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Infolge der Psychiatrieenquete im Jahr 1975 kam es zur Korrektur der Fehlplatzierung von Menschen mit geistiger Behinderung1 in psychiatrischen Krankenhäusern. Zu diesen Bewohnern könnten auch Menschen mit geistiger Behinderung und sog. Herausforderndem Verhalten (HV) gezählt haben. Aufgrund der Nähe und der oftmals vorhandenen Zusammenhänge zu psychischen Störungen ist davon auszugehen, dass diese Menschen nach der Psychiatrieenquete in der Behindertenhilfe untergebracht wurden. Doch auch dort war man vermutlich konzeptionell nicht auf diese Klientel vorbereitet. Sowohl in den eingerichteten Intensivgruppen, als auch in „herkömmlichen“ Wohngruppen erfuhren die Menschen mit HV aufgrund ihrer Verhaltensweisen starke Ausgrenzung von Gemeinschaft und Gesellschaft. Diese Personen brauchten spezifische und passgenaue Unterstützung, um zurückgebildete Kompetenzen wieder aufzubauen und sich angemessene Verhaltens- und Interaktionsweisen anzueignen. Zu diesem Schluss kam auch eine vom damaligen Sozialministerium Baden-Württembergs zusammengestellte Expertengruppe Anfang der 1990er, die die Wohn- und Lebensbedürfnisse durch das Modellprojekt „Therapeutische Wohngruppe“ dieser Zielgruppe klären sollte. Es ging um die Einschätzung der notwendigen fachlichen Konzepte und Rahmenbedingungen, um dem Personenkreis die Voraussetzungen für ein Leben und Wohnen ohne gesellschaftliche Ausgliederung und damit mit mehr Teilhabe zu. Der Modellversuch wurde zudem im Rahmen einer Evaluationsstudie wissenschaftlich begleitet. Obwohl die an dem Modellversuch teilnehmenden Einrichtungen erfolgreich arbeiteten und ein Drittel der TWG-Bewohner ins Regelwohnen der Eingliederungshilfe reintegrieren konnte, kam es nicht zur geplanten Aufnahme der TWG-Leistungsmaßnahme in den Rahmenvertrag Baden-Württembergs für stationär betreute Wohnformen. Dennoch bestehen auch heute TWG-Einrichtungen in Baden-Württemberg, von deren Existenz aufgrund ihrer geringen Anzahl je-doch nur sehr wenige Personen, auch aus der Fachwelt, wissen. In dieser Studie wird das Leistungsangebot TWG auf qualitative Weise untersucht. Insbesondere wird darin auch die Perspektive der Klienten zur Sprache. Das Forschungsinteresse besteht darin, wie der konzeptionell-rehabilitative Auftrag der TWG in der Praxis umgesetzt wird. Dazu gehören weitere, vertiefende Fragestellungen: • Welche allgemeinen und spezifischen Maßnahmen werden zur Umsetzung des rehabilitativen Auftrags ergriffen? • Wer ist an dieser Umsetzung beteiligt? • Welche Effekte haben die ergriffenen Maßnahmen? • Wie gestaltet sich der Prozess der Wiedereingliederung mit allen Beteiligten? • Welche Schwierigkeiten ergeben sich bei diesem Prozess? Aufgrund des rehabilitativen Auftrags spielt die Lebenssituation der Klienten im Anschluss an die TWG eine wichtige Rolle. Es stellt sich somit für die Bewohner, ihr soziales Umfeld, aber auch für die beteiligten Leistungserbringer und Leistungsträger die Frage: „Therapeutische Wohngruppe und dann?“. Daraus ergibt sich für die vorliegende Studie eine weitere Fragestellung, nämlich wie gestaltet sich die heutige Lebenssituation ehemaliger TWG-Klienten? Zur Beantwortung dieser Fragen wurden zwei TWGs in Baden-Württemberg untersucht.
Der Übergang in das nachschulische Leben ist ein zentraler Aspekt im Arbeitsfeld der Sonderpädagogik. Eltern, Jugendlichen mit (geistiger) Behinderung, Lehrerinnen und Lehrer müssen sich mit der Frage auseinandersetzen „Schule und was kommt dann?“. Zwischenzeitlich ist dieses drängende Thema auch bei den politischen Entscheidungsträgern angekommen. Entsprechend steht die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit (geistiger) Behinderung vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. Auch die Leistungsträger stehen vor der Aufgabe, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Denn der bisher praktizierte Automatismus des direkten Wechsels von der Schule für Geistigbehinderte in die Werkstatt für behinderte Menschen wird zunehmend kritisch hinterfragt. Es zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab, der nicht nur durch den aktuellen Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte und dessen Forderung nach mehr Wahlmöglichkeiten bezüglich der Berufswahl klar markiert wird. Auch politische und gesetzliche Veränderungen, wie die verbindliche Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – in der unter anderem „[…] das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit […]“ (Art. 27 Abs.1 UN-BRK, zitiert nach BMAS 2011a, 40) gefordert wird – oder auch die gesetzliche Verankerung der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung im SGB IX, fordern ein Umdenken. Die darin konstatierte personenzentrierte Sichtweise macht somit eine Auseinandersetzung mit dem Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben unerlässlich. Hinzu kommen viele Projekte, mit unterschiedlichen Ansätzen, die sich dem Thema der Teilhabe von Menschen mit (geistiger) Behinderung am Arbeitsleben annehmen. Auch die Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss sich diesen veränderten Bedingungen stellen. Und es gibt deshalb mittlerweile in Deutschland ein etabliertes und umfassendes System zur Unterstützung der Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings stellt sich dieses System mittlerweile für alle Beteiligten als ein „unbekanntes, unübersichtliches Territorium“ (Doose 2012, 91) dar. Dieses unübersichtliche Gelände zu rekonstruieren ist Anlass und Fragestellung dieser Arbeit.
Die Arbeit thematisiert die Sexualität von Jugendlichen mit geistiger Behinderung und ihre Vorstellungen zu diesem Thema. Im Rahmen einer didaktischen Rekonstruktion entsteht ein Überblick über den aktuellen fachwissenschaftlichen Diskussionsstand zur Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung. Hierbei werden wesentliche Themen wie die Partnerschaft, die Sexualität sowie die psychosexuelle Entwicklung erläutert. Die Entwicklung des Körpers und der Sexualität wird im Vergleich zwischen Menschen mit und ohne geistiger Behinderung dargestellt. Dabei wird deutlich wie sehr Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung bezogen auf Bildungsangebote tabuisiert ist. An Schulen für Geistigbehinderte gibt es kaum ausformulierte sexualpädagogische Konzepte und oder Überlegungen. Bestärkt wird dieser Befund durch die Auswertung der dazu durchgeführten und ausgewerteten Interviews. Aus der Verknüpfung der Fachwissenschaft und den Schülervorstellungen wird ein Auftrag für die Schule für Geistigbehinderte formuliert. Den Schülerinnen und Schülern muss ein angemessener Sexualkundeunterricht geboten werden. Es hilft nicht viel nur theoretisch fundiertes Wissen zu vermitteln, welches die Schülerinnen und Schüler nicht wirklich verstehen, wichtig sind der richtige Wortgebrauch, ausgewählte Schwerpunktthemen und ein Gespräch auf Augenhöhe. Es soll nicht nur die Verhütung eine übergeordnete Rolle spielen, sondern gerade auch die schönen und lustvollen Seiten der Sexualität thematisiert werden.