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Mit der Bereitstellung eines Rasters zur Differenzierung individueller Lern- und Arbeitstätigkeiten wird der Praxis der beruflichen Ersteingliederung ein Analyseinstrument an die Hand gegeben. Den theoretischen Hintergrund für das Forschungsprojekt liefern tätigkeitstheoretische Zugänge. Mit dem gewählten Forschungsdesign wird eine Analyse des individuellen Tätigkeitssystems möglich, das Störungen erklären und die Verhältnisse zwischen Subjekt und Gemeinschaft beschreiben kann. Der gewählte Ansatz kann mit einem subjektwissenschaftlichen Interesse das Tätigkeitssystem hinsichtlich Störungen und Probleme analysieren. Dies stellt jedoch nicht den Abschluss, sondern den Beginn von Forschung dar. Die Anbieter von Unterstützungsleistung der beruflichen Rehabilitation sind Teil der kollektiven Tätigkeit, deren System erst analysiert werden müsste.
Seit der Umstellung auf das Bachelor- und Mastersystem werden Studiengänge hinsichtlich ihrer Kompetenzorientierung geprüft. Bachelorstudiengänge sollen „berufsqualifizierend“ den Übergang in die Arbeitswelt ermöglichen (z. B. KMK - Kultusministerkonferenz, 2003, 2017a). Der Arbeitsmarkt erwartet wiederum Absolventen, die dementsprechend ausgebildet sind - dazu gehören auch Führungskompetenzen, bereits für Bachelorabschlüsse (z. B. Konegen-Grenier, 2004). Diese sind in den bisherigen Studienprogrammen scheinbar nur begrenzt enthalten (z. B. Schaeper & Briedis, 2004), auch wenn einige Hochschulen bereits additive, aber meist nicht evaluierte Trainings dazu anbieten. In der vorliegenden Studie wurde aus diesem Grund ein Führungstraining für Studierende entwickelt. Ziel des Trainings war die Verbesserung berufsqualifizierender Kompetenzen zur Bewältigung von Führungsaufgaben.
Im Training übten sich die Studierenden in vier Kompetenzbereichen (Fachkompetenzen, Selbstkompetenzen, soziale und methodische Kompetenzen) anhand eines Trainingszirkels. Die Probanden wurden in Kontroll- und Trainingsgruppe unterteilt. In beiden Gruppen erfolgten Prä- und Postmessungen unterschiedlicher Kompetenzen hinsichtlich Führungsverhaltens. Untersucht wurden die Hypothesen, dass die Trainingsgruppe nach dem Training bessere Leistungen zeigte als die Kontrollgruppe bzw. sich als kompetenter wahrnahm.
Eine Besonderheit der Studie war die Verwendung sowohl subjektiver (eigene Kompetenzeinschätzung) als auch objektiver Messmethoden (Postkorbübung, Fallvignette) zur Evaluation der Wirksamkeit des Trainings hinsichtlich der Kompetenzsteigerung.
Herausfordernd dabei war, dass nur wenige wissenschaftlich evaluierte Trainingsbausteine für Führungstrainings veröffentlicht sowie wenig objektive Messverfahren evaluiert sind. Daher wurden zum Teil neue Trainingsbestandteile entwickelt bzw. aus praktischen Vorlagen adaptiert und eine neu konzipierte Fallvignette eingesetzt.
Die Ergebnisse zeigten hypothesenkonform mittelgroße Interaktionseffekte in Bezug auf subjektiv eingeschätzte Analysefähigkeit, zielorientiertes Handeln, Methodenkompetenzen sowie Führungsverhalten. Kleine Interaktionseffekte ergaben sich bei den objektiv gemessenen Variablen Analyseverhalten und Handlungsorientierung sowie bei der Bearbeitung der Fallvignette. Die Trainingsgruppe erreichte nach dem Training bessere Ergebnisse als die Kontrollgruppe und schätzte sich auch dementsprechend ein. Die Ergebnisse zeigten zudem, dass die Kontrollgruppe auch ohne Training in der Nachbefragung zwei Monate später teilweise Verbesserungen in ihren Kompetenzen wahrnahm, was auch hinsichtlich weiterer Einflussfaktoren sowie Vor- und Nachteilen der verschiedenen Messmethoden diskutiert wird.
Der Übergang in das nachschulische Leben ist ein zentraler Aspekt im Arbeitsfeld der Sonderpädagogik. Eltern, Jugendlichen mit (geistiger) Behinderung, Lehrerinnen und Lehrer müssen sich mit der Frage auseinandersetzen „Schule und was kommt dann?“. Zwischenzeitlich ist dieses drängende Thema auch bei den politischen Entscheidungsträgern angekommen. Entsprechend steht die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit (geistiger) Behinderung vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. Auch die Leistungsträger stehen vor der Aufgabe, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Denn der bisher praktizierte Automatismus des direkten Wechsels von der Schule für Geistigbehinderte in die Werkstatt für behinderte Menschen wird zunehmend kritisch hinterfragt. Es zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab, der nicht nur durch den aktuellen Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte und dessen Forderung nach mehr Wahlmöglichkeiten bezüglich der Berufswahl klar markiert wird. Auch politische und gesetzliche Veränderungen, wie die verbindliche Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – in der unter anderem „[…] das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit […]“ (Art. 27 Abs.1 UN-BRK, zitiert nach BMAS 2011a, 40) gefordert wird – oder auch die gesetzliche Verankerung der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung im SGB IX, fordern ein Umdenken. Die darin konstatierte personenzentrierte Sichtweise macht somit eine Auseinandersetzung mit dem Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben unerlässlich. Hinzu kommen viele Projekte, mit unterschiedlichen Ansätzen, die sich dem Thema der Teilhabe von Menschen mit (geistiger) Behinderung am Arbeitsleben annehmen. Auch die Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss sich diesen veränderten Bedingungen stellen. Und es gibt deshalb mittlerweile in Deutschland ein etabliertes und umfassendes System zur Unterstützung der Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings stellt sich dieses System mittlerweile für alle Beteiligten als ein „unbekanntes, unübersichtliches Territorium“ (Doose 2012, 91) dar. Dieses unübersichtliche Gelände zu rekonstruieren ist Anlass und Fragestellung dieser Arbeit.