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Gehören Schüler „mit elementaren Bildungsbedürfnissen“ häufig zu dem Rest, der im Kontext von integrativen, bzw. inklusiven Bemühungen nicht miteinbezogen wird, so wird in dieser Arbeit der Fokus auf die Integration gerade dieser Schüler gelegt. Wird der Begriff in der schulischen Praxis mit der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gleichgesetzt, reicht der Begriff der Inklusion nach Sander (2004, 242) in der Theorie über die Gruppe der Menschen mit Behinderungen hinaus. Im Bildungsbereich meint der Begriff der Inklusion eine Anerkennung der Heterogenität der Schüler. Behinderung ist dabei ein Teil dieser Heterogenität und damit Normalität. Die bei der Integration vorherrschende „Zwei-Gruppen-Theorie“ von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderung wird mit dem Begriff der Inklusion aufgegeben (vgl. Hinz 2003b). Das Konzept der Inklusion sieht eine grundlegende Veränderung der Pädagogik vor, die von der Verschiedenheit aller Schüler ausgeht, die Vielfalt als Bereicherung ansieht und versucht, den individuellen Bedürfnissen aller Schüler gerecht zu werden (vgl. ebd.). An der gängigen Praxis der Integration wurde kritisiert, Schüler mit Behinderungen in die allgemeine Schule als „randständiges Additum“ (Sander 2004, 241) mit aufzunehmen, aber keine wesentlichen Veränderungen des Unterrichts vorzunehmen. Die integrative Praxis kann dabei in vielen Fällen mit einer „Aussonderung innerhalb der Re-gelschule“ (Feyerer/Prammer 2003, 15) gleichgesetzt werden. Inklusion entspricht einem Ideal, in der sich eine Schule für alle Schüler, gleich welcher individuellen Besonderheit, zu-ständig fühlt. Auch wenn der Inklusionsbegriff den Schwerpunkt auf alle Schüler legt und somit auch Schüler mit „elementaren Bildungsbedürfnissen“ mit einbezieht, ist nicht zu übersehen, dass auch Inklusionsbefürworter teilweise von einem Rest an Schülern ausgehen, für die sich die Teilhabe nicht realisieren ließe (vgl. Sander 2003, 318). Feuser kritisierte schon früh die herrschende Überzeugung, es gebe Schüler, die einen „harten Kern“ der nicht Integrierbaren darstellten (vgl. Feuser 1989, 20). In Nordamerika wird dieses Prinzip der Unterscheidung zwischen Integrierbaren und Nicht-integrierbaren als „readiness-model“ bezeichnet (vgl. Hinz 2003b, 1).
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen mit christlicher Wertorientierung
(2011)
Die vorliegende Arbeit untersucht theoretisch sowie praktisch mit Hilfe eines christlichen Menschenbildes Begründungsmöglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Grundlage bilden die Untersuchung des Einflusses der christlichen Theologie auf die Bildung, die Auseinandersetzung mit den Begriffen „sonderpädagogischer Förderbedarf“, „Inklusion“ und „Integration“ sowie die Darlegung der rechtlichen Grundlagen. Im Kapitel „christliche Wertorientierung und gemeinsamer Unterricht“ findet zunächst ein Annäherungsversuch an ein „christliches Gottesbild“ statt, welcher die Grundlage für die Untersuchung verschiedener Aspekte eines christlichen Menschenbildes darstellt. Die Schlagworte „Rechtfertigung des Menschen“, „Gottebenbildlichkeit“, „Bestimmung zur Gemeinschaft“ und „Hoffnung“ umreißen ein christliches Menschenbild, aus welchem Konsequenzen hinsichtlich des gemeinsamen Unterrichts gezogen werden. Um die Zusammenhänge von christlichem Menschenbild und gemeinsamen Unterrichts in der Praxis zu untersuchen, nimmt die Arbeit eine allgemeine freie evangelische Schule in den Blick, die sich auf den Weg macht, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu integrieren. Dazu sind mit fünf Personen eines Arbeitskreises Gespräche geführt und analysiert worden (Einzelfallanalyse). Das Arbeiten an der Schule, Voraussetzungen und Erfahrungen des gemeinsamen Unterrichts und der Einfluss eines christlichen Menschenbildes auf die Arbeit wurden dabei besonders in den Blick genommen. Der Anhang umfasst eine weitere Ausarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg, die Fragebögen und transkribierten Interviews.
Menschen mit Komplexer Behinderung haben, wie alle Menschen, das Recht auf Bildung und bedürfen ihrer. Die Wissenschaftliche Hausarbeit mit dem Thema „Aspekte des Diskurses um Bildung von Menschen mit Komplexer Behinderung“ bringt sich in die Bildungsdebatte mit ein und greift den Gedanken einer menschenmöglichen Bildung auf. Die Thematik wurde aus dem Beweggrund des Interesses für die Situation der Menschen mit (Komplexer) Behinderung in Ungarn gewählt. Impulse aus phänomenologischer Sicht wurden eingearbeitet. Innerhalb der Wissenschaftlichen Hausarbeit findet eine Auseinandersetzung mit den Begrifflichkeiten der Bildung und der Komplexen Behinderung statt. Diese Begriffe werden im Weiteren auf verschiedenen Reflexionsebenen zusammengeführt und auf historisch-pädagogischer, ethisch-gesellschaftlicher und didaktischer Ebene beleuchtet. Im Rahmen dessen werden der Weg zur anerkannten Bildungsfähigkeit der Menschen mit Komplexer Behinderung sowie ein erweitertes Bildungsverständnis in der Geistigbehindertenpädagogik aufgezeigt. Ebenso wird das interdependente Verhältnis von Lebensrecht und Bildungsrecht herausgestellt und Bildung wird in verschiedene Verhältnisse gesetzt. Grundlage dieses Bildungsverständnisses ist Levinas‘ ethischer Ansatz, welcher zunächst vorgestellt und anschließend innerhalb der pädagogischen Verantwortung und des pädagogischen Handelns reflektiert wird. In dem Abschluss der Wissenschaftlichen Hausarbeit wird das vorliegende Thema noch einmal diskutiert.