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Die Fragestellung der vorliegenden Masterthesis entstand im Rahmen des Projekts Auf dem Weg zu einem Inklusiven Esslingen der Stadt Esslingen/Neckar. Inhaltlich verschreibt sich das Projekt den in der UN-BRK erklärten Feldern des gesellschaftlichen und privaten Lebens. Eine nachhaltige Umsetzung der Forderungen kann jedoch nur geschehen, indem gezielt und kleinschrittig Schwerpunkte und Ziele gesetzt werden. Die im Rahmen des Projektes zu erhebende allgemeine Wissensbasis über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigung, verlangt nach einer Umsetzung in alltagspraktischen Lebensfeldern und Situationen. Aus diesem Ansatz entstand die Konzeption zu erforschen, inwieweit Menschen mit kognitiver Einschränkung in ausgewählten Ladengeschäften der Esslinger Innenstadt auf barrierefreie Voraussetzungen treffen und welche Verbesserungsvorschläge in die zukünftige Diskussion um Barrierefreiheit aufgenommen werden sollten. Der Fokus wurde auf den Aspekt kognitiver Einschränkung gelegt da dieser, gemessen am Thema Körper- und Sinnesbeeinträchtigung, in der Vergangenheit nur vereinzelt Relevanz erfuhr. Fragestellungen: 1. Wie können Menschen mit kognitiven Einschränkungen ausgewählte Einkaufsgeschäfte der Esslinger Innenstadt selbstständig nutzen? 2. Welche Modifizierungen können vorgenommen werden, um Barrierefreiheit für diese Zielgruppe herzustellen? 3. Warum ist es sinnvoll ein solches Forschungsvorhaben gemeinsam mit Menschen mit Behinderung zu erarbeiten? 4. Welche Konsequenzen können sich daraus für die Weiterentwicklung eines gemeinsamen Strukturplanes des Einzelhandels einer Stadt ergeben?
In Deutschland erkranken jährlich rund 4000 Kinder an progressiven oder progredient verlaufenden Krankheiten. Diese Erkrankungen sind fortschreitend und nicht heilbar. Die Kinder werden häufig durch ihre Erkrankung aus dem Leben gerissen (Jennessen 2007, 16). Unter diesen Kindern befinden sich auch die, welche an progressiven Muskeldystrophien erkrankt sind, zu denen die Muskeldystrophie Duchenne zählt (Bergeest 2002, 99). Jährlich werden zahlreiche Familien damit konfrontiert, dass ihr Kind an einer nicht heilbaren Krankheit erkrankt ist (Forst 2000, 10), die zu einer verkürzten Lebenserwartung der Kinder führt (Daut 2005, 31f). Wie man mit schwer kranken Kindern, die einem frühzeitigen Tod und einem progressiven Verlauf ihrer Erkrankung ausgesetzt sind, über ihre Erkrankung sprechen soll und welche Informationen man dem Kind dabei vermittelt. Ist es überhaupt angemessen ein Kind über seine schwerwiegende Krankheit zu informieren? Welche Informationen sollen dem Kind gegeben werden? Wie soll eine solche Vermittlung von Informationen stattfinden? Ist es für das Kind wichtig, dass es darüber sprechen kann? Die Untersuchung schließt an die Forschungsergebnisse von Daud (2005) an durch Befragung von Betroffenen deren Bezugspersonen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Prozess der Informationsvermittlung. Die Erfahrungen, Empfindungen und Vorstellungen werden aufgezeigt. Insbesondere geht es dabei um emotionale, soziale und psychische Aspekte der Erkrankung und die daraus resultierenden Anforderungen und Belastungen. In forschungsmethodischer Hinsicht wird insbesondere die Erstellung des Interviewleitfadens dargestellt, die Beschreibung der durchgeführten Untersuchung. Die Auswertung der Befragungen wird im Anschluss dargestellt, in dem die Aussagen der Interviewpartner/Innen geschildert und miteinander in Beziehung gesetzt werden und abschließend diskutiert. Im Anhang befindet sich der ausführliche Interviewleitfaden I (der Betroffenen) und der Interviewleitfaden II (der Eltern). Ebenso alle ausführlichen Transkriptionen der Gesprächssituationen mit einer kurzen Einführung, welche einen Einblick in die Gesprächssituation geben soll.
Der gewählte historische Zugang zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale
Entwicklung wird in der vorgelegte wissenschaftliche Hausarbeit durch das Nachzeichnen der
Geschichte einer Einrichtung der Erziehungshilfe (Mutpol), in Tuttlingen, verwirklicht.
Konkret werden die Jahre 1935-1966 in das Blickfeld der Forschung gerückt. Es sind die
Leitungsjahre von Gotthilf Vollert, dem Namensgeber der Sonderschule der Institution.
Anhand dieser ereignisreichen Jahre wird der Weg der Institution in Tuttlingen von einer
stark pietistisch, mit ihren chiliatisch-eschatologisch bezogenen Rettungsvorstellungen der
Armen, hin zu einer modernen Erziehungseinrichtung nachgezeichnet. Gotthilf Vollert ist
hierbei die zentrale Figur dieser Entwicklung, ohne ihn diese Veränderungen nicht möglich
gewesen wären. Er selbst jedoch konnte diese Transformation der Einrichtung als Mensch
nicht gänzlich mitgehen. Diese spannende Ambivalenz detailliert aufzuzeigen wird in der
vorgelegten Arbeit versucht. Die didaktische Implikation für heutige Schüler wird am Ende
der wissenschaftlichen Hausarbeit versucht. Diese Ideen sollen eine Denkweise aufzeigen wie die Erkenntnisse zu Gotthilf Vollert in den Klassen als Bildungsgegenstand u.a. dienlich sein
können.
Der Arbeit liegt die Begleitung eines 13-jährigen Jungen im Schulalltag der Schule für Körperbehinderte zugrunde. Seine expressive Lautsprache ist aufgrund einer cerebralen Bewegungsstörung stark eingeschränkt. Er hat deshalb eine komplexe elektronische Kommunikationshilfe, den Tobii. In Einzelsituationen kann der Junge gut mit dem Tobii umgehen, im Unterricht nutzt er seine Kommunikationshilfe allerdings nicht. Der Begriff der cerebralen Bewegungsstörung und deren Begleiterscheinungen wird einleitend geklärt, eine Darstellung von Kommunikationssituationen schließt sich an. Dazu werden verschiedene Kommunikationsmodelle vorgestellt und dabei die Besonderheiten bei Menschen mit cerebralen Bewegungsstörungen hervorgehoben. Unterstützte Kommunikation und deren Auswirkungen auf die Kommunikation zwischen dem Kommunizierenden und seinen Kommunikationspartnern werden dargestellt. Da der Junge seinen Tobii über Augensteuerung bedient, werden auch technische Aspekte der Anpassung und Voraussetzungen einer erfolgreichen Nutzung erläutert. Vorstellung des Partizipationsmodells sowie eine anschließend damit durchgeführte Untersuchung konkretisieren das Ausgeführte.
Menschen, die durch ihre Persönlichkeit oder ihren Intellekt von der Norm herausragend abweichen, werden im allgemeinen Sprachgebrauch häufig mit unterschiedlichen Etiketten wie talentiert, kreativ oder frühreif versehen und gelten dabei wahlweise als Genies, Exoten oder Spinner. Somit wurde Mozart als „Wunderkind“ mit außergewöhnlichen musikalischen Fähigkeiten bezeichnet, galt Gottfried Wilhelm Leibniz als „Universaler Geist“, lässt sich über die Führungsqualitäten von Napoleon Bonaparte streiten und träumen viele von den begnadeten schauspielerischen Leistungen der Künstlerin Sharon Stone. Es ist anzunehmen, dass die auffälligen Talente und Begabungen dieser Menschen ihre jeweilige Umwelt zum Staunen brachten und diese womöglich dazu veranlassten, an ihren bisherigen Vorstellungen von „Normalität“ zu zweifeln. Außerordentliche Persönlichkeiten stehen aber zweifelsohne seit jeher im Fokus der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit und werden mit dem Begriff „hochbegabt“ charakterisiert. In der Antike wurden hochbegabten Menschen dabei noch Eigenarten zwischen Genialität und Wahnsinn nachgesagt und in Deutschland war die Verwendung des elitären Begriffs „Hochbegabung“ bis in die 1980er Jahre nahezu verpönt (vgl. STUMPF 2013, S.11-12). Dahingegen stehen hochbegabte Kinder und Jugendliche heutzutage insbesondere aufgrund ihrer hohen Leistungsfähigkeit im Fokus des wissenschaftlichen Interesses und das Phänomen „Hochbegabung“ wird vor allem im Leistungskontext behandelt (vgl. ebd.). Lange Zeit wurde angenommen, dass begabte Kinder und Jugendliche mühelos zu Spitzenleistungen fähig sind und keiner besonderen unterrichtlichen Förderung bedürfen (vgl. MÖNKS ET AL. 2003, S.5). Die Arbeit geht empiriegestützt der Frage nach, ob gängige Vermutungen zur „Hochbegabung“ für eine gesamte Gruppe an hochbegabten Menschen bestätigt werden können? Ist nicht vielmehr von einer großen Heterogenität unter Hochbegabten auszugehen, oder kann Hochbegabung sogar als „die schönste Form der Behinderung“ bezeichnet werden?
Kinder mit Down-Syndrom sind in ihrer sprachlichen Entwicklung retardiert und können sich häufig nur schwer verständlich mitteilen. Dadurch werden ihre Fähigkeiten und Kompetenzen oft falsch eingeschätzt, sie werden nicht ernst genommen und immer wieder im Alltag mit ihren sprachlichen Problemen bei der Verständigung mit der Umwelt konfrontiert. Da Sprache in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert hat und zu den Grundbedürfnissen des Menschen zählt, ist die Teilhabe an der Gesellschaft in erheblichem Maße eingeschränkt. Vor allem gegenüber fremden Personen gelingt es Kindern mit Trisomie 21 nur bedingt ihre Wünsche, Bedürfnisse oder Schwierigkeiten auszudrücken. Trisomie 21 ist die häufigste und bekannteste genetisch bedingte Behinderung. Trotz deutlicher syndromspezifischer Gemeinsamkeiten der Kinder untereinander, bilden sie bezogen auf Entwicklungs-, Lern- und Leistungsfähigkeit, eine sehr heterogene Gruppe mit individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen. Dieses zeigt sich auch in ihren unterschiedlichen Kompetenzen und Schwierigkeiten im Hinblick auf Spracherwerb, Sprachverständnis und Kommunikation. Frühlesen ist ein auf Kinder mit Down-Syndrom ausgerichtetes Konzept, welches sowohl die syndromtypischen Merkmale und Erkrankungen im Hinblick auf Sprachentwicklung und Sprachverständnis berücksichtigt, aber auch auf individuelle Interessen der Kinder eingeht und eine Möglichkeit zur Sprachförderung bei Kindern mit Trisomie 21 bietet. Diese wissenschaftliche Hausarbeit befasst sich mit dem Thema „Frühlesen als Möglichkeit der Sprachförderung bei Kindern mit Down-Syndrom“. Es geht vor allem um die Fragestellung, ob und warum Frühlesen als sinnvolle Möglichkeit der Sprachförderung bei Kindern mit Trisomie 21 gesehen werden kann?
Schreiben und Lesen sind die beiden Aspekte von Schriftsprache. Deren Kenntnis ist die Voraussetzung für eine eigenständige und erfolgreiche Orientierung und Gestaltung des privaten, schulischen oder später beruflichen sowie gesellschaftlichen Lebens. Die Vermittlung dieser Schlüsselqualifikationen gelingt jedoch nach BALHORN (vgl. 1998, 94) im schulischen Kontext oftmals nicht ausreichend. Unter anderem kann die Komplexität der Bereiche Schreiben und Lesen zu Schwierigkeiten im schriftsprachlichen Bereich führen, was erhebliche Beeinträchtigungen im täglichen Leben zur Folge hat. Die Arbeit stellt die Förderung eines Jungen dar der die 7. Klasse einer Realschule besucht. Dieser erhielt aufgrund einer vorliegenden Diagnose LRS bereits seit dem 5. Schuljahr Förderunterricht in den Bereichen Rechtschreiben und Lesen. Mit dem Wegfall des Nachteilsausgleiches ab Klasse 7 entfällt der Anspruch auf Förderung. Durch seine Bildungsbiographie hat der Junge zwischenzeitlich ein hohes Störungsbewusstsein sowie ein negatives Selbstkonzept bezüglich schriftsprachlicher Anforderungen entwickelt, was sich in Vermeidungsverhalten äußert. Hinzu kommt die von ihm negativ wahrgenommene Etikettierung ‚LRS-Schüler‘. Demzufolge entwickelte formuliert die Fragestellung der vorliegenden Arbeit: „Inwieweit kann eine individuell angepasste Fördereinheit zu einer effizienten Verbesserung von Teilbereichen der Schreib- und Lesekompetenz führen und somit nach Ende des Nachteilsausgleichs nachhaltige Unterstützung für den weiteren Schul- sowie Lebensweg des Schülers bedeuten?“
Diese wissenschaftliche Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Erwerb der Schriftsprache, insbesondere der Funktion von Schrift, dem Aufbau von Schrift, der Kenntnis von Begriffen sowie dem Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Schriftsprache und der mündlichen Sprache. Es werden mögliche Schwierigkeiten auf Seiten des Lernens und des Lehrens beleuchtet. Ebenso befasst sich die Arbeit mit allgemeinen Aspekten der Diagnose und Förderung schriftsprachlicher Fähigkeiten und Schwierigkeiten, welche im Praxisteil am Beispiel einer Schülerin am Anfang der Wiederholung von Klasse 1 konkretisiert werden. Auf die Klassenwiederholung als pädagogische Maßnahme und ihre Folgen wird im ersten Kapitel eingegangen.
Förderung schriftsprachlicher Fähigkeiten am Beispiel eines 9-jährigen Jungen mit Down-Syndrom
(2014)
Schriftkundige Menschen entwickeln aufgrund ihrer Schriftsozialisation eine bestimmte Vorstellung von Lesen und Schreiben, die sie als selbstverständlich ansehen. Kinder, die gerade die Schriftsprache erwerben, bilden sich ihre eigenen kindlichen Theorien, die auf ihren Erfahrungen mit Schrift basieren und nach ihrem Wissensstand durchaus sinnvoll sind. Daher ist es wichtig, bei der Vermittlung von Lesen und Schreiben nicht von seinem eigenen schriftgeprägten Hintergrund her zu denken, sondern die Sicht der Lerner einzunehmen, um sie bestmöglich unterstützen zu können. Das Zitat eines Kindes zeigt, dass eine Graphemabfolge für Lerner zu Beginn des Schriftspracherwerbs für einen bestimmten Begriff steht, aber noch nicht die Lautfolge abbildet. Konzepte von Schrift müssen durch eigene Erfahrungen erst allmählich entwickelt und entdeckt werden. Die vorliegende Arbeit versucht demzufolge die Sicht der Kinder, und besonders der Kinder mit Down-Syndrom, einzunehmen und ausgehend von dieser Sichtweise den frühen Schriftspracherwerb zu beleuchten. Besondere Beachtung kommt der Förderung zu. Schwerpunkt der Arbeit ist die Frage: Wie kann ein Kind mit Down-Syndrom zu Beginn des Schriftspracherwerbs gewinnbringende Förderung erfahren? Dabei sollen theoretische Aspekte und praktische Erkenntnisse unterstützend eingesetzt werden. Die Fragestellung ergab sich durch hochschulinterne Lehrangebote des Förderschwerpunktes Sprache und Kommunikation sowie durch ein Praktikum an einer Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung.
Mit ihrer Arbeit zu Bildungsangeboten der Gedenkstättenpädagogik für Menschen mit Behinderung betritt die Autorin in vielerlei Hinsicht ungesichertes Terrain: geschichtsdidaktische Konstrukte berücksichtigen diesen Personenkreis bisher nicht.Der aktuelle sonderpädagogische und geschichtsdidaktische Textbestand dazu ist umfänglich versammelt. Die leitende Fragestellung nach Kriterien für ein Bildungsangebot zu Opferbiografien (S.5) und die pädagogische Begründung für ein solches Angebot wird gegliedert in formuliert Die Arbeit gliedert ihre übergreifende Fragestellung in die Teilfragen Begriffsklärung (Menschen mit Behinderung nach W.Jantzen; historische Bildung, historisches Bewusstsein, Geschichtsbewusstsein nach Priebe 2006, historisches Lernen nach Hasberg 2014 und Pampel 2007). Daran schließt sich an ein Referat zu gegenwärtig relevanten Erklärungen über den Erwerb historisch-politischer Bildung; besonders geht die Autorin auf den Vorschlag von Hasberg (Regelkreis-Prozess nach Rüsen) ein und eröffnet so einen möglichen Anschluss an didaktische Überlegungen von inklusionspädagogischer Seite. Im Abschnitt 2.5 werden die erarbeiteten Perspektiven und Anliegen (ausgehend von geschichtsdidaktischen und inklusionspädagogischen Positionen) auf mögliche didaktische Anforderungen bezogen auf den Personenkreis Menschen mit Lernschwierigkeiten fokussiert. Hier bezieht sich die Autorin auf Überlegungen von Musenberg 2014, Hasberg 2014. Beide formulieren deutlich die gegenwärtig desolate didaktische Situation der historisch-politischen Bildung an der Sonderschule (S.28ff); Musenberg wendet dies konstruktiv durch die Formulierung von sechs Thesen – verbunden mit einem Plädoyer am Geschichtsbewusstsein festzuhalten. Argumentativer Kern der Arbeit stellt für mich Abschnitt 2.7 dar; hier werden Kriterien für historische Bildung formuliert (S.32f).