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Menschen, die durch ihre Persönlichkeit oder ihren Intellekt von der Norm herausragend abweichen, werden im allgemeinen Sprachgebrauch häufig mit unterschiedlichen Etiketten wie talentiert, kreativ oder frühreif versehen und gelten dabei wahlweise als Genies, Exoten oder Spinner. Somit wurde Mozart als „Wunderkind“ mit außergewöhnlichen musikalischen Fähigkeiten bezeichnet, galt Gottfried Wilhelm Leibniz als „Universaler Geist“, lässt sich über die Führungsqualitäten von Napoleon Bonaparte streiten und träumen viele von den begnadeten schauspielerischen Leistungen der Künstlerin Sharon Stone. Es ist anzunehmen, dass die auffälligen Talente und Begabungen dieser Menschen ihre jeweilige Umwelt zum Staunen brachten und diese womöglich dazu veranlassten, an ihren bisherigen Vorstellungen von „Normalität“ zu zweifeln. Außerordentliche Persönlichkeiten stehen aber zweifelsohne seit jeher im Fokus der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit und werden mit dem Begriff „hochbegabt“ charakterisiert. In der Antike wurden hochbegabten Menschen dabei noch Eigenarten zwischen Genialität und Wahnsinn nachgesagt und in Deutschland war die Verwendung des elitären Begriffs „Hochbegabung“ bis in die 1980er Jahre nahezu verpönt (vgl. STUMPF 2013, S.11-12). Dahingegen stehen hochbegabte Kinder und Jugendliche heutzutage insbesondere aufgrund ihrer hohen Leistungsfähigkeit im Fokus des wissenschaftlichen Interesses und das Phänomen „Hochbegabung“ wird vor allem im Leistungskontext behandelt (vgl. ebd.). Lange Zeit wurde angenommen, dass begabte Kinder und Jugendliche mühelos zu Spitzenleistungen fähig sind und keiner besonderen unterrichtlichen Förderung bedürfen (vgl. MÖNKS ET AL. 2003, S.5). Die Arbeit geht empiriegestützt der Frage nach, ob gängige Vermutungen zur „Hochbegabung“ für eine gesamte Gruppe an hochbegabten Menschen bestätigt werden können? Ist nicht vielmehr von einer großen Heterogenität unter Hochbegabten auszugehen, oder kann Hochbegabung sogar als „die schönste Form der Behinderung“ bezeichnet werden?
Der Übergang in das nachschulische Leben ist ein zentraler Aspekt im Arbeitsfeld der Sonderpädagogik. Eltern, Jugendlichen mit (geistiger) Behinderung, Lehrerinnen und Lehrer müssen sich mit der Frage auseinandersetzen „Schule und was kommt dann?“. Zwischenzeitlich ist dieses drängende Thema auch bei den politischen Entscheidungsträgern angekommen. Entsprechend steht die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit (geistiger) Behinderung vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. Auch die Leistungsträger stehen vor der Aufgabe, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Denn der bisher praktizierte Automatismus des direkten Wechsels von der Schule für Geistigbehinderte in die Werkstatt für behinderte Menschen wird zunehmend kritisch hinterfragt. Es zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab, der nicht nur durch den aktuellen Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte und dessen Forderung nach mehr Wahlmöglichkeiten bezüglich der Berufswahl klar markiert wird. Auch politische und gesetzliche Veränderungen, wie die verbindliche Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – in der unter anderem „[…] das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit […]“ (Art. 27 Abs.1 UN-BRK, zitiert nach BMAS 2011a, 40) gefordert wird – oder auch die gesetzliche Verankerung der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung im SGB IX, fordern ein Umdenken. Die darin konstatierte personenzentrierte Sichtweise macht somit eine Auseinandersetzung mit dem Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben unerlässlich. Hinzu kommen viele Projekte, mit unterschiedlichen Ansätzen, die sich dem Thema der Teilhabe von Menschen mit (geistiger) Behinderung am Arbeitsleben annehmen. Auch die Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss sich diesen veränderten Bedingungen stellen. Und es gibt deshalb mittlerweile in Deutschland ein etabliertes und umfassendes System zur Unterstützung der Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings stellt sich dieses System mittlerweile für alle Beteiligten als ein „unbekanntes, unübersichtliches Territorium“ (Doose 2012, 91) dar. Dieses unübersichtliche Gelände zu rekonstruieren ist Anlass und Fragestellung dieser Arbeit.
Fallorientiert werden zwei Menschen mit Körperbehinderung beschrieben, die Sexualassistenz in Anspruch nehmen. Möglichkeiten und Grenzen von Sexualsssistenz werden dargestellt; rechtliche, finanzielle, psychosziale und soziologische Aspekte werden mit Bezug auf den gegenwärtigen Forschungsstand referiert. Dies bildet die Grundlage eines Interviews mit einer Frau mit Körperbehinderung.
Die Arbeit thematisiert die Sexualität von Jugendlichen mit geistiger Behinderung und ihre Vorstellungen zu diesem Thema. Im Rahmen einer didaktischen Rekonstruktion entsteht ein Überblick über den aktuellen fachwissenschaftlichen Diskussionsstand zur Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung. Hierbei werden wesentliche Themen wie die Partnerschaft, die Sexualität sowie die psychosexuelle Entwicklung erläutert. Die Entwicklung des Körpers und der Sexualität wird im Vergleich zwischen Menschen mit und ohne geistiger Behinderung dargestellt. Dabei wird deutlich wie sehr Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung bezogen auf Bildungsangebote tabuisiert ist. An Schulen für Geistigbehinderte gibt es kaum ausformulierte sexualpädagogische Konzepte und oder Überlegungen. Bestärkt wird dieser Befund durch die Auswertung der dazu durchgeführten und ausgewerteten Interviews. Aus der Verknüpfung der Fachwissenschaft und den Schülervorstellungen wird ein Auftrag für die Schule für Geistigbehinderte formuliert. Den Schülerinnen und Schülern muss ein angemessener Sexualkundeunterricht geboten werden. Es hilft nicht viel nur theoretisch fundiertes Wissen zu vermitteln, welches die Schülerinnen und Schüler nicht wirklich verstehen, wichtig sind der richtige Wortgebrauch, ausgewählte Schwerpunktthemen und ein Gespräch auf Augenhöhe. Es soll nicht nur die Verhütung eine übergeordnete Rolle spielen, sondern gerade auch die schönen und lustvollen Seiten der Sexualität thematisiert werden.
Die vorliegende Arbeit geht der Fragestellung nach, inwieweit Italien als „Vorbild“ für die deutsche Inklusionsbewegung gelten kann, um eine qualitativ und quantitativ hochwertige Förderung aller Schülerinnen und Schüler an einer „Schule für alle“ zu verwirklichen. Da in Deutschland innerhalb der einzelnen Bundesländern unterschiedliche Gesetzeslagen und Voraussetzungen herrschen, bezieht sich die Arbeit schwerpunktmäßig auf Baden-Württemberg, wohingegen in Italien Gesetze und Vorschriften national verabschiedet werden. Es werden zunächst Begriffsbestimmungen und Modelle zur Inklusion dargestellt, um die beiden Systeme anschließend auf Basis des systemökologischen Ansatzes nach Bronfenbrenner (1981), hinsichtlich inklusiver Strukturen zu vergleichen. Berücksichtigt werden muss hier die unterschiedliche Ausgangslage beider Systeme, da in Italien nie ein so ausdifferenziertes Sonderschulsystem wie in Deutschland existiert hat. Der Vergleich wird zunächst anhand theoretischer Befunde durchgeführt und anschließend durch eigene Forschungen, in Form von Experteninterviews, in beiden Ländern überprüft. Die Ergebnisse geben einen exemplarischen Einblick in die tatsächliche Schulrealität beider Länder. Am Ende der Arbeit werden die Ergebnisse aus beiden Teilen zusammen geführt, um Ansätze zur Entwicklung einer erfahrungsbasierten Inklusionsstrategie zu entwickeln.
Diese Studie beschäftigt sich in einem ersten theorieorientierten Teil mit sexuellem Missbrauch in Einrichtungen der Erziehungshilfe. Dabei werden Täterstrategien, institutionelle Dynamiken und Voraussetzungen beleuchtet. Desweitern wird ein Überblick über Präventions- und Interventionsmaßnahmen gegeben. Ein vor 25 Jahren stattgefundener Fall des sexuellen Missbrauchs in einer Jugendhilfeeinrichtung wird angeführt und anhand der theoretischen Erkenntnisse kritisch betrachtet. Im zweiten praxisorientierten Teil werden zwei problemzentrierte Interviews mit Mitarbeitern einer Erziehungshilfeeinrichtung geführt, anhand derer überprüft wird, wie zwei Einrichtungen des selben Trägers Prävention von sexuellem Missbrauch betreiben. Die theoretischen Erkenntnisse von Prävention und Intervention werden exemplarisch auf ihre praktische Umsetzung hin überprüft.
Viele Kinder verfügen schon, bevor sie in die Schule kommen, über schriftsprachliche Fähigkeiten. In der Auseinandersetzung mit Schrift, beispielsweise in Bilderbüchern, nehmen sie Schrift als etwas Bedeutungstragendes wahr und erhalten erste Einsichten in deren Funktion und Aufbau. Andere Kinder, besonders diejenigen, die wenig Kontakt zu Schrift haben, haben die Funktion von Schrift bei Schuleintritt möglicherweise noch nicht erkannt. Bei Schul-eintritt befinden sich die Kinder daher auf „...unterschiedlichen Stationen auf dem Weg zur Schrift“ (FÜSSENICH/ LÖFFLER 22008, S.11). Der Schriftspracherwerb stellt hohe Anforderungen an die sprachlich- kognitiven Fähigkeiten des Kindes. Es handelt sich hierbei nicht nur um die Verschriftung einzelner Grapheme, anhand einer Phonemanalyse, sondern um eine sprachanalytische Tätigkeit des Kindes. Sprache wird zum Gegenstand der Betrachtung. Daher muss der Lernende seine Aufmerksamkeit auf die formalen Aspekte von Sprache lenken und von der inhaltlichen Seite abstrahieren. Diese Analyse gelingt umso besser, je mehr Erfahrungen das Kind mit Schrift gesammelt hat und je mehr es über Schrift weiß (vgl. DEHN 2013, S. 12). Schwierigkeiten beim Erwerb der Schriftsprache wurden lange Zeit auf Defizite wie Teilleistungsschwäche zurückgeführt, was zu Konsequenzen im Lehr- Lernprozess führte, beispielsweise in Form von isolierten Teilleistungstrainingseinheiten. OSBURG (1997) und andere Autoren (u.a. DEHN 2013, VALTIN 2010) zeigen auf, dass Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb nicht nur auf Störungen der Wahrnehmung zurückzuführen sind, sondern auf eine fehlende Erkenntnis und Einsicht in die Funktion von Schrift. Ausgehend von diesem Forschungsansatz werden Diagnostik, Planung, Durchführung und Reflexion eines individuellen Förderangebotes dargestellt.
Die Arbeit beleuchtet die Thematik der Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen. Dabei wird zunächst in einem theoretisch orientierten Teil in die Thematik der Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen eingeführt. Es schließt sich eine empirische Untersuchung in Form einer Online-Befragung an. Es gibt zahlreiche Fachdisziplinen (Medizin, Psychologie, Soziologie), die die Verursachung von Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen auf ganz unterschiedliche Weise begründen. Jede Disziplin nimmt im Hinblick auf die Ursache und das Bestehen von Verhal-tensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen eine andere Perspektive ein. Diese verschieden Perspektiven werden im theorieorientierten ersten Teil genauer beleuchtet. Der empirische Teil setzt sich mit der Perspektive von Lehrerinnen und Lehrern verschiedener Schularten auseinander, die tagtäglich mit vielen und auch ganz unterschiedlichen Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Ihre subjektiven Sichtweisen hinsichtlich der Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen werden betrachtet und mithilfe eines Fragebogens ermittelt. Der eigens dafür entwickelte Fragebogen soll Aufschluss über beispielsweise folgende Fragen geben: Empfinden Lehrkräfte die Verhaltensauffälligkeiten von ihren Schülerinnen und Schü-lern als belastend? Welche Maßnahmen ergreifen sie? Worin sehen Lehrerinnen und Lehrer die Ursache von Verhaltensauffälligkeiten? Die Online-Befragung gewährt einen Einblick in die subjektiven Sichtweisen und Reaktionen der Lehrerinnen und Lehrer auf Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen. Zudem wird deutlich, in welchen Bereichen es Unterschiede hinsichtlich verschiedener Schul-arten oder der Berufserfahrung gibt. Aus der Befragung geht hervor, dass Lehrerinnen und Lehrer verschiedener Schularten deutlich mehr externalisierende Verhaltensauffälligkeiten wahrnehmen als internalisierende Verhal-tensauffälligkeiten. Außerdem konnte gezeigt werden, dass Lehrkräfte, abhängig von ihrer Berufserfahrung bestimmte Maßnahmen (z.B. Bestrafung der Kinder und Jugendlichen; Gespräch mit den Eltern suchen) häufiger ergreifen, wenn sie mit auffälligem Verhalten von Kindern und Jugendlichen konfrontiert werden.
Die Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung, kurz ADHS, gehört zu den häufigsten Störungen des Kindes- und Jugendalters. Sie ist durch Kernsymptome wie Unaufmerksamkeit, Überaktivität und Impulsivität gekennzeichnet (vgl. Schweifer 2009, S. 184). „Weiter sind für die Störung Unregelmäßigkeiten in der Anpassungsfähigkeit, Verzögerungen in der intellektuellen Entwicklung, akademische Leistungseinbußen, Probleme mit der sprachlichen und motorischen Entwicklung, Motivationsschwierigkeiten, fehlende Regulation von Emotionen und das gehäufte Auftreten von Unfällen typisch.“ (Schweifer 2009, S. 184). Diese Verhaltensweisen werden von Lehrern im Unterrichtskontext als störend betrachtet und „als eines ihrer herausragenden Unterrichtsprobleme genannt.“ (Lauth/Mackowiak 2004, S.158). Trotz großer medialer Popularität von ADHS und rasant anwachsender internationaler Literatur gibt es bisher wenige Studien zu ADHS in Bezug auf den Schulalltag und die beteiligten Berufsgruppen wie beispielsweise Klassenlehrer, Beratungslehrer, Schulärzte und Schulpsychologen (vgl. Schweifer 2009, S. 184). sonders hervor, da sie diejenigen sind, die in unmittelbaren Kontakt zu den Kindern stehen. Die zentrale Frage der vorliegenden Studie lautet entsprechend: Welche allgemeinen und ADHS-spezifischen Handlungsmuster im Rahmen einer Professionalisierung des Lehrerberufes erweisen sich als besonders erfolgreich in der pädagogischen Praxis bei Schülern mit ADHS?
Das religionspädagogische Konzept „Godly Play“ findet immer häufiger Einzug in den Religionsunterricht, auch an Sonderschulen. Die vorliegende Arbeit überprüft, inwieweit der Religionsunterricht und das Konzept Godly Play an Schulen für Erziehungshilfe eine Rolle spielen und inwiefern es in einer weiteren Entwicklung etabliert werden kann. Einer theoretischen Grundlegung schließt sich eine empirische Studie in einer vierten Klasse einer Schule für Erziehungshilfe an. Aufgrund der Ergebnisse der Videoanalysen von zwei kompletten Godly Play-Einheiten und der ausgewerteten Interviews mit den Schülern und dem Lehrer, konnten Hypothesen aufgestellt werden, welche in einer weiteren, größer angelegten Feldstudie überprüft werden können.