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Aus Sicht der Lehrkräfte spielen Anschauungsmittel im arithmetischen Anfangsunterricht eine zentrale Rolle insbesondere für Kinder mit Schwierigkeiten beim Rechenlernen. Offene Fragen sind dabei, welche Kriterien die Lehrkräfte der Auswahl heranziehen, ob bzw. wie sie deren Einsatz einführen und begleiten und welche Überzeugungen diesen Entscheidungen zu Grunde liegen. In einer qualitativen Studie wird diesen Fragen anhand von Leitfadeninterviews mit Lehrkräften nachgegangen. In der vorliegenden Arbeit werden diese Forschungsergebnisse vorgestellt und diskutiert.
Welche Formen, Methoden und Strukturen gibt es, um die Kunst von Menschen mit geistiger Behinderung in die Öffentlichkeit zu bringen und worin liegen Chancen und Grenzen dieser Techniken? Der erste Teil des Titels beschreibt die beiden zentralen Themenbereiche, mit denen sich die Arbeit auseinandersetzt, nämlich Öffentlichkeitsarbeit und Kunst von Menschen mit geistiger Behinderung. Der zweite Teil des Titels macht die Vorgehensweise sichtbar. Hamburger und Bremer Kunst- und Theaterprojekte für Menschen mit Behinderung werden vorgestellt und kritisch reflektiert. Interviews, Literaturübersicht, eigene Erfahrungen der Autorin liegen der Arbeit zugrunde.
Im Oktober diesen Jahres jährt sich zum 70. mal die Beschlagnahmung Grafenecks durch die Nationalsozialisten im Dritten Reich. Dies veränderte den Ort Grafeneck 1939 maßgeblich und markierte den Auftakt zum Beginn der Euthanasie während des deutschen Nationalsozialismus, in deren Zuge unter unvorstellbaren Gräueltaten allein in Grafeneck über 10 600 Menschen den Tod fanden (vgl. STÖCKLE 2005, S.137). Es ist in unserer Gesellschaft üblich, dass zu bestimmten Anlässen gemeinsam an vergangene Ereignisse erinnert wird. An glorreiche Momente und mittlerweile auch an mit Schrecken besetzte Ereignisse. Und so wird auch diesen Oktober, durch den Anlass der sich jährenden Beschlagnahmung, an die Euthanasie in Grafeneck erinnert. Über drei Tage hinweg zeichnen Aktivisten und Ortsinitiativen die ,Spur der Erinnerung’ in Form einer violetten, auf den Boden gemalten Farbspur vom Ort der Tat, von Grafeneck auf der Schwäbischen Alb, zum Ort der Schreibtischtäter, dem Innenministerium nach Stuttgart. Mit dieser Spur soll auf die Opfer der Euthanasie und auf die Täter aufmerksam gemacht werden. Geschichte soll vergegenwärtigt und verbreitet werden und dem Vergessen, dem Entfallen der Euthanasie in Grafeneck aus dem allgemeinen Bewusstsein entgegengewirkt werden. ,Die Spur der Erinnerung’ ist ein typisches Beispiel für die Manifestation dessen, was man kollektives Gedächtnis nennt. Durch verschiedene Medien, wie zum Beispiel eine (Gedenk) Aktion wie die ,Spur der Erinnerung’, nimmt eine Gruppe gemeinsam Bezug auf Vergangenes, positioniert sich moralisch und politisch und versucht den gemeinsamen, als wichtig erachteten Gedächtnisinhalt weiterzugeben. Fragt man nach dem kollektiven Gedächtnis, so muss man immer auch nach den Mitgliedern fragen, welche das Kollektiv bilden, denn es sind die Individuen welche die Erinnerung tragen. Die Gemeinsamkeit ihrer individuellen Erinnerungen ergibt eine kollektive Erinnerung (vgl. FRANK/RIPPL 2007, S.16). Umgekehrt prägt eine bestehende Gruppenmentalität rückwirkend das Erinnern der Einzelnen. Dieser Arbeit liegt, in Anlehnung an Uta George, die Hypothese zu Grunde, dass Menschen mit Behinderung als Gruppe, Träger eines kollektiven Gedächtnisses zur Euthanasie sein können und das sich dieses Gedächtnis in Teilen von dem der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden kann. Im Sinn der Gleichberechtigung und des Empowerments scheint es unumgänglich, ein solches kollektives Gedächtnis zu beschreiben um durch die Umsetzung dieser Erkenntnisse in museums- und gedenkstättenpädagogische Konzeptionen und Methoden, der Gruppe der Menschen mit Behinderung einen adäquaten Zugang zu einem sie ganz speziell betreffenden Themenbereich der deutschen Geschichte zu ermöglichen. Im gleichen Atemzug muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass der Umgang und die Heranführung der Theorie des kollektiven Gedächtnisses unter sonderpädagogischen Gesichtspunkten eine Gratwanderung darstellt. Die Manifestierung von Menschen mit Behinderung als eine eigene Gruppe, die sich von anderen Gruppen klar abgrenzen lässt, durch die unreflektierte Anwendung der Theorie des kollektiven Gedächtnisses, fördert exklusive Tendenzen und ist Normalisierungs- und Inklusionsbestrebungen abträglich. Eine besonnene und kritische Betrachtung und Anwendung des Theorems der kollektiven Erinnerungen ist deswegen essentiell.
Zur Bedeutung der Elternschaft für die Identitätsentwicklung der Frau mit geistiger Behinderung
(2004)
Im Mittelpunkt stehen zwei Themen: zum einen die Problematik der Identität und Identitätsentwicklung, besonders unter dem Blickwinkel der Identität von Frauen mit geistiger Behinderung zum anderen die Elternschaft von Frauen mit geistiger Behinderung als ein zentrales Thema der Identität. Es geht darum, die Identität von Frauen mit geistiger Behinderung unter vielfältigen Perspektiven und unter Einbeziehung ihrer konkreten Lebenssituation zu beleuchten sowie darum, zu sehen, welche Bedeutung Elternschaft haben kann und wie sie von Eltern und Kindern am besten bewältigt wird. Nach dem Versuch einer Klärung der verschiedenen Facetten des Identitätsbegriffs werden zunächst sozialwissenschaftliche Modelle der Identität und Identitätsentwicklung dargestellt und im Bezug auf ihre Bedeutung für die Identität von Frauen mit geistiger Behinderung hin untersucht. Dabei wird deutlich werden, dass die beiden „klassischen“ Sichtweisen von Identität,nämlich die psychologische (und dort vor allem psychoanalytische) und die soziologische (und dort vor allem die interaktionistische) der Ergänzung durch einen Identitätsbegriff bedürfen, der Leib und Körper einbezieht. Schon in diesem ersten Teil des zweiten Kapitels werden immer wieder Fragen der Identität von Frauen mit geistiger Behinderung angeschnitten. Doch im zweiten Teil geht es explizit um drei Aspekte von Identität, die sozusagen eine Abweichung von der Norm darstellen, nämlich die Aspekte weibliche Identität, „behinderte“ Identität sowie Erwachsensein bei geistiger Behinderung. In diesen Kapiteln werden verschiedene Aspekte der Lebenssituation von Frauen mit geistiger Behinderung dargestellt, um dadurch eine ganzheitlichere Sichtweise auf die Identität von Frauen mit geistiger Behinderung zu gewinnen. Im dritten Kapitel steht die Elternschaft von Frauen mit geistiger Behinderung im Zentrum, wobei zunächst der Behinderungsbegriff problematisiert wird. Unter vier Perspektiven wird dann auf die Elternschaft geistigbehinderter Frauen Bezug genommen: unter der Perspektive des Kinderwunsches, des psychosozialen Hintergrundes, der Situation von Kindern mit geistig behinderten Eltern und schließlich der professionellen Unterstützungsmöglichkeiten. Die Beleuchtung dieser vier Perspektiven wird deutlich machen, dass es keine einfachen Lösungen geben kann, sondern dass immer die vielfältigsten Bedingungen eine Rolle spielen und so immer der Einzelfall betrachtet werden muss. Am Ende der Arbeit bleibt dann noch die Notwendigkeit, aus dieser vielschichtigen Thematik mir wichtig erscheinende pädagogische Konsequenzen zu ziehen.
Menschen mit Behinderungen2 wohnen und arbeiten in Deutschland regelmäßig in einer gesellschaftlich eigens für sie organisierten und institutionalisierten Lebenswelt. Die damit einhergehende Separierung dieser Menschen aus fundamentalen Kernbereichen ihrer gesellschaftlichen Lebensführung erzeugt hier ein gleichermaßen besonderes wie „besonderes“ Lebensumfeld mit weitreichenden Folgeerscheinungen. Eine dieser Folgen soll im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen. Ich stelle die These auf, dass Menschen mit Behinderungen in ihrem Arbeitsleben im Rahmen einer Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) einer Verhinderung ihrer politischen Subjektivierung ausgesetzt sind. Das Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen in Deutschland vollzieht sich fortlaufend und in zunehmendem Maße im Feld der Institutionen der WfbM3. Die WfbM ist für eine stetig anwachsende Zahl von Menschen somit ein zentraler Ort von Lebens‐ bzw. Arbeitserfahrungen. Gleichzeitig hat sie Menschen mit Behinderungen als Einrichtung zur Teilhabe und Eingliederung in das Arbeitsleben durch geeignete Maßnahmen einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Teilhabe bedeutet hier „die menschenrechtsethische Grundlage wie Zielbestimmung einer inklusiven Praxis, die sich gegen die soziale Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Beeinträchtigungen und für deren Chancengleichheit durch Abbau von Zugangsbarrieren sowie Förderung realer Beteiligungschancen an öffentlichen Gütern engagiert.“ (LOB‐HÜDEPOHL 2010, 14). Inklusion4 bezieht sich auf „full and effective participation and inclusion in society“ (Artikel 3 Buchst. c. des Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – kurz: UN‐BRK). Der hier vorgestellte Teilhabebegriff widerspricht aber der Grunderfahrung nahezu aller WfbM-Beschäftigten bezüglich ihrer tatsächlichen Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Arbeitsleben. So war die WfbM paradoxerweise zwischen 2002 und 2006 für 99,89% aller dort Beschäftigten eine „vorübergehende Endstation“ in ihrem Arbeitsleben Worin unterscheiden sich betriebliche Mitbestimmung, Werkstättenmitwirkungsverordnung, Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung? Welche rechtlichen Grundlagen gelten jeweils? Welche Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten ergeben sich daraus für Teilhabe an Entscheidungsprozessen für Beschäftigte in Werkstätten? Wie müssen Bildungsangebote gestaltet werden, damit Mitbestimmung im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung transparent und verständlich wird, politische Partizipation möglich wird?
Als erster deutscher Beitrag überhaupt wurde die Genossenschaftsidee im Dezember 2016 in die ‚Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit‘ der UNSECO aufgenommen. Galten sie lange als Auslaufmodell, so erleben sie nicht erst seit dieser Auszeichnung eine Renaissance. Mit der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes 2006 und der damit einhergehenden Erweiterung des Förderzwecks, beispielsweise um kulturelle Belange, setzte eine Welle von Neugründungen – auch im Kulturbereich – ein. In der wissenschaftlichen Literatur finden Kulturgenossenschaften bisher jedoch keine Beachtung. Die fehlende Berücksichtigung muss hinterfragt werden, denn scheinbar bietet die Genossenschaftsform den Kulturinitiativen Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen. Um diese herauszufinden, aber auch um mögliche Nachteile und Merkmale der Kulturgenossenschaften herauszuarbeiten, werden in dieser Arbeit Kinogenossenschaften sowie eine Vergleichsgruppe mit Vereinskinos in Fallstudien untersucht.
Die vorliegende Arbeit untersucht die qualitativen und quantitativen Beeinträchtigungen kognitiven Leistungsvermögens bei geistiger Behinderung. Bezug wird hierbei auf aktuelle neurowissenschaftliche und entwicklungspsychologische Befunde genommen, um aufbauend hierauf ein integratives, dreigliedriges Modell jener kumulativ-negativen Entwicklung zu formulieren. Dieses berücksichtigt sowohl die neuroplastischen Entwicklungspotentiale samt deren vielfältigen Beeinträchtigungen im Kontext geistiger Behinderung, die hieraus resultierenden defizitären Gedächtnisfunktionen und die beeinträchtigte Organisation jener Lernprozess, die als metakognitives Leistungsprodukt den exekutiven Funktionen zugeordnet werden können.
Folgenden Fragestellungen liegen dieser Arbeit zugrunde und werden entfaltet: -Lassen sich künstlerische Gestaltungsformen innerhalb der sonderpädagogischen Diagnostik zur Ermittlung von Förderbedarf heranziehen, -wie könnte ein solches Verfahren konkret aussehen, das im Praxisfeld der Sonderpädagogik diagnostische Untersuchungen im Rahmen künstlerischer Gestaltungsformen durchführt? -können bei einem solchen Verfahren nutzbringende Informationen für die weitere Förderarbeit ermittelt werden? -Lassen sich therapeutisch orientierte künstlerische Gestaltungsformen unter bestimmten Rahmenbedingungen bei pädagogischen Problem- und Bedürfnislagen in die pädagogische Praxis einbeziehen? -Kann eine solche (sonder-) pädagogische Förderung im Rahmen therapeutisch orientierter künstlerischer Gestaltungsformen eine positive Wirkung auf die Entwicklung des Kindes und sein schulisches Arbeiten und Verhalten erzielen?
Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Beschreibung eines seltenen Phänomens im Bereich der Arbeits- und Berufsgestaltung für Menschen mit Behinderungen: des Konzeptes der künstlerischen Arbeitsplätze. Hier geht es darum, Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit zu bieten, jenseits der „klassischen“ Arbeitsplätze in den Produktionsbereichen der Werkstätten für behinderte Menschen zu arbeiten. Als Beispiel für solche Maßnahmen der Arbeitsgestaltung wird die Betriebsstätte Station 17 aus Hamburg vorgestellt, die solche Künstlerarbeitesplätze im musikalischen Bereich anbietet.