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Die vorliegende Arbeit untersucht die qualitativen und quantitativen Beeinträchtigungen kognitiven Leistungsvermögens bei geistiger Behinderung. Bezug wird hierbei auf aktuelle neurowissenschaftliche und entwicklungspsychologische Befunde genommen, um aufbauend hierauf ein integratives, dreigliedriges Modell jener kumulativ-negativen Entwicklung zu formulieren. Dieses berücksichtigt sowohl die neuroplastischen Entwicklungspotentiale samt deren vielfältigen Beeinträchtigungen im Kontext geistiger Behinderung, die hieraus resultierenden defizitären Gedächtnisfunktionen und die beeinträchtigte Organisation jener Lernprozess, die als metakognitives Leistungsprodukt den exekutiven Funktionen zugeordnet werden können.
Menschen mit Behinderungen2 wohnen und arbeiten in Deutschland regelmäßig in einer gesellschaftlich eigens für sie organisierten und institutionalisierten Lebenswelt. Die damit einhergehende Separierung dieser Menschen aus fundamentalen Kernbereichen ihrer gesellschaftlichen Lebensführung erzeugt hier ein gleichermaßen besonderes wie „besonderes“ Lebensumfeld mit weitreichenden Folgeerscheinungen. Eine dieser Folgen soll im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen. Ich stelle die These auf, dass Menschen mit Behinderungen in ihrem Arbeitsleben im Rahmen einer Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) einer Verhinderung ihrer politischen Subjektivierung ausgesetzt sind. Das Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen in Deutschland vollzieht sich fortlaufend und in zunehmendem Maße im Feld der Institutionen der WfbM3. Die WfbM ist für eine stetig anwachsende Zahl von Menschen somit ein zentraler Ort von Lebens‐ bzw. Arbeitserfahrungen. Gleichzeitig hat sie Menschen mit Behinderungen als Einrichtung zur Teilhabe und Eingliederung in das Arbeitsleben durch geeignete Maßnahmen einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Teilhabe bedeutet hier „die menschenrechtsethische Grundlage wie Zielbestimmung einer inklusiven Praxis, die sich gegen die soziale Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Beeinträchtigungen und für deren Chancengleichheit durch Abbau von Zugangsbarrieren sowie Förderung realer Beteiligungschancen an öffentlichen Gütern engagiert.“ (LOB‐HÜDEPOHL 2010, 14). Inklusion4 bezieht sich auf „full and effective participation and inclusion in society“ (Artikel 3 Buchst. c. des Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – kurz: UN‐BRK). Der hier vorgestellte Teilhabebegriff widerspricht aber der Grunderfahrung nahezu aller WfbM-Beschäftigten bezüglich ihrer tatsächlichen Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Arbeitsleben. So war die WfbM paradoxerweise zwischen 2002 und 2006 für 99,89% aller dort Beschäftigten eine „vorübergehende Endstation“ in ihrem Arbeitsleben Worin unterscheiden sich betriebliche Mitbestimmung, Werkstättenmitwirkungsverordnung, Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung? Welche rechtlichen Grundlagen gelten jeweils? Welche Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten ergeben sich daraus für Teilhabe an Entscheidungsprozessen für Beschäftigte in Werkstätten? Wie müssen Bildungsangebote gestaltet werden, damit Mitbestimmung im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung transparent und verständlich wird, politische Partizipation möglich wird?
Welche Formen, Methoden und Strukturen gibt es, um die Kunst von Menschen mit geistiger Behinderung in die Öffentlichkeit zu bringen und worin liegen Chancen und Grenzen dieser Techniken? Der erste Teil des Titels beschreibt die beiden zentralen Themenbereiche, mit denen sich die Arbeit auseinandersetzt, nämlich Öffentlichkeitsarbeit und Kunst von Menschen mit geistiger Behinderung. Der zweite Teil des Titels macht die Vorgehensweise sichtbar. Hamburger und Bremer Kunst- und Theaterprojekte für Menschen mit Behinderung werden vorgestellt und kritisch reflektiert. Interviews, Literaturübersicht, eigene Erfahrungen der Autorin liegen der Arbeit zugrunde.
Die vorliegende Arbeit geht der Lebenssituation zweier junger Männer mit sog. geistiger Behinderung im Übergang von der Schule ins Arbeitsleben nach. Die Annäherung an die Übergangssituationen der beiden Jugendlichen erfolgt über den Zugang zu deren Lebensgeschichten. Mittels narrativer Interviews sollen über-gangsbiographisch bedeutsame Aspekte bzw. Optionen beleuchtet werden. Diese qualitativ-kasuistisch orientierte Vorgehensweise, so die Annahme, lässt subjektiv bedeutsame bzw. spezifische Muster sowie mögliche Verlaufspassagen in die Erwachsenenwelt, über den Teilaspekt „Arbeit“ hinaus, erschließen. Neben den Jugendlichen wird jeweils auch eines ihrer Elternteile befragt, um die bio-graphische Perspektive durch den sozialen und familiären Kontext, in welchem die jungen Männer aufwachsen, zu erweitern und damit auch mögliche abweichende oder widersprüchliche Standpunkte zwischen den Generationen sichtbar machen zu können. Diese ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil schildert die theoretischen und methodischen Ausgangspunkte. Die Basis bildet die Darstellung des Zugangs zum Thema bzw. zur Fragestellung und zu meinen Interviewpartnern. Anschließend werden die Aspekte „Selbstbestimmung und Normalisierung“ bei Menschen mit sog. geistiger Behinderung behandelt. Das narrative Interview als Erhebungsverfahren wird im Zusammenhang mit der Durchführung thematisiert. Der zweite Teil der Arbeit bildet die Falldarstellungen bzw. Fallanalysen in Form der biographischen Anamnesen und anschließenden Fallinterpretationen. Im dritten und letzten Teil werden die herausgearbeiteten biographischen Muster gegenübergestellt und in ihrer Bedeutung für die Übergänge der jungen Männer gedeutet.
Zur Bedeutung der Elternschaft für die Identitätsentwicklung der Frau mit geistiger Behinderung
(2004)
Im Mittelpunkt stehen zwei Themen: zum einen die Problematik der Identität und Identitätsentwicklung, besonders unter dem Blickwinkel der Identität von Frauen mit geistiger Behinderung zum anderen die Elternschaft von Frauen mit geistiger Behinderung als ein zentrales Thema der Identität. Es geht darum, die Identität von Frauen mit geistiger Behinderung unter vielfältigen Perspektiven und unter Einbeziehung ihrer konkreten Lebenssituation zu beleuchten sowie darum, zu sehen, welche Bedeutung Elternschaft haben kann und wie sie von Eltern und Kindern am besten bewältigt wird. Nach dem Versuch einer Klärung der verschiedenen Facetten des Identitätsbegriffs werden zunächst sozialwissenschaftliche Modelle der Identität und Identitätsentwicklung dargestellt und im Bezug auf ihre Bedeutung für die Identität von Frauen mit geistiger Behinderung hin untersucht. Dabei wird deutlich werden, dass die beiden „klassischen“ Sichtweisen von Identität,nämlich die psychologische (und dort vor allem psychoanalytische) und die soziologische (und dort vor allem die interaktionistische) der Ergänzung durch einen Identitätsbegriff bedürfen, der Leib und Körper einbezieht. Schon in diesem ersten Teil des zweiten Kapitels werden immer wieder Fragen der Identität von Frauen mit geistiger Behinderung angeschnitten. Doch im zweiten Teil geht es explizit um drei Aspekte von Identität, die sozusagen eine Abweichung von der Norm darstellen, nämlich die Aspekte weibliche Identität, „behinderte“ Identität sowie Erwachsensein bei geistiger Behinderung. In diesen Kapiteln werden verschiedene Aspekte der Lebenssituation von Frauen mit geistiger Behinderung dargestellt, um dadurch eine ganzheitlichere Sichtweise auf die Identität von Frauen mit geistiger Behinderung zu gewinnen. Im dritten Kapitel steht die Elternschaft von Frauen mit geistiger Behinderung im Zentrum, wobei zunächst der Behinderungsbegriff problematisiert wird. Unter vier Perspektiven wird dann auf die Elternschaft geistigbehinderter Frauen Bezug genommen: unter der Perspektive des Kinderwunsches, des psychosozialen Hintergrundes, der Situation von Kindern mit geistig behinderten Eltern und schließlich der professionellen Unterstützungsmöglichkeiten. Die Beleuchtung dieser vier Perspektiven wird deutlich machen, dass es keine einfachen Lösungen geben kann, sondern dass immer die vielfältigsten Bedingungen eine Rolle spielen und so immer der Einzelfall betrachtet werden muss. Am Ende der Arbeit bleibt dann noch die Notwendigkeit, aus dieser vielschichtigen Thematik mir wichtig erscheinende pädagogische Konsequenzen zu ziehen.