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Die vorliegende Arbeit geht der Fragestellung nach, inwieweit Italien als „Vorbild“ für die deutsche Inklusionsbewegung gelten kann, um eine qualitativ und quantitativ hochwertige Förderung aller Schülerinnen und Schüler an einer „Schule für alle“ zu verwirklichen. Da in Deutschland innerhalb der einzelnen Bundesländern unterschiedliche Gesetzeslagen und Voraussetzungen herrschen, bezieht sich die Arbeit schwerpunktmäßig auf Baden-Württemberg, wohingegen in Italien Gesetze und Vorschriften national verabschiedet werden. Es werden zunächst Begriffsbestimmungen und Modelle zur Inklusion dargestellt, um die beiden Systeme anschließend auf Basis des systemökologischen Ansatzes nach Bronfenbrenner (1981), hinsichtlich inklusiver Strukturen zu vergleichen. Berücksichtigt werden muss hier die unterschiedliche Ausgangslage beider Systeme, da in Italien nie ein so ausdifferenziertes Sonderschulsystem wie in Deutschland existiert hat. Der Vergleich wird zunächst anhand theoretischer Befunde durchgeführt und anschließend durch eigene Forschungen, in Form von Experteninterviews, in beiden Ländern überprüft. Die Ergebnisse geben einen exemplarischen Einblick in die tatsächliche Schulrealität beider Länder. Am Ende der Arbeit werden die Ergebnisse aus beiden Teilen zusammen geführt, um Ansätze zur Entwicklung einer erfahrungsbasierten Inklusionsstrategie zu entwickeln.
Analyse von Lehrerbildungscurricula anhand des Profils zur inklusiven Bildung für die Lehrerbildung der European Agency for Development in Special Needs Education (2012) seit in Kraft treten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Untersucht werden mögliche, realisierte sowie geplante Reformen der Lehrerausbildung in Baden-Württemberg sowie Berlin (Studium und Ausbildung der Lehrämter Grundschule, Sonderpädagogik) sowie der lehramtsübergreifenden Masterstudiengänge in den Erziehungswissenschaften. Einleitend und zur Klärung der verwendeten Termini werden die Geschichte der staatlichen Schulen, Reformpädagogik, Genese des Sonderschulwesens, Lehrerausbildung sowie die überaus vieldeutige Verwendung des Ausdrucks Inklusion referiert. Diese terminologische Klärung schließt mit einem Referat zum TE4l der EADSNE und dem dort formulierten Kompetenzprofil. Der Autor stellt insbesondere die Frage der Bildungsgerechtigkeit, Chancen der gesellschaftlichen Teilhabe sowie den rechtlichen Status der UN-Konvention dar. Der Autor zeigt abschließend, dass in beiden Bundesländern zwar die Notwendigkeit, die die UN-BRK mit sich bringt, erkannt wurde, dass aber die nötige politische Entscheidungskraft bislang wohl fehlt. Für die Lehrerausbildung ist in beiden Ländern, bei allen Unterschieden, ein Kooperationsmodell leitend, das zwar gemeinsamen Unterricht ermöglicht, dabei aber durch die weiterhin bestehende Besonderung einzelner Schüler, die dabei durch Sonderpädagogen betreut werden, nicht überwinden kann. Dennoch zeigt sich in beiden Ländern eine ganz grundsätzliche Anerkennung der Heterogenität in Lerngruppen, deren recht weit gefasster Begriff zumindest potenziell auch Behinderungen einschließen kann. Dafür müssen aber entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen und Konzepte geklärt werden, die Lehrkräften gemeinsamen Unterricht ermöglichen, und an denen sich eine konkretere Ausbildung bezüglich Inklusion orientieren könnte.