Refine
Document Type
- Working Paper (2)
Language
- German (2)
Has Fulltext
- yes (2) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (2)
Keywords
- UN-Konvention (2) (remove)
Institute
Der Übergang in das nachschulische Leben ist ein zentraler Aspekt im Arbeitsfeld der Sonderpädagogik. Eltern, Jugendlichen mit (geistiger) Behinderung, Lehrerinnen und Lehrer müssen sich mit der Frage auseinandersetzen „Schule und was kommt dann?“. Zwischenzeitlich ist dieses drängende Thema auch bei den politischen Entscheidungsträgern angekommen. Entsprechend steht die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit (geistiger) Behinderung vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. Auch die Leistungsträger stehen vor der Aufgabe, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Denn der bisher praktizierte Automatismus des direkten Wechsels von der Schule für Geistigbehinderte in die Werkstatt für behinderte Menschen wird zunehmend kritisch hinterfragt. Es zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab, der nicht nur durch den aktuellen Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte und dessen Forderung nach mehr Wahlmöglichkeiten bezüglich der Berufswahl klar markiert wird. Auch politische und gesetzliche Veränderungen, wie die verbindliche Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – in der unter anderem „[…] das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit […]“ (Art. 27 Abs.1 UN-BRK, zitiert nach BMAS 2011a, 40) gefordert wird – oder auch die gesetzliche Verankerung der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung im SGB IX, fordern ein Umdenken. Die darin konstatierte personenzentrierte Sichtweise macht somit eine Auseinandersetzung mit dem Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben unerlässlich. Hinzu kommen viele Projekte, mit unterschiedlichen Ansätzen, die sich dem Thema der Teilhabe von Menschen mit (geistiger) Behinderung am Arbeitsleben annehmen. Auch die Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss sich diesen veränderten Bedingungen stellen. Und es gibt deshalb mittlerweile in Deutschland ein etabliertes und umfassendes System zur Unterstützung der Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings stellt sich dieses System mittlerweile für alle Beteiligten als ein „unbekanntes, unübersichtliches Territorium“ (Doose 2012, 91) dar. Dieses unübersichtliche Gelände zu rekonstruieren ist Anlass und Fragestellung dieser Arbeit.
Analyse von Lehrerbildungscurricula anhand des Profils zur inklusiven Bildung für die Lehrerbildung der European Agency for Development in Special Needs Education (2012) seit in Kraft treten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Untersucht werden mögliche, realisierte sowie geplante Reformen der Lehrerausbildung in Baden-Württemberg sowie Berlin (Studium und Ausbildung der Lehrämter Grundschule, Sonderpädagogik) sowie der lehramtsübergreifenden Masterstudiengänge in den Erziehungswissenschaften. Einleitend und zur Klärung der verwendeten Termini werden die Geschichte der staatlichen Schulen, Reformpädagogik, Genese des Sonderschulwesens, Lehrerausbildung sowie die überaus vieldeutige Verwendung des Ausdrucks Inklusion referiert. Diese terminologische Klärung schließt mit einem Referat zum TE4l der EADSNE und dem dort formulierten Kompetenzprofil. Der Autor stellt insbesondere die Frage der Bildungsgerechtigkeit, Chancen der gesellschaftlichen Teilhabe sowie den rechtlichen Status der UN-Konvention dar. Der Autor zeigt abschließend, dass in beiden Bundesländern zwar die Notwendigkeit, die die UN-BRK mit sich bringt, erkannt wurde, dass aber die nötige politische Entscheidungskraft bislang wohl fehlt. Für die Lehrerausbildung ist in beiden Ländern, bei allen Unterschieden, ein Kooperationsmodell leitend, das zwar gemeinsamen Unterricht ermöglicht, dabei aber durch die weiterhin bestehende Besonderung einzelner Schüler, die dabei durch Sonderpädagogen betreut werden, nicht überwinden kann. Dennoch zeigt sich in beiden Ländern eine ganz grundsätzliche Anerkennung der Heterogenität in Lerngruppen, deren recht weit gefasster Begriff zumindest potenziell auch Behinderungen einschließen kann. Dafür müssen aber entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen und Konzepte geklärt werden, die Lehrkräften gemeinsamen Unterricht ermöglichen, und an denen sich eine konkretere Ausbildung bezüglich Inklusion orientieren könnte.