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Der Unterricht in heterogenen Lerngruppen wird nicht nur im Zusammenhang mit aktuellen Leitideen wie Integration und Inklusion diskutiert. Auch innerhalb der Sonderpädagogik wird das Für und Wider einer solchen Lerngruppenbildung immer wieder erörtert. Die vorliegende Arbeit greift diese Thematik auf, will dabei jedoch nicht die grundlegende Diskussion um Vor- und Nachteile von heterogenen und homogenen Lerngruppen erneut aufrollen. Vielmehr will sie – mit einem besonderen Fokus auf Schülerinnen und Schüler mit Komplexen Behinderungen (vgl. FORNEFELD, 2008) – angesichts aktueller schulpolitischer Entwicklungen die Chancen aufzeigen, die für diese Kinder und Jugendlichen, die lange Zeit als bildungsunfähige Pflegefälle galten, in einer heterogenen Lerngruppe erwachsen, ohne dabei die spezifischen Herausforderungen zu verschweigen, die sich aus einer solchen Beschulungsform ergeben können. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt darin, darzustellen, welche Rahmenbedingungen gegeben sein müssen, damit Kinder und Jugendliche mit Komplexen Behinderungen an den Lernprozessen in einer heterogenen Gruppe teilhaben können und sich der Unterricht für alle Beteiligten als sinnvolles und zufriedenstellendes Unterfangen erweist. Zu diesem Zweck wurden – neben einer ausführlichen Auseinandersetzung mit der aktuellen Fachliteratur – exemplarisch eine Sonderschule und eine (inklusive) Regelschule untersucht. Zur Datengewinnung wurden dabei zwei bedeutende Methoden der qualitativen Sozialforschung genutzt: das problemzentrierte Interview und die teilnehmende Beobachtung. Dabei konnten unmittelbar aus der Schulpraxis weitere bedeutsame Informationen hinsichtlich der Chancen und Herausforderungen des Unterrichts in heterogenen Lerngruppen mit Schülern mit Komplexen Behinderungen, sowie hinsichtlich der notwendigen Rahmenbedingungen gewonnen werden und im Hinblick auf die verschiedenen Schularten miteinander diskutiert und verglichen werden. Im Anhang der Arbeit können ein exemplarischer Interviewleitfaden und die transkribierten Interviews, ebenso wie ein exemplarischer Beobachtungsleitfaden und die Beobachtungsprotokolle eingesehen werden.
Sowohl in der Fachliteratur, wie auch in Aussagen von Lehrkräften, die im Anfangsunterricht unterrichten, wird deutlich, dass die ‚Schere’ zwischen den mathematischen Kenntnissen der einzelnen Schulanfänger immer weiter auseinander geht: Einige Kinder kommen offenbar mit zunehmend größerem mathematischen (Vor-)Wissen in die Schule, andere hingegen verfügen kaum über die banalsten mathematischen Vorkenntnisse (z.B. Zählen bis drei). Aus dieser überblickartigen Feststellung kann jedoch nur schwer abgeleitet werden, was einen zukünftigen Lehrer im Anfangsunterricht tatsächlich erwartet. Deshalb sollen im Rahmen dieser Arbeit anhand des ‚Freiburger Screenings’, das sich noch in einer Erprobungsphase befindet, die mathematischen Vorläuferfertigkeiten etwa ein halbes Jahr vor Schuleintritt erfasst werden. Dabei soll der Fokus insbesondere auch auf die Fertigkeiten von Vorschülern mit dem Förderschwerpunkt ‚geistige Entwicklung’ gerichtet werden. Dazu wird zunächst in einem theoretischen Teil der aktuelle Forschungsstand bezüglich der mathematischen Vorläuferfertigkeiten dargelegt und auf die Bedeutung dieser Vorläuferfertigkeiten näher eingegangen. Zudem wird auf die Relevanz einer möglichst frühzeitigen mathematischen Förderung hingewiesen. Einige Diagnoseverfahren und mögliche Frühförderprogramme werden vorgestellt. Im anschließenden Praxisteil werden die Daten einer Untersuchung anhand des ‚Freiburger Screenings’ bei Vorschulkindern aus Regelkindergärten sowie Schulkindergärten mit dem Förderschwerpunkt ‚geistige Entwicklung’ im Großraum Reutlingen dargestellt, miteinander verglichen und in Beziehung zu bereits vorhandenen Ergebnissen aus der mathematikdidaktischen und psychologischen Literatur gebracht. Die vor der Untersuchung aufgestellten Hypothesen können dabei großteils wie folgt bestätigt werden: •Vorschüler aus Regelkindergärten im Raum Reutlingen verfügen, bezogen auf die Zählfertigkeiten und das ‚Teile-Ganze-Konzept’, in der Regel über dieselben mathematischen Vorläuferfertigkeiten, wie dies bereits in anderen Studien aus dem deutschsprachigen Raum nachgewiesen werden konnte. •Vorschüler mit dem Förderschwerpunkt ‚geistige Entwicklung’ weisen nicht zu unterschätzende mathematische Vorläuferfertigkeiten auf, die insgesamt aber etwas niedriger als bei Vorschülern aus Regelkindergärten anzusiedeln sind. Die Streuung der Leistungen ist noch breiter als bei Vorschülern aus Regelkindergärten. •Das ‚Freiburger Screening’ eignet sich für die Beurteilung der mathematischen Vorläuferfertigkeiten ein halbes Jahr vor Schuleintritt. Bei Vorschülern mit dem Förderschwerpunkt ‚geistige Entwicklung’ muss die Durchführung jedoch etwas modifiziert werden.
Homosexualität und (körperliche) Behinderung, zwei Tabuthemen in unserer Gesellschaft und in Kombination beinahe undenkbar. Der Umgang mit Sexualität im Behindertenbereich beginnt sich langsam zu öffnen, immer mehr Literatur erscheint und auch die Wichtigkeit, dieses Thema an Schulen aufzugreifen, wird immer mehr gesehen. Ein Prozess, der mit Freude zu beobachten ist. Doch wird hier bewusst der Begriff „Prozess“ gebraucht, da Menschen mit einer Behinderung noch nicht das gleiche grundlegende Recht auf Sexualität anerkannt wird, wie Menschen ohne Behinderung. Wird von Sexualität gesprochen, setzen dies die meisten Menschen mit Heterosexualität gleich und vergessen, wie vielfältig sich Sexualität gestalten kann. Die Homosexualität bleibt so meist außen vor, das heißt, sie wird schlichtweg vergessen oder nicht als gleichwertige Form der Liebe anerkannt. In der wenigen deutschsprachigen Literatur fiel mir immer wieder ein Punkt auf: Die fehlende Unterstützung in der Phase des Coming-outs und die damit verbundenen schlechten Erfahrungen in der Schulzeit. Das stellte mich als angehende Lehrerin an einer Schule für Körperbehinderte (SfK) vor die Frage, wie die Situation von Schülern mit homosexueller Orientierung in unseren Schulen zu bewerten ist. Um zu prüfen, ob Homosexualität ein Thema an der SfK darstellt, interviewte ich Lehrerinnen und Lehrer, da diese letztendlich entscheiden, wie der Unterricht gestaltet wird. Menschen mit homosexueller Orientierung haben es in unserer Gesellschaft häufig nicht leicht. Oft passen sie nicht in das Bild vom „normalen Bürger“. Schule ist für mich eine Institution, die einen hohen Stellenwert hat, wenn es um die Meinungsbildung von Kindern und Jugendlichen geht. Gerade in der Schule sollten Themen, die in der Gesellschaft kontrovers diskutiert werden, thematisiert und gemeinsam besprochen werden. Die folgende Arbeit soll die Komplexität und Wichtigkeit von Sexualität aufzeigen und dies in all ihren Facetten. Sie soll uns darauf aufmerksam machen, wie unsere Gesellschaft auf Menschen reagiert, die nicht der „Norm“ entsprechen. Wie auch immer diese Norm definiert wird. Letztendlich sollte sich jeder fragen, wie gehe ich persönlich mit sexueller Vielfalt um und inwieweit spielt sie in meiner beruflichen Zukunft eine Rolle? Kann ich als Lehrer dazu beitragen, dass unsere Gesellschaft ein Selbstverständnis fürs „Anderssein“ entwickelt?
Menschen mit Komplexer Behinderung haben, wie alle Menschen, das Recht auf Bildung und bedürfen ihrer. Die Wissenschaftliche Hausarbeit mit dem Thema „Aspekte des Diskurses um Bildung von Menschen mit Komplexer Behinderung“ bringt sich in die Bildungsdebatte mit ein und greift den Gedanken einer menschenmöglichen Bildung auf. Die Thematik wurde aus dem Beweggrund des Interesses für die Situation der Menschen mit (Komplexer) Behinderung in Ungarn gewählt. Impulse aus phänomenologischer Sicht wurden eingearbeitet. Innerhalb der Wissenschaftlichen Hausarbeit findet eine Auseinandersetzung mit den Begrifflichkeiten der Bildung und der Komplexen Behinderung statt. Diese Begriffe werden im Weiteren auf verschiedenen Reflexionsebenen zusammengeführt und auf historisch-pädagogischer, ethisch-gesellschaftlicher und didaktischer Ebene beleuchtet. Im Rahmen dessen werden der Weg zur anerkannten Bildungsfähigkeit der Menschen mit Komplexer Behinderung sowie ein erweitertes Bildungsverständnis in der Geistigbehindertenpädagogik aufgezeigt. Ebenso wird das interdependente Verhältnis von Lebensrecht und Bildungsrecht herausgestellt und Bildung wird in verschiedene Verhältnisse gesetzt. Grundlage dieses Bildungsverständnisses ist Levinas‘ ethischer Ansatz, welcher zunächst vorgestellt und anschließend innerhalb der pädagogischen Verantwortung und des pädagogischen Handelns reflektiert wird. In dem Abschluss der Wissenschaftlichen Hausarbeit wird das vorliegende Thema noch einmal diskutiert.
Kaum ein Bereich innerhalb des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrages ist mit so viel Emotionen und persönlicher Betroffenheit verbunden wie der Bereich der Sexualerziehung. Obwohl er wichtig ist, wird er häufig an den Rand gedrängt oder vernachlässigt. Diese Ausarbeitung stellt eine theoretische Basis für ein sexualpädagogisches Konzept zusammen, die sich auf die Jungenarbeit in einer multikulturellen Förderschule konzentriert. Damit soll ein erster Schritt hin zu einem sexualpädagogischen Angebot gemacht werden, das die Sexualerziehung für alle Beteiligten erleichtert und verbessert. Die Schwerpunktsetzung ist entstanden in Bezug zu meiner studierten Fachrichtung, der förderschulischen multikulturellen Realität und der Tatsache, dass die Perspektive der Jungen gerade in der sexualpädagogischen Arbeit in der Vergangenheit vernachlässigt wurde. Die Ausarbeitung ist in vier Bereiche gegliedert. Als erstes wird die allgemeine Sexualpädagogik betrachtet, um wichtige Ansätze, Methoden und die Grundlage für die theoretische Basis herauszuarbeiten. Anschließend wird direkt auf Sexualpädagogik im multikulturellen Kontext eingegangen, da gerade im Bereich der Sexualität die kulturellen Differenzen groß sein können. In einem weiteren Schritt werden die Jungenarbeit und ihre Bedingungen und Prinzipien betrachtet. Im vierten Bereich wird die Förderschule in den Fokus genommen. Die Grundlagen und Voraussetzungen für eine gelingende Zusammenarbeit mit den Schülern werden herausgearbeitet. Abschließend wird durch die Verknüpfung der einzelnen Bereiche die theoretische Grundlage für die „Sexualpädagogische Jungenarbeit in einer multikulturellen Förderschule“ erstellt.
Menschen mit Behinderungen2 wohnen und arbeiten in Deutschland regelmäßig in einer gesellschaftlich eigens für sie organisierten und institutionalisierten Lebenswelt. Die damit einhergehende Separierung dieser Menschen aus fundamentalen Kernbereichen ihrer gesellschaftlichen Lebensführung erzeugt hier ein gleichermaßen besonderes wie „besonderes“ Lebensumfeld mit weitreichenden Folgeerscheinungen. Eine dieser Folgen soll im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen. Ich stelle die These auf, dass Menschen mit Behinderungen in ihrem Arbeitsleben im Rahmen einer Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) einer Verhinderung ihrer politischen Subjektivierung ausgesetzt sind. Das Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen in Deutschland vollzieht sich fortlaufend und in zunehmendem Maße im Feld der Institutionen der WfbM3. Die WfbM ist für eine stetig anwachsende Zahl von Menschen somit ein zentraler Ort von Lebens‐ bzw. Arbeitserfahrungen. Gleichzeitig hat sie Menschen mit Behinderungen als Einrichtung zur Teilhabe und Eingliederung in das Arbeitsleben durch geeignete Maßnahmen einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Teilhabe bedeutet hier „die menschenrechtsethische Grundlage wie Zielbestimmung einer inklusiven Praxis, die sich gegen die soziale Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Beeinträchtigungen und für deren Chancengleichheit durch Abbau von Zugangsbarrieren sowie Förderung realer Beteiligungschancen an öffentlichen Gütern engagiert.“ (LOB‐HÜDEPOHL 2010, 14). Inklusion4 bezieht sich auf „full and effective participation and inclusion in society“ (Artikel 3 Buchst. c. des Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – kurz: UN‐BRK). Der hier vorgestellte Teilhabebegriff widerspricht aber der Grunderfahrung nahezu aller WfbM-Beschäftigten bezüglich ihrer tatsächlichen Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Arbeitsleben. So war die WfbM paradoxerweise zwischen 2002 und 2006 für 99,89% aller dort Beschäftigten eine „vorübergehende Endstation“ in ihrem Arbeitsleben Worin unterscheiden sich betriebliche Mitbestimmung, Werkstättenmitwirkungsverordnung, Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung? Welche rechtlichen Grundlagen gelten jeweils? Welche Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten ergeben sich daraus für Teilhabe an Entscheidungsprozessen für Beschäftigte in Werkstätten? Wie müssen Bildungsangebote gestaltet werden, damit Mitbestimmung im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung transparent und verständlich wird, politische Partizipation möglich wird?
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen mit christlicher Wertorientierung
(2011)
Die vorliegende Arbeit untersucht theoretisch sowie praktisch mit Hilfe eines christlichen Menschenbildes Begründungsmöglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Grundlage bilden die Untersuchung des Einflusses der christlichen Theologie auf die Bildung, die Auseinandersetzung mit den Begriffen „sonderpädagogischer Förderbedarf“, „Inklusion“ und „Integration“ sowie die Darlegung der rechtlichen Grundlagen. Im Kapitel „christliche Wertorientierung und gemeinsamer Unterricht“ findet zunächst ein Annäherungsversuch an ein „christliches Gottesbild“ statt, welcher die Grundlage für die Untersuchung verschiedener Aspekte eines christlichen Menschenbildes darstellt. Die Schlagworte „Rechtfertigung des Menschen“, „Gottebenbildlichkeit“, „Bestimmung zur Gemeinschaft“ und „Hoffnung“ umreißen ein christliches Menschenbild, aus welchem Konsequenzen hinsichtlich des gemeinsamen Unterrichts gezogen werden. Um die Zusammenhänge von christlichem Menschenbild und gemeinsamen Unterrichts in der Praxis zu untersuchen, nimmt die Arbeit eine allgemeine freie evangelische Schule in den Blick, die sich auf den Weg macht, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu integrieren. Dazu sind mit fünf Personen eines Arbeitskreises Gespräche geführt und analysiert worden (Einzelfallanalyse). Das Arbeiten an der Schule, Voraussetzungen und Erfahrungen des gemeinsamen Unterrichts und der Einfluss eines christlichen Menschenbildes auf die Arbeit wurden dabei besonders in den Blick genommen. Der Anhang umfasst eine weitere Ausarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg, die Fragebögen und transkribierten Interviews.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich in Theorie und Praxis mit der Thematik Mobbing. Im theoretischen ersten Teil wird versucht eine Definition des Begriffes zu finden und es gegenüber ähnlichen Verhaltensweisen abzugrenzen. Neben der Entstehung und Entwicklung des Prozesses, wird auch auf die Rollen der am Mobbing beteiligten Personen detaillierter eingegangen. Zudem werden mögliche allgemeine und schulspezifische Einflussfaktoren diskutiert sowie verschiedene eventuell eintretende Auswirkungen vorgestellt. Im praktischen Teil wird der Frage nachgegangen, ob es Schüler gibt, die an einer Regelschule wegen unterdurchschnittlicher Schulleistung gemobbt wurden, auf eine Förderschule Lernen gewechselt sind und dann dort nicht mehr die Rolle eines Mobbingopfers einnahmen. Die Diskussion der Fragestellung basiert auf einen in der Arbeit vorgestellten Multiple-Choice-Fragebogen, der von 233 Schülern ausgefüllt wurde.
Unter dem Begriff Wille versteht man die im Handeln zum Ausdruck kommende Fähigkeit der persönlichen Selbstbestimmung. Man übernimmt Verantwortung für sein Handeln. Daher muss für den Willensakt ein Maß von Wachheit und Einsicht vorausgesetzt werden. Der Handlungsvollzug kann sich zeitlich weit vom Entschluß absetzen. (Hehlmann 1967, S.575f.) Um die Verortung dieser komplexen und vielschichtigen Begrifflichkeit bei Hans Würtz und Friedrich Nietzsche wird es im Folgenden gehen. In einem gedanklichen Akt wird im ersten Kapitel ein Kondensat eines kleinen Teils der Philosophie von Friedrich Nietzsche zu lesen sein. Dieser erste Schritt soll aber bei weiten nicht so stehen bleiben. Wie das bei vielen Menschen- die sich durch eine innere Getriebenheit hervortaten- ist wird auch Friedrich Nietzsche nach seinem Tod vereinnahmt, diffamiert, einseitig ausgelegt und belächelt. Gerade die Linie dessen was aber bei aller Ablehnung dann doch von den Gedanken Friedrich Nietzsches in die Pädagogik und Kultur des aufkommenden Kaiserreichs und später der Weimarer Republik wieder erscheint, soll hier wieder ausfindig gemacht werden. Im dritten Teil komme ich zu der eigentlichen Tragweite der Gedanken Nietzsches, in der Person des Pädagogen Hans Würtz, der bewußt die Gedankengänge des „wandernden Philosophen“ in seinem pädagogischen Konzept einer Krüppelpädagogik mitdenkt und zum Schluß kommt, dass der Wille allein die Menschen dazu befähigen könne über sich hinauszuwachsen. Die Skizzierung des Gedankengangs wird also hier im Mittelpunkt stehen und die daraus abgeleiteten pädagogischen Maßnahmen. In einem kurzen abschließenden Kapitel wird noch der heutigen Rezeption von Hans Würtz nachgegangen um kurz auf das evidente Prinzip der Übung bei Hans Würtz zu kommen.
Durch jüngere gesetzliche Entwicklungen fand im Verlauf der letzten Jahre das Thema „Barrierefreiheit“ zunehmend Beachtung in Politik und Gesellschaft. Durch das im Mai 2002 erlassene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) müssen Hochschulbibliotheken und andere öffentliche Bildungs- und Kultureinrichtungen auch die Bedürfnisse und Ansprüche von Menschen mit Behinderung auf kulturelle Teilhabe berücksichtigen. Um allen Nutzern von Hochschulbibliotheken den gleichen Zugang zu ermöglichen, können bauliche Maßnahmen und Umgestaltungen vor und innerhalb der Gebäude erheblich dazu beitragen. Im Falle der Hochschulbibliothek der Hochschule Reutlingen ergibt sich hierbei die einmalige Chance, eine barrierefreie Um- bzw. Neugestaltung im Rahmen einer Sanierung der jetzigen Hochschulbibliothek in ein neues Lernzentrum zu begleiten. Das Hauptinteresse dieser Arbeit gilt daher der Problemstellung, wie Menschen mit Behinderung bereits zu Beginn des Entstehungsprozesses als Experten mit einbezogen werden können. Neben der Raumanalyse der Hochschulbibliothek erfolgt ein Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Barriere-Arten und mögliche Lösungsansätze hierfür. Abschließend werden die Gestaltungsmöglichkeiten für ein visuelles Leitsystem in Form von Schildern sowie ein integratives Übersichtsmodell für das Lernzentrum vorgestellt, welche von den Experten entwickelt wurden.