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Der Landeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Special Olympics“ wurde im Jahr 2012 zum ersten Mal ausgeschrieben. Die vorliegende Arbeit „sportliches Training mit Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung im Hinblick auf die Teilnahme am Landeswettbewerb der Schulen – ‚Jugend trainiert für Special Olymics – Leichtathletik’“ beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem vorbereitenden Training hinsichtlich des Landeswettbewerbs. Zentral dabei ist die Frage: -Warum sollte die Sportart Leichtathletik an der Schule für Geistigbehinderte trainiert werden und wie kann dieses Training am besten umgesetzt werden? Es geht darum, weshalb die Sportart Leichtathletik für Menschen mit geistiger Behinderung von Bedeutung ist und warum die Umsetzung auch von unterschiedlichen Institutionen unterstützt werden sollte. In der Arbeit wird der Begriff der Behinderung geklärt und die Entwicklung des Lebensbereichs Sport in Bezug auf Menschen mit geistiger Behinderung dargestellt. Dass der Sport als Bereicherung für alle Menschen zu sehen ist zeigt die Organisation Special Olympics, die die sportliche Aktivität von Menschen mit geistiger Behinderung vor allem durch ihre regelmäßig stattfindenden Sportveranstaltungen fördert. Die Arbeit beschäftigt sich konkret mit dem Training an einer Schule für Geistigbehinderte, deshalb steht die Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit vor allem im Kindes- und Jugendalter im Vordergrund. Die Frage nach dem Leistungsverständnis bei Menschen mit geistiger Behinderung sowie die Frage ob und wie das Training im Schulsport Platz findet wird gestellt. Der Landeswettbewerb „Jugend trainiert für Special Olympics“ fand im Jahr 2012 mit den Disziplinen Fußball und Leichtathletik statt. Die Umsetzung des Trainings wird in der Arbeit am Beispiel mit Schülerinnen und Schülern die sich auf den Landeswettbewerb „Jugend trainiert für Special Olympics“, in der Disziplin Leichtathletik, vorbereitet haben konkret. Mit einem Einblick in das Wettbewerbsgeschehen des Landeswettbewerbs „Jugend trainiert für Special Olympics“ in der Disziplin Leichtathletik wird die Arbeit abgerundet. Jugend trainiert für Olympia ist schon seit einigen Jahren einer der weltgrößten Schulsportwettbewerbe. Von großer Bedeutung ist deshalb die Etablierung von Veranstaltungen dieser Art auch für Schulen mit Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung, denn somit wird auch eine Möglichkeit der Partizipation geschaffen
Die vorliegende Arbeit ist in zwei große Teile unterteilt. In Teil I wird zuerst das theoretische Verständnis zu den vorkommenden Begriffen geklärt. Herr R. wird kurz vorgestellt. Im Folgenden wird zu den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit jeweils ein theoretischer Hintergrund vermittelt. Dieser wird mit den Ergebnissen der Arbeit mit Herrn R. verglichen. Teil II ist mit Biografiearbeit überschrieben. Einem theoretischen Hintergrund folgen die Beschreibung der Umsetzung mit Herrn R., Ergebnisse und Reflexionen zur gemeinsamen Arbeit.
Im ersten Kapitel der vorliegenden Arbeit sollen allgemeine Aspekte von Musik dargestellt werden. Es handelt sich dabei um die essentiellen, auf die Thematik bezogenen Grundlagen. Eine Darstellung die den Anspruch der Vollständigkeit erhebt, würde den Rahmen dieser Arbeit überschreiten. Ein Schwerpunkt wird auf das aktive Musizieren gelegt, da das Spiel auf der Blockflöte aktives Musizieren darstellt. An dieser Stelle soll jedoch erwähnt werden, dass es sich bei der Trennung der aufgeführten Aspekte um eine künstliche handelt, da diese sich in Wirklichkeit gegenseitig beeinflussen und bedingen. Das zweite Kapitel handelt von Menschen mit geistiger Behinderung. Der Begriff der geistigen Behinderung ist in der Fachwelt nicht eindeutig definiert und nach wie vor umstritten. In der vorliegenden Arbeit wird ein möglicher Erklärungsansatz vorgestellt. Anschließend werden die Aspekte der Musik mit diesem in einen Zusammenhang gebracht und es werden Vermutungen angestellt, welche Rolle das aktive Musizieren im Leben eines Menschen mit geistiger Behinderung ausmachen kann. Um besser verstehen zu können, was die Blockflöte als Instrument ausmacht, werden in Kapitel drei verschiedene Aspekte dieses Instrumentes dargestellt. Nach einem Abriss der Geschichte des Instrumentes werden die Anatomie, äußere und innere Merkmale einzelner Instrumente, sowie Grundlagen der Tonerzeugung beleuchtet. Ausführlicher werden anschließend verschiedene Spieltechniken und die Anforderungen, die das Spiel auf der Blockflöte an den Spieler stellt, erläutert. Im Weiteren werden verschiedene Orte und Möglichkeiten vorgestellt, an denen das Instrument eingesetzt werden kann. Abschließend werden die Inhalte des dritten Kapitels in einen Zusammenhang mit den in Kapitel zwei geäußerten Vermutungen gebracht. Das vierte Kapitel ist der Arbeit in der Praxis gewidmet. Hier werden konkrete Beispiele aus der Arbeit mit der Blockflöte und Menschen mit geistiger Behinderung behandelt. Dabei werden verschiedene „Einsatzorte“ dargestellt. In jedem Unterkapitel wird zunächst Allgemeines zur Institution und den Lehrpersonen angeführt. Anschließend werden persönliche Erfahrungen der befragten Personen wiedergegeben. Alle Institutionen und Personen bleiben aus Gründen des Datenschutzes anonym. Im fünften Kapitel werden die zentralen Aspekte aus Kapitel 4 zusammengestellt. Es wird dargelegt, welchen Stellenwert die Blockflöte allgemein und für Menschen mit geistiger Behinderung im Besonderen einnehmen kann. Anschließend werden Voraussetzungen beschrieben, die eine Rolle dabei spielen können, dass die Blockflöte einen Stellenwert im Leben eines Menschen mit geistiger Behinderung einnimmt, sowie methodische Hinweise gegeben. Diese stellen Perspektiven für den Einsatz der Blockflöte in der musikalischen Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung dar.
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen eines Projektes des Deinstitutionalisierens in der Behindertenhilfe auf die Menschen, die in der Institution leben und arbeiten. Hierzu wird das Deinstitutionalisieren theoretisch in das Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit eingebettet. Dieses wird mit einem Bild der Systemtheorie illustriert und mit anderen Spannungsfeldern in benachbarten Diskursen verglichen. Unter diesem Fokus werden wesentliche Diskurse um Menschen, die in einer Institution leben und arbeiten, analysiert und synthetisch zusammen geführt. Es sind dies einerseits die Diskurse um Normalisierung, Lebensqualität, Selbstbestimmung und Empowerment, andererseits um humane und persönlichkeitsförderliche Arbeit, Arbeitszufriedenheit sowie Arbeitsgestaltung. Als mögliche Antwort auf die sich daraus ergebenden Veränderungen in der Behindertenhilfe wird das Deinstitutionalisieren mit seinen historischen und internationalen Entwicklungen beschrieben. Die Erkenntnisse werden auf eine eigene empirische Untersuchung eines Projektes des Deinstitutionalisierens übertragen. Hierzu wurden 51 Menschen mit geistiger Behinderung und 13 Professionelle vor Beginn des Projektes und ein Jahr danach mit Hilfe einer Testbatterie zu differenzierten Ergebnisindikatoren befragt. Die beteiligten Personen befanden sich dabei in zwei untersuchten Treatmentgruppen (Deinstitutionalisieren durch a) Umzug in eine gemeinwe-senintegrierte Wohnung vs. b) Veränderung der Wohnsituation innerhalb der Institution) und zwei Kontrollgruppen. Als wesentliches Ergebnis konnte festgehalten werden, dass Deinstitutionalisieren in dem untersuchten Projekt zu positiven Veränderungen in unterschiedlichen Aspekten von Le-bensqualität der beteiligten behinderten Menschen führte, aber auch gesundheitliche Risiken in sich barg. Entsprechend ergab sich für die Professionellen eine Zunahme an differenzierten Aspekten persönlichkeitsförderlicher Arbeit bei gleichzeitiger Zunahme an Regulationsanforderungen. Insgesamt werden die Ergebnisse dahingehend interpretiert, dass bei ausreichender Sicherheit aller Beteiligten durch das Deinstitutionalisieren Räume so gestaltet werden können, dass sich mehr Möglichkeiten zur Nutzung von mit Freiheit einhergehenden Potentialen ergeben. Hierzu werden abschließend mögliche Fallen, aber auch Wege zum Umgang mit dem Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit diskutiert.
Diese Arbeit möchte ein Beitrag dazu leisten, dass Lehrkräfte Methoden zur Enttabuisierung des Themas Trauer in der Schule finden können. Es werden daher Aspekte in dieser Arbeit vorgestellt, die die Bedeutung von Trauer in Bezug auf die Schule veranschaulichen. Tabuisierungen von Trauer in der Schule für Geistigbehinderte werden dargelegt und ihre Ursachen im gesellschaftlichen Kontext aufgezeigt. Der Begriff sowie die historischen Hintergründe der Trauer werden beleuchtet sowie verschiedene Modelle zum Trauerprozess vorgestellt. Es werden Trauerrituale thematisiert, da sie zu einer Reduktion von pathologisierten bzw. komplizierten Trauerverläufen beitragen können. Das Bild, was sich Lehrkräfte von einem Menschen mit geistiger Behinderung machen, bestimmt oft wesentlich das pädagogische Handeln und hat auch Einfluss darauf, inwieweit Trauer in der Schule Beachtung findet. Die Auseinandersetzung mit dem Begriff „geistige Behinderung“, die schulische Bildung für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung sowie deren Ziele bilden daher einen weiteren Inhalt dieser Arbeit. Es konnte ein Zusammenhang von Selbsterfahrung, Lebenszutrauen und Trauer in dieser Arbeit hergestellt werden, wodurch erneut die Bedeutsamkeit von Trauer im Kontext Schule und im Besonderen der Schule für Geistigbehinderte verdeutlicht wird. Todesvorstellungen sowie die Trauer von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung sowie deren Erfahrungen mit Verlusten sind weitere sonderpädagogische Aspekte dieser Arbeit. Wie Schule eine Kultur des Abschieds entwickeln kann, bildet ein wichtiger Inhalt hinsichtlich der sonderpädagogischen Praxis. Voraussetzung für ein gelingendes thanatopädagogisches Handeln bildet die Trauerfähigkeit als Kompetenz des Lehrers sowie die Teamkultur innerhalb des Lehrerkollegiums.
Der Gegenstand der Sexualität ist in unserer heutigen Gesellschaft ein allgegen-wärtiges Thema. Ganz gleich, wann und wo, jeder wird damit konfrontiert. Doch was ist, wenn man nicht dazu gehört? Wenn man nicht den gängigen Schönheitsidealen entspricht und keine erotischen Erlebnisse sowie damit in Verbindung stehende Erfahrungen, aus welchen Gründen auch immer, vorzuweisen hat? Wohin mit seiner sexuellen Lust, wenn man keinen Partner hat, mit dem man diese Intimität teilen kann? Für den nichtbehinderten Teil der Gesellschaft gibt es diverse Möglichkeiten, diese Lücken zu schließen. Angefangen von der Masturbation, über One-Night-Stands hin zum Besuch eines Bordells – die Auswahl scheint groß. Doch wie gestaltet es sich für unsere behinderten Mitmenschen? Können sie sich ebenfalls so einfach aus dem Pool der sexuellen Fantasien und Dienste bedienen? Leider lautet die Antwort „Nein“. Eine erfüllte Partnerschaft mit Liebe, Nähe und Sexualität zu leben ist für Menschen mit einer Beeinträchtigung äußerst schwer. Bedingt durch die spezifischen Rahmenbedingungen, mit denen gerade Menschen mit einer geistigen Behinderung konfrontiert sind, wird das Aufnehmen und Halten von Kontakten oder auch der Rückzug für intime Momente erheblich erschwert – wenn nicht gar gänzlich verhindert. Nicht selten wird diesen Menschen, bewusst oder unbewusst, die Existenz ihrer Libido abgesprochen, schlimmstenfalls das Recht auf Sexualität verweigert. Aussagen wie „Wir wollen keine schlafenden Hunde wecken“ haben in diesem Zusammenhang keinen Seltenheitswert. In den letzten zehn Jahren lässt sich, zumindest im Bereich der Behindertenarbeit, ein vermeintlicher Wandel erkennen. Es wird davon geredet, dass jedem Menschen das Recht auf sexuelle Entfaltung zusteht, sofern man anderen Personen mit seinem Handeln keinen Schaden zufügt. Stimmen der emanzipatorischen Behinderten-bewegung werden laut. Gerade in Zeiten der augenscheinlichen Integrations- und Normalisierungsbemühungen muss auch behinderten Menschen die Chance gegeben werden, ihre Sexualität auszugestalten, so ihre Forderung. Mit Nina de Vries und ihren tantrischen Massagen begann in Deutschland die schrittweise Enttabuisierung der Sexualität behinderter Menschen. Heute haben behinderte Menschen die Möglichkeit, neben Sexualassistenz und Sexualbegleitung, die ihnen lustvolle Erfahrungen bereiten (soll), auf erotische Hilfsmittel zurückzugreifen oder Workshops mit spezifischen sexualpädagogischen Themen zu besuchen. Eine erotische Tafel mit aphrodisierenden Speisen und lustvollen Kurzgeschichten oder Filmen darf selbstverständlich auch nicht fehlen. Über all die eben angesprochenen Themen hat man, zumindest schon mal irgendwo und sei es lediglich bei hitzigen Diskussionen über das Für und Wider ihrer Existenz, etwas gehört. Doch bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass man, selbst in Kreisen der Behindertenarbeit, nicht allerorts darüber Bescheid weiß, was sich beispielsweise hinter der Bezeichnung „aktive Sexualassistenz“ verbirgt. Geschweige denn, welche Ziele dabei verfolgt werden. In der vorgelegten Arbeit soll nun aufgezeigt werden, welche konkreten Chancen und Möglichkeiten sich geistig behinderten Menschen in unserer Gesellschaft bieten, sodass sie ihre eigene Sexualität kennen lernen und diese nach ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen ausleben können.
Das Empowerment-Konzept und seine Bedeutung für den Unterricht an der Schule für Geistigbehinderte
(2008)
Als Grundlage der Arbeit werden zunächst der Umbruch in der Sonderpädagogik sowie das den folgenden Ausführungen zugrunde liegende Verständnis von geistiger Behinderung dargestellt. Nach einer eingehenden Erläuterung des Empowerment-Konzepts wird die Personengruppe der Menschen mit geistiger Behinderung in den Blick genommen: Aufgrund ihres individuell ausgeprägten, erhöhten Maßes an sozialer Abhängigkeit werden Grundzüge eines spezifizierten Empowerment-Programms formuliert sowie die Rolle der professionellen Helfer und Leitlinien in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung dargelegt. Da die Forderung nach Empowerment – insbesondere im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen – nicht nur positive Konsequenzen haben muss, findet anschließend eine Auseinandersetzung mit kritischen Anmerkungen zum Empowerment-Konzept statt. Im Zuge dessen, dass Empowerment Widersprüchlichkeiten nicht auflösen, sondern bewusst machen möchte, wird in einem weiteren Teil der Arbeit versucht, den Empowerment-Gedanken für die Erziehung von Heranwachsenden fruchtbar zu machen: Zunächst werden die Begriffe ‚Erziehung’ und ‚Empowerment’ miteinander in Beziehung gesetzt. Dem schließt sich ein Transfer der Empowerment-Philosophie auf den Unterricht an der Schule für Geistigbehinderte mittels folgender Fragestellungen an: Ist eine konkrete Förderung von Empowerment möglich? Welche Prinzipien ergeben sich für die Gestaltung eines Unterrichts, der Empowerment-Prozesse anstoßen möchte? Wie können Empowerment-Fähigkeiten seitens der Schüler angeregt werden?
Sexueller Missbrauch und geistige Behinderung – das Projekt „ECHT STARK“ als Präventionsmöglichkeit
(2008)
Das Thema „sexueller Missbrauch“ ist heute, zumindest in den meisten Ländern, kein Tabuthema mehr. Fast täglich wird in den Nachrichten davon berichtet und auch in vielen Filmen dient er als „beliebtes“ Thema. Doch mit dem tatsächlichen Ausmaß und den Tätern befassen sich nur wenige. In den Köpfen Vieler kursieren Vorurteile und verzerrte Bilder, die dem Thema nicht gerecht werden. Zwar wird inzwischen über das Problem gesprochen, doch man schiebt es gerne von sich, tut so, als käme das im eigenen Umfeld nicht vor. Auch versucht man sich einzureden, dass die Menschen, die zu solchen Taten bereit sind, „verrückte, böse Einzelgänger“ sein müssen, welche Kinder für ihre sexuelle Befriedigung benutzen, da sie nicht fähig sind mit einem erwachsenen Partner ihr Verlangen zufriedenzustellen. Doch mit diesen Annahmen verschließt man die Augen vor den wahren Hintergründen, die sexuellen Missbrauch begünstigen. Dadurch wird auch die Tatsache, dass die meisten Täter den Kindern bekannt sind, oft sogar eng mit ihnen verwandt, ignoriert. Häufig werden diese Täter für ihr „Fehlverhalten“ auch noch entschuldigt, indem z.B. dem Kind mit seinem „verführerischen“ Verhalten eine Teilschuld gegeben wird oder der Partnerin des Täters eine Mitschuld zugesprochen wird, durch die Unterstellung, dass sie ihm nicht häufig genug zur „Verfügung“ steht. Dieses Denken zeigt, dass sich auf gesellschaftlicher Ebene noch viel verändern muss, damit die Hintergründe des Missbrauchs nicht länger tabuisiert und fehlverstanden werden. Das Tabu scheint also doch nicht ganz gebrochen zu sein. Setzt man sexuellen Missbrauch in Bezug mit geistiger Behinderung, so kommt ein weiteres Tabu hinzu. Die Vorstellung darüber, dass geistig behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene Opfer sexueller Gewalt werden könnten, stößt bei vielen Menschen auf ein großes Unverständnis. Ich wurde erst auf Grund eines Seminars auf das Thema aufmerksam, seither lässt es mich jedoch nicht mehr los. Inzwischen habe ich selbst auch von einigen Fällen im näheren Umfeld erfahren, weshalb ich mir durchaus vorstellen kann, dass die hohen Zahlen, auf welche ich in der vorliegenden Arbeit zu sprechen komme, die Realität tatsächlich widerspiegeln.