivgruppen, als auch in „herkömmlichen“ Wohngruppen erfuhren die Menschen mit HV aufgrund ihrer Verhaltensweisen starke Ausgrenzung von Gemeinschaft und Gesellschaft. Diese Personen brauchten spezifische und passgenaue Unterstützung, um zurückgebildete Kompetenzen wieder aufzubauen und sich angemessene Verhaltens- und Interaktionsweisen anzueignen. Zu diesem Schluss kam auch eine vom damaligen Sozialministerium Baden-Württembergs zusammengestellte Expertengruppe Anfang der 1990er, die die Wohn- und Lebensbedürfnisse durch das Modellprojekt „Therapeutische Wohngruppe“ dieser Zielgruppe klären sollte. Es ging um die Einschätzung der notwendigen fachlichen Konzepte und Rahmenbedingungen, um dem Personenkreis die Voraussetzungen für ein Leben und Wohnen ohne gesellschaftliche Ausgliederung und damit mit mehr Teilhabe zu. Der Modellversuch wurde zudem im Rahmen einer Evaluationsstudie wissenschaftlich begleitet. Obwohl die an dem Modellversuch teilnehmenden Einrichtungen erfolgreich arbeiteten und ein Drittel der TWG-Bewohner ins Regelwohnen der Eingliederungshilfe reintegrieren konnte, kam es nicht zur geplanten Aufnahme der TWG-Leistungsmaßnahme in den Rahmenvertrag Baden-Württembergs für stationär betreute Wohnformen. Dennoch bestehen auch heute TWG-Einrichtungen in Baden-Württemberg, von deren Existenz aufgrund ihrer geringen Anzahl je-doch nur sehr wenige Personen, auch aus der Fachwelt, wissen. In dieser Studie wird das Leistungsangebot TWG auf qualitative Weise untersucht. Insbesondere wird darin auch die Perspektive der Klienten zur Sprache. Das Forschungsinteresse besteht darin, wie der konzeptionell-rehabilitative Auftrag der TWG in der Praxis umgesetzt wird. Dazu gehören weitere, vertiefende Fragestellungen: • Welche allgemeinen und spezifischen Maßnahmen werden zur Umsetzung des rehabilitativen Auftrags ergriffen? • Wer ist an dieser Umsetzung beteiligt? • Welche Effekte haben die ergriffenen Maßnahmen? • Wie gestaltet sich der Prozess der Wiedereingliederung mit allen Beteiligten? • Welche Schwierigkeiten ergeben sich bei diesem Prozess? Aufgrund des rehabilitativen Auftrags spielt die Lebenssituation der Klienten im Anschluss an die TWG eine wichtige Rolle. Es stellt sich somit für die Bewohner, ihr soziales Umfeld, aber auch für die beteiligten Leistungserbringer und Leistungsträger die Frage: „Therapeutische Wohngruppe und dann?“. Daraus ergibt sich für die vorliegende Studie eine weitere Fragestellung, nämlich wie gestaltet sich die heutige Lebenssituation ehemaliger TWG-Klienten? Zur Beantwortung dieser Fragen wurden zwei TWGs in Baden-Württemberg untersucht.
Menschen, die durch ihre Persönlichkeit oder ihren Intellekt von der Norm herausragend abweichen, werden im allgemeinen Sprachgebrauch häufig mit unterschiedlichen Etiketten wie talentiert, kreativ oder frühreif versehen und gelten dabei wahlweise als Genies, Exoten oder Spinner. Somit wurde Mozart als „Wunderkind“ mit außergewöhnlichen musikalischen Fähigkeiten bezeichnet, galt Gottfried Wilhelm Leibniz als „Universaler Geist“, lässt sich über die Führungsqualitäten von Napoleon Bonaparte streiten und träumen viele von den begnadeten schauspielerischen Leistungen der Künstlerin Sharon Stone. Es ist anzunehmen, dass die auffälligen Talente und Begabungen dieser Menschen ihre jeweilige Umwelt zum Staunen brachten und diese womöglich dazu veranlassten, an ihren bisherigen Vorstellungen von „Normalität“ zu zweifeln. Außerordentliche Persönlichkeiten stehen aber zweifelsohne seit jeher im Fokus der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit und werden mit dem Begriff „hochbegabt“ charakterisiert. In der Antike wurden hochbegabten Menschen dabei noch Eigenarten zwischen Genialität und Wahnsinn nachgesagt und in Deutschland war die Verwendung des elitären Begriffs „Hochbegabung“ bis in die 1980er Jahre nahezu verpönt (vgl. STUMPF 2013, S.11-12). Dahingegen stehen hochbegabte Kinder und Jugendliche heutzutage insbesondere aufgrund ihrer hohen Leistungsfähigkeit im Fokus des wissenschaftlichen Interesses und das Phänomen „Hochbegabung“ wird vor allem im Leistungskontext behandelt (vgl. ebd.). Lange Zeit wurde angenommen, dass begabte Kinder und Jugendliche mühelos zu Spitzenleistungen fähig sind und keiner besonderen unterrichtlichen Förderung bedürfen (vgl. MÖNKS ET AL. 2003, S.5). Die Arbeit geht empiriegestützt der Frage nach, ob gängige Vermutungen zur „Hochbegabung“ für eine gesamte Gruppe an hochbegabten Menschen bestätigt werden können? Ist nicht vielmehr von einer großen Heterogenität unter Hochbegabten auszugehen, oder kann Hochbegabung sogar als „die schönste Form der Behinderung“ bezeichnet werden?
Der Übergang in das nachschulische Leben ist ein zentraler Aspekt im Arbeitsfeld der Sonderpädagogik. Eltern, Jugendlichen mit (geistiger) Behinderung, Lehrerinnen und Lehrer müssen sich mit der Frage auseinandersetzen „Schule und was kommt dann?“. Zwischenzeitlich ist dieses drängende Thema auch bei den politischen Entscheidungsträgern angekommen. Entsprechend steht die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit (geistiger) Behinderung vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. Auch die Leistungsträger stehen vor der Aufgabe, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Denn der bisher praktizierte Automatismus des direkten Wechsels von der Schule für Geistigbehinderte in die Werkstatt für behinderte Menschen wird zunehmend kritisch hinterfragt. Es zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab, der nicht nur durch den aktuellen Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte und dessen Forderung nach mehr Wahlmöglichkeiten bezüglich der Berufswahl klar markiert wird. Auch politische und gesetzliche Veränderungen, wie die verbindliche Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – in der unter anderem „[…] das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit […]“ (Art. 27 Abs.1 UN-BRK, zitiert nach BMAS 2011a, 40) gefordert wird – oder auch die gesetzliche Verankerung der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung im SGB IX, fordern ein Umdenken. Die darin konstatierte personenzentrierte Sichtweise macht somit eine Auseinandersetzung mit dem Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben unerlässlich. Hinzu kommen viele Projekte, mit unterschiedlichen Ansätzen, die sich dem Thema der Teilhabe von Menschen mit (geistiger) Behinderung am Arbeitsleben annehmen. Auch die Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss sich diesen veränderten Bedingungen stellen. Und es gibt deshalb mittlerweile in Deutschland ein etabliertes und umfassendes System zur Unterstützung der Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings stellt sich dieses System mittlerweile für alle Beteiligten als ein „unbekanntes, unübersichtliches Territorium“ (Doose 2012, 91) dar. Dieses unübersichtliche Gelände zu rekonstruieren ist Anlass und Fragestellung dieser Arbeit.
Mit ihrer Arbeit zu Bildungsangeboten der Gedenkstättenpädagogik für Menschen mit Behinderung betritt die Autorin in vielerlei Hinsicht ungesichertes Terrain: geschichtsdidaktische Konstrukte berücksichtigen diesen Personenkreis bisher nicht.Der aktuelle sonderpädagogische und geschichtsdidaktische Textbestand dazu ist umfänglich versammelt. Die leitende Fragestellung nach Kriterien für ein Bildungsangebot zu Opferbiografien (S.5) und die pädagogische Begründung für ein solches Angebot wird gegliedert in formuliert Die Arbeit gliedert ihre übergreifende Fragestellung in die Teilfragen Begriffsklärung (Menschen mit Behinderung nach W.Jantzen; historische Bildung, historisches Bewusstsein, Geschichtsbewusstsein nach Priebe 2006, historisches Lernen nach Hasberg 2014 und Pampel 2007). Daran schließt sich an ein Referat zu gegenwärtig relevanten Erklärungen über den Erwerb historisch-politischer Bildung; besonders geht die Autorin auf den Vorschlag von Hasberg (Regelkreis-Prozess nach Rüsen) ein und eröffnet so einen möglichen Anschluss an didaktische Überlegungen von inklusionspädagogischer Seite. Im Abschnitt 2.5 werden die erarbeiteten Perspektiven und Anliegen (ausgehend von geschichtsdidaktischen und inklusionspädagogischen Positionen) auf mögliche didaktische Anforderungen bezogen auf den Personenkreis Menschen mit Lernschwierigkeiten fokussiert. Hier bezieht sich die Autorin auf Überlegungen von Musenberg 2014, Hasberg 2014. Beide formulieren deutlich die gegenwärtig desolate didaktische Situation der historisch-politischen Bildung an der Sonderschule (S.28ff); Musenberg wendet dies konstruktiv durch die Formulierung von sechs Thesen – verbunden mit einem Plädoyer am Geschichtsbewusstsein festzuhalten. Argumentativer Kern der Arbeit stellt für mich Abschnitt 2.7 dar; hier werden Kriterien für historische Bildung formuliert (S.32f).
Fallorientiert werden zwei Menschen mit Körperbehinderung beschrieben, die Sexualassistenz in Anspruch nehmen. Möglichkeiten und Grenzen von Sexualsssistenz werden dargestellt; rechtliche, finanzielle, psychosziale und soziologische Aspekte werden mit Bezug auf den gegenwärtigen Forschungsstand referiert. Dies bildet die Grundlage eines Interviews mit einer Frau mit Körperbehinderung.
Die Arbeit thematisiert die Sexualität von Jugendlichen mit geistiger Behinderung und ihre Vorstellungen zu diesem Thema. Im Rahmen einer didaktischen Rekonstruktion entsteht ein Überblick über den aktuellen fachwissenschaftlichen Diskussionsstand zur Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung. Hierbei werden wesentliche Themen wie die Partnerschaft, die Sexualität sowie die psychosexuelle Entwicklung erläutert. Die Entwicklung des Körpers und der Sexualität wird im Vergleich zwischen Menschen mit und ohne geistiger Behinderung dargestellt. Dabei wird deutlich wie sehr Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung bezogen auf Bildungsangebote tabuisiert ist. An Schulen für Geistigbehinderte gibt es kaum ausformulierte sexualpädagogische Konzepte und oder Überlegungen. Bestärkt wird dieser Befund durch die Auswertung der dazu durchgeführten und ausgewerteten Interviews. Aus der Verknüpfung der Fachwissenschaft und den Schülervorstellungen wird ein Auftrag für die Schule für Geistigbehinderte formuliert. Den Schülerinnen und Schülern muss ein angemessener Sexualkundeunterricht geboten werden. Es hilft nicht viel nur theoretisch fundiertes Wissen zu vermitteln, welches die Schülerinnen und Schüler nicht wirklich verstehen, wichtig sind der richtige Wortgebrauch, ausgewählte Schwerpunktthemen und ein Gespräch auf Augenhöhe. Es soll nicht nur die Verhütung eine übergeordnete Rolle spielen, sondern gerade auch die schönen und lustvollen Seiten der Sexualität thematisiert werden.
Kinder mit Down-Syndrom sind in ihrer sprachlichen Entwicklung retardiert und können sich häufig nur schwer verständlich mitteilen. Dadurch werden ihre Fähigkeiten und Kompetenzen oft falsch eingeschätzt, sie werden nicht ernst genommen und immer wieder im Alltag mit ihren sprachlichen Problemen bei der Verständigung mit der Umwelt konfrontiert. Da Sprache in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert hat und zu den Grundbedürfnissen des Menschen zählt, ist die Teilhabe an der Gesellschaft in erheblichem Maße eingeschränkt. Vor allem gegenüber fremden Personen gelingt es Kindern mit Trisomie 21 nur bedingt ihre Wünsche, Bedürfnisse oder Schwierigkeiten auszudrücken. Trisomie 21 ist die häufigste und bekannteste genetisch bedingte Behinderung. Trotz deutlicher syndromspezifischer Gemeinsamkeiten der Kinder untereinander, bilden sie bezogen auf Entwicklungs-, Lern- und Leistungsfähigkeit, eine sehr heterogene Gruppe mit individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen. Dieses zeigt sich auch in ihren unterschiedlichen Kompetenzen und Schwierigkeiten im Hinblick auf Spracherwerb, Sprachverständnis und Kommunikation. Frühlesen ist ein auf Kinder mit Down-Syndrom ausgerichtetes Konzept, welches sowohl die syndromtypischen Merkmale und Erkrankungen im Hinblick auf Sprachentwicklung und Sprachverständnis berücksichtigt, aber auch auf individuelle Interessen der Kinder eingeht und eine Möglichkeit zur Sprachförderung bei Kindern mit Trisomie 21 bietet. Diese wissenschaftliche Hausarbeit befasst sich mit dem Thema „Frühlesen als Möglichkeit der Sprachförderung bei Kindern mit Down-Syndrom“. Es geht vor allem um die Fragestellung, ob und warum Frühlesen als sinnvolle Möglichkeit der Sprachförderung bei Kindern mit Trisomie 21 gesehen werden kann?
Lehrpersonen an Grund- und Sonderschulen erhalten in dieser Handreichung Anregungen für die ersten Wochen und Monate im Anfangsunterricht Mathematik. Ausgehend von Erkenntnissen aus Fachdidaktik und Entwicklungspsychologie wird ein Überblick über die Entwicklung von Teile-Ganzes-Verständnis, Mengenverständnis, Zahl- und Operationsverständnis im frühen Kindesalter gegeben. In allen Kapiteln finden sich, neben theoretischen Ausführungen und Hinweisen für diagnostische Aufgabenstellungen, praxiserprobte konkrete Hinweise und Vorschläge zur Förderung. Die Autorinnen: Jutta Schäfer ist Professorin für Pädagogik und Didaktik im Förderschwerpunkt Lernen an der Fakultät für Sonderpädagogik der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg. Ulrike Bopp-Schultheiß ist Sonderschullehrerin und Beauftragte für Gemeinsamen Unterricht am Staatlichen Schulamt Tübingen. Kopiervorlagen für Zehnerfelder und weitere Materialien können angefordert werden bei Prof. Dr. Jutta Schäfer (jutta.schaefer@ph-ludwigsburg.de). Die Autorinnen freuen sich außerdem über Anregungen, Rückmeldungen und Erfahrungen, die Lehrpersonen in der Praxis mit der Handreichung gemacht haben.
Die vorliegende Arbeit geht der Fragestellung nach, inwieweit Italien als „Vorbild“ für die deutsche Inklusionsbewegung gelten kann, um eine qualitativ und quantitativ hochwertige Förderung aller Schülerinnen und Schüler an einer „Schule für alle“ zu verwirklichen. Da in Deutschland innerhalb der einzelnen Bundesländern unterschiedliche Gesetzeslagen und Voraussetzungen herrschen, bezieht sich die Arbeit schwerpunktmäßig auf Baden-Württemberg, wohingegen in Italien Gesetze und Vorschriften national verabschiedet werden. Es werden zunächst Begriffsbestimmungen und Modelle zur Inklusion dargestellt, um die beiden Systeme anschließend auf Basis des systemökologischen Ansatzes nach Bronfenbrenner (1981), hinsichtlich inklusiver Strukturen zu vergleichen. Berücksichtigt werden muss hier die unterschiedliche Ausgangslage beider Systeme, da in Italien nie ein so ausdifferenziertes Sonderschulsystem wie in Deutschland existiert hat. Der Vergleich wird zunächst anhand theoretischer Befunde durchgeführt und anschließend durch eigene Forschungen, in Form von Experteninterviews, in beiden Ländern überprüft. Die Ergebnisse geben einen exemplarischen Einblick in die tatsächliche Schulrealität beider Länder. Am Ende der Arbeit werden die Ergebnisse aus beiden Teilen zusammen geführt, um Ansätze zur Entwicklung einer erfahrungsbasierten Inklusionsstrategie zu entwickeln.
In Deutschland erkranken jährlich rund 4000 Kinder an progressiven oder progredient verlaufenden Krankheiten. Diese Erkrankungen sind fortschreitend und nicht heilbar. Die Kinder werden häufig durch ihre Erkrankung aus dem Leben gerissen (Jennessen 2007, 16). Unter diesen Kindern befinden sich auch die, welche an progressiven Muskeldystrophien erkrankt sind, zu denen die Muskeldystrophie Duchenne zählt (Bergeest 2002, 99). Jährlich werden zahlreiche Familien damit konfrontiert, dass ihr Kind an einer nicht heilbaren Krankheit erkrankt ist (Forst 2000, 10), die zu einer verkürzten Lebenserwartung der Kinder führt (Daut 2005, 31f). Wie man mit schwer kranken Kindern, die einem frühzeitigen Tod und einem progressiven Verlauf ihrer Erkrankung ausgesetzt sind, über ihre Erkrankung sprechen soll und welche Informationen man dem Kind dabei vermittelt. Ist es überhaupt angemessen ein Kind über seine schwerwiegende Krankheit zu informieren? Welche Informationen sollen dem Kind gegeben werden? Wie soll eine solche Vermittlung von Informationen stattfinden? Ist es für das Kind wichtig, dass es darüber sprechen kann? Die Untersuchung schließt an die Forschungsergebnisse von Daud (2005) an durch Befragung von Betroffenen deren Bezugspersonen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Prozess der Informationsvermittlung. Die Erfahrungen, Empfindungen und Vorstellungen werden aufgezeigt. Insbesondere geht es dabei um emotionale, soziale und psychische Aspekte der Erkrankung und die daraus resultierenden Anforderungen und Belastungen. In forschungsmethodischer Hinsicht wird insbesondere die Erstellung des Interviewleitfadens dargestellt, die Beschreibung der durchgeführten Untersuchung. Die Auswertung der Befragungen wird im Anschluss dargestellt, in dem die Aussagen der Interviewpartner/Innen geschildert und miteinander in Beziehung gesetzt werden und abschließend diskutiert. Im Anhang befindet sich der ausführliche Interviewleitfaden I (der Betroffenen) und der Interviewleitfaden II (der Eltern). Ebenso alle ausführlichen Transkriptionen der Gesprächssituationen mit einer kurzen Einführung, welche einen Einblick in die Gesprächssituation geben soll.