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Die Fragestellung der vorliegenden Masterthesis entstand im Rahmen des Projekts Auf dem Weg zu einem Inklusiven Esslingen der Stadt Esslingen/Neckar. Inhaltlich verschreibt sich das Projekt den in der UN-BRK erklärten Feldern des gesellschaftlichen und privaten Lebens. Eine nachhaltige Umsetzung der Forderungen kann jedoch nur geschehen, indem gezielt und kleinschrittig Schwerpunkte und Ziele gesetzt werden. Die im Rahmen des Projektes zu erhebende allgemeine Wissensbasis über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigung, verlangt nach einer Umsetzung in alltagspraktischen Lebensfeldern und Situationen. Aus diesem Ansatz entstand die Konzeption zu erforschen, inwieweit Menschen mit kognitiver Einschränkung in ausgewählten Ladengeschäften der Esslinger Innenstadt auf barrierefreie Voraussetzungen treffen und welche Verbesserungsvorschläge in die zukünftige Diskussion um Barrierefreiheit aufgenommen werden sollten. Der Fokus wurde auf den Aspekt kognitiver Einschränkung gelegt da dieser, gemessen am Thema Körper- und Sinnesbeeinträchtigung, in der Vergangenheit nur vereinzelt Relevanz erfuhr. Fragestellungen: 1. Wie können Menschen mit kognitiven Einschränkungen ausgewählte Einkaufsgeschäfte der Esslinger Innenstadt selbstständig nutzen? 2. Welche Modifizierungen können vorgenommen werden, um Barrierefreiheit für diese Zielgruppe herzustellen? 3. Warum ist es sinnvoll ein solches Forschungsvorhaben gemeinsam mit Menschen mit Behinderung zu erarbeiten? 4. Welche Konsequenzen können sich daraus für die Weiterentwicklung eines gemeinsamen Strukturplanes des Einzelhandels einer Stadt ergeben?
Die Arbeit beleuchtet die Thematik der Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen. Dabei wird zunächst in einem theoretisch orientierten Teil in die Thematik der Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen eingeführt. Es schließt sich eine empirische Untersuchung in Form einer Online-Befragung an. Es gibt zahlreiche Fachdisziplinen (Medizin, Psychologie, Soziologie), die die Verursachung von Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen auf ganz unterschiedliche Weise begründen. Jede Disziplin nimmt im Hinblick auf die Ursache und das Bestehen von Verhal-tensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen eine andere Perspektive ein. Diese verschieden Perspektiven werden im theorieorientierten ersten Teil genauer beleuchtet. Der empirische Teil setzt sich mit der Perspektive von Lehrerinnen und Lehrern verschiedener Schularten auseinander, die tagtäglich mit vielen und auch ganz unterschiedlichen Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Ihre subjektiven Sichtweisen hinsichtlich der Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen werden betrachtet und mithilfe eines Fragebogens ermittelt. Der eigens dafür entwickelte Fragebogen soll Aufschluss über beispielsweise folgende Fragen geben: Empfinden Lehrkräfte die Verhaltensauffälligkeiten von ihren Schülerinnen und Schü-lern als belastend? Welche Maßnahmen ergreifen sie? Worin sehen Lehrerinnen und Lehrer die Ursache von Verhaltensauffälligkeiten? Die Online-Befragung gewährt einen Einblick in die subjektiven Sichtweisen und Reaktionen der Lehrerinnen und Lehrer auf Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen. Zudem wird deutlich, in welchen Bereichen es Unterschiede hinsichtlich verschiedener Schul-arten oder der Berufserfahrung gibt. Aus der Befragung geht hervor, dass Lehrerinnen und Lehrer verschiedener Schularten deutlich mehr externalisierende Verhaltensauffälligkeiten wahrnehmen als internalisierende Verhal-tensauffälligkeiten. Außerdem konnte gezeigt werden, dass Lehrkräfte, abhängig von ihrer Berufserfahrung bestimmte Maßnahmen (z.B. Bestrafung der Kinder und Jugendlichen; Gespräch mit den Eltern suchen) häufiger ergreifen, wenn sie mit auffälligem Verhalten von Kindern und Jugendlichen konfrontiert werden.
Die Arbeit gliedert sich in eine theoretische Darlegung der beiden Themenbereiche Judo und Psychomotorik mit jeweils einem knappen historischen Überblick. Moralisch-ethische Fundierungen von Judo als Kampfsportart werden referiert. Bezüge zwischen Judo und Psychomotorik werden unter Leitaspekten wie Ganzheitlichkeit, Bewegungsförderung, Orientierung am Kind formuliert. Planung und Durchführung eines Bildungsangebotes werden dargestellt. Dies bildet die Grundlage einer ausführlichen Einzelfallstudie.
Der Übergang in das nachschulische Leben ist ein zentraler Aspekt im Arbeitsfeld der Sonderpädagogik. Eltern, Jugendlichen mit (geistiger) Behinderung, Lehrerinnen und Lehrer müssen sich mit der Frage auseinandersetzen „Schule und was kommt dann?“. Zwischenzeitlich ist dieses drängende Thema auch bei den politischen Entscheidungsträgern angekommen. Entsprechend steht die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit (geistiger) Behinderung vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. Auch die Leistungsträger stehen vor der Aufgabe, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Denn der bisher praktizierte Automatismus des direkten Wechsels von der Schule für Geistigbehinderte in die Werkstatt für behinderte Menschen wird zunehmend kritisch hinterfragt. Es zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab, der nicht nur durch den aktuellen Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte und dessen Forderung nach mehr Wahlmöglichkeiten bezüglich der Berufswahl klar markiert wird. Auch politische und gesetzliche Veränderungen, wie die verbindliche Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – in der unter anderem „[…] das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit […]“ (Art. 27 Abs.1 UN-BRK, zitiert nach BMAS 2011a, 40) gefordert wird – oder auch die gesetzliche Verankerung der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung im SGB IX, fordern ein Umdenken. Die darin konstatierte personenzentrierte Sichtweise macht somit eine Auseinandersetzung mit dem Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben unerlässlich. Hinzu kommen viele Projekte, mit unterschiedlichen Ansätzen, die sich dem Thema der Teilhabe von Menschen mit (geistiger) Behinderung am Arbeitsleben annehmen. Auch die Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss sich diesen veränderten Bedingungen stellen. Und es gibt deshalb mittlerweile in Deutschland ein etabliertes und umfassendes System zur Unterstützung der Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings stellt sich dieses System mittlerweile für alle Beteiligten als ein „unbekanntes, unübersichtliches Territorium“ (Doose 2012, 91) dar. Dieses unübersichtliche Gelände zu rekonstruieren ist Anlass und Fragestellung dieser Arbeit.
Die vorliegende Arbeit geht der Fragestellung nach, inwieweit Italien als „Vorbild“ für die deutsche Inklusionsbewegung gelten kann, um eine qualitativ und quantitativ hochwertige Förderung aller Schülerinnen und Schüler an einer „Schule für alle“ zu verwirklichen. Da in Deutschland innerhalb der einzelnen Bundesländern unterschiedliche Gesetzeslagen und Voraussetzungen herrschen, bezieht sich die Arbeit schwerpunktmäßig auf Baden-Württemberg, wohingegen in Italien Gesetze und Vorschriften national verabschiedet werden. Es werden zunächst Begriffsbestimmungen und Modelle zur Inklusion dargestellt, um die beiden Systeme anschließend auf Basis des systemökologischen Ansatzes nach Bronfenbrenner (1981), hinsichtlich inklusiver Strukturen zu vergleichen. Berücksichtigt werden muss hier die unterschiedliche Ausgangslage beider Systeme, da in Italien nie ein so ausdifferenziertes Sonderschulsystem wie in Deutschland existiert hat. Der Vergleich wird zunächst anhand theoretischer Befunde durchgeführt und anschließend durch eigene Forschungen, in Form von Experteninterviews, in beiden Ländern überprüft. Die Ergebnisse geben einen exemplarischen Einblick in die tatsächliche Schulrealität beider Länder. Am Ende der Arbeit werden die Ergebnisse aus beiden Teilen zusammen geführt, um Ansätze zur Entwicklung einer erfahrungsbasierten Inklusionsstrategie zu entwickeln.
Infolge der Psychiatrieenquete im Jahr 1975 kam es zur Korrektur der Fehlplatzierung von Menschen mit geistiger Behinderung1 in psychiatrischen Krankenhäusern. Zu diesen Bewohnern könnten auch Menschen mit geistiger Behinderung und sog. Herausforderndem Verhalten (HV) gezählt haben. Aufgrund der Nähe und der oftmals vorhandenen Zusammenhänge zu psychischen Störungen ist davon auszugehen, dass diese Menschen nach der Psychiatrieenquete in der Behindertenhilfe untergebracht wurden. Doch auch dort war man vermutlich konzeptionell nicht auf diese Klientel vorbereitet. Sowohl in den eingerichteten Intensivgruppen, als auch in „herkömmlichen“ Wohngruppen erfuhren die Menschen mit HV aufgrund ihrer Verhaltensweisen starke Ausgrenzung von Gemeinschaft und Gesellschaft. Diese Personen brauchten spezifische und passgenaue Unterstützung, um zurückgebildete Kompetenzen wieder aufzubauen und sich angemessene Verhaltens- und Interaktionsweisen anzueignen. Zu diesem Schluss kam auch eine vom damaligen Sozialministerium Baden-Württembergs zusammengestellte Expertengruppe Anfang der 1990er, die die Wohn- und Lebensbedürfnisse durch das Modellprojekt „Therapeutische Wohngruppe“ dieser Zielgruppe klären sollte. Es ging um die Einschätzung der notwendigen fachlichen Konzepte und Rahmenbedingungen, um dem Personenkreis die Voraussetzungen für ein Leben und Wohnen ohne gesellschaftliche Ausgliederung und damit mit mehr Teilhabe zu. Der Modellversuch wurde zudem im Rahmen einer Evaluationsstudie wissenschaftlich begleitet. Obwohl die an dem Modellversuch teilnehmenden Einrichtungen erfolgreich arbeiteten und ein Drittel der TWG-Bewohner ins Regelwohnen der Eingliederungshilfe reintegrieren konnte, kam es nicht zur geplanten Aufnahme der TWG-Leistungsmaßnahme in den Rahmenvertrag Baden-Württembergs für stationär betreute Wohnformen. Dennoch bestehen auch heute TWG-Einrichtungen in Baden-Württemberg, von deren Existenz aufgrund ihrer geringen Anzahl je-doch nur sehr wenige Personen, auch aus der Fachwelt, wissen. In dieser Studie wird das Leistungsangebot TWG auf qualitative Weise untersucht. Insbesondere wird darin auch die Perspektive der Klienten zur Sprache. Das Forschungsinteresse besteht darin, wie der konzeptionell-rehabilitative Auftrag der TWG in der Praxis umgesetzt wird. Dazu gehören weitere, vertiefende Fragestellungen: • Welche allgemeinen und spezifischen Maßnahmen werden zur Umsetzung des rehabilitativen Auftrags ergriffen? • Wer ist an dieser Umsetzung beteiligt? • Welche Effekte haben die ergriffenen Maßnahmen? • Wie gestaltet sich der Prozess der Wiedereingliederung mit allen Beteiligten? • Welche Schwierigkeiten ergeben sich bei diesem Prozess? Aufgrund des rehabilitativen Auftrags spielt die Lebenssituation der Klienten im Anschluss an die TWG eine wichtige Rolle. Es stellt sich somit für die Bewohner, ihr soziales Umfeld, aber auch für die beteiligten Leistungserbringer und Leistungsträger die Frage: „Therapeutische Wohngruppe und dann?“. Daraus ergibt sich für die vorliegende Studie eine weitere Fragestellung, nämlich wie gestaltet sich die heutige Lebenssituation ehemaliger TWG-Klienten? Zur Beantwortung dieser Fragen wurden zwei TWGs in Baden-Württemberg untersucht.
In Deutschland erkranken jährlich rund 4000 Kinder an progressiven oder progredient verlaufenden Krankheiten. Diese Erkrankungen sind fortschreitend und nicht heilbar. Die Kinder werden häufig durch ihre Erkrankung aus dem Leben gerissen (Jennessen 2007, 16). Unter diesen Kindern befinden sich auch die, welche an progressiven Muskeldystrophien erkrankt sind, zu denen die Muskeldystrophie Duchenne zählt (Bergeest 2002, 99). Jährlich werden zahlreiche Familien damit konfrontiert, dass ihr Kind an einer nicht heilbaren Krankheit erkrankt ist (Forst 2000, 10), die zu einer verkürzten Lebenserwartung der Kinder führt (Daut 2005, 31f). Wie man mit schwer kranken Kindern, die einem frühzeitigen Tod und einem progressiven Verlauf ihrer Erkrankung ausgesetzt sind, über ihre Erkrankung sprechen soll und welche Informationen man dem Kind dabei vermittelt. Ist es überhaupt angemessen ein Kind über seine schwerwiegende Krankheit zu informieren? Welche Informationen sollen dem Kind gegeben werden? Wie soll eine solche Vermittlung von Informationen stattfinden? Ist es für das Kind wichtig, dass es darüber sprechen kann? Die Untersuchung schließt an die Forschungsergebnisse von Daud (2005) an durch Befragung von Betroffenen deren Bezugspersonen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Prozess der Informationsvermittlung. Die Erfahrungen, Empfindungen und Vorstellungen werden aufgezeigt. Insbesondere geht es dabei um emotionale, soziale und psychische Aspekte der Erkrankung und die daraus resultierenden Anforderungen und Belastungen. In forschungsmethodischer Hinsicht wird insbesondere die Erstellung des Interviewleitfadens dargestellt, die Beschreibung der durchgeführten Untersuchung. Die Auswertung der Befragungen wird im Anschluss dargestellt, in dem die Aussagen der Interviewpartner/Innen geschildert und miteinander in Beziehung gesetzt werden und abschließend diskutiert. Im Anhang befindet sich der ausführliche Interviewleitfaden I (der Betroffenen) und der Interviewleitfaden II (der Eltern). Ebenso alle ausführlichen Transkriptionen der Gesprächssituationen mit einer kurzen Einführung, welche einen Einblick in die Gesprächssituation geben soll.
Das Web 2.0 und dessen Dienste wie Weblogs, Wikis, Podcasts, Social Bookmarks, soziale Netzwerke, Foto- und Videoplattformen prägten zu Beginn des Dissertationsprojekts vor allem den Diskurs in der Computer- und Wirtschaftsbranche. Nur vereinzelt waren diese technologischen Entwicklungen auch in der Medienpädagogik verbreitet. Im Rahmen der vorliegenden Praxisforschungsstudie wurde daher das Potenzial des Web 2.0 ergründet, um aus den Erkenntnissen Handlungsansätze für die aktive Medienarbeit mit Jugendlichen zu entwickeln.
Da sich die Studie an Ansätzen der medienpädagogischen Praxisforschung orientierte, fanden in Wiesbaden im Handlungsfeld der Jugendarbeit fünf medienpädagogische Projekte statt: ‚medien-street-art‘, ‚WI4YOU‘, ‚Das Event‘, ‚Ich, das Leben & die Liebe‘ sowie ‚Web 2.0 Guides‘. Die 41 Teilnehmer_innen setzten sich in vielfältigen, pädagogischen Arrangements mit dem Web 2.0 auseinander und erstellten mediale Eigenproduktionen wie z.B. Online-Landkarten oder Online-Bilderclips. Der Triangulation entsprechend wurden verschiedene Forschungsinstrumente angewandt. Die Produktionsprozesse und Interaktionen unter den 12- bis 15-Jährigen sowie zwischen Jugendlichen und professionell Handelnden wurden mit teilnehmender Beobachtung dokumentiert. Um Einblicke in subjektive Erfahrungen, Sicht- und Handlungsweisen der Teilnehmer_innen und der sozialen Fachkräfte zu erhalten, wurden elf Einzel- und Gruppengespräche geführt. Zugleich dienten diese Gespräche der Validierung erster Hinweise zur Beantwortung der Forschungsfragen. Doch erst aus der reflexiv-analytischen Auswertung der teilnehmenden Beobachtungsprotokolle, der Einzel- und Gruppengespräche sowie der medialen Eigenproduktionen ließen sich Erkenntnisse für die Medienpädagogik mit dem Web 2.0 in der Jugendarbeit herleiten.
So wurden im Rahmen der Praxisforschungsprojekte ‚medien-street-art‘ und ‚WI4YOU‘ sozialraumorientierte Handlungsansätze mit Jugendlichen fortgeschrieben und die mobile Jugendmedienbildung herausgearbeitet. Ausgestattet mit mobiler Medientechnologie suchten soziale Fachkräfte Jugendliche an Aufenthaltsorten und Treffpunkten im Stadtteil auf und gaben ihnen Impulse, sich mit dem eigenen Selbst und dem Sozialraum auseinanderzusetzen. Als Audiodatei oder Bilderclip stellten die Jugendlichen ihre Auseinandersetzungen auf eine Online-Landkarte. Dieses Verfahren schließt nicht nur an die ‚Nadelmethode‘ und die ‚subjektiven Landkarten‘, sondern auch an die partizipative Forschungsstrategie des ‚Community Mapping‘ an.
Neben der Identitätsarbeit mit Medien, die als digitale Selbstnarration bezeichnet wird, zeigte ‚Das Event‘ Möglichkeiten der mediengestützten Beteiligung in Jugendzentren auf. Über das Internet organisierten weibliche Heranwachsende aus fünf Jugendeinrichtungen eigenständig eine Veranstaltung. Mithilfe eines Content-Management-Systems artikulierten sie ihre Interessen und stimmten über Vorschläge für das Veranstaltungsprogramm sowie für Essen und Getränke ab.
Im Mittelpunkt des Praxisforschungsprojektes ‚Ich, das Leben & die Liebe‘ stand die digitale Selbstnarration, die mithilfe der Produktion und Online-Veröffentlichung von Selbstdarstellungsfotos, Online-Bilderclips, Sprachaufzeichnungen, Liedern sowie Kurzgedichten erfolgte. Die Erkenntnisse aus diesem Forschungsprojekt wiesen auf die Potenziale des Web 2.0 für die sozialräumlichen Verfahren der ‚Autofotografie‘ und der aktiven Medienarbeit mit Video hin.
Aufschluss über Peer Involvement in der medienpädagogischen Praxis gab das Peer-Education-Projekt ‚Web 2.0 Guides‘, das als entscheidende Qualität des medienpädagogischen Peer-Education-Ansatzes die Persönlichkeitsentwicklung herausstellte.
Abgesehen von Handlungsansätzen für die Medienpädagogik mit dem Web 2.0 in der Jugendarbeit lassen sich aus dem Dissertationsprojekt auch Schlussfolgerungen für zukünftige medienpädagogische Praxis- und Forschungsprojekte ableiten.
Die Arbeit thematisiert die Sexualität von Jugendlichen mit geistiger Behinderung und ihre Vorstellungen zu diesem Thema. Im Rahmen einer didaktischen Rekonstruktion entsteht ein Überblick über den aktuellen fachwissenschaftlichen Diskussionsstand zur Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung. Hierbei werden wesentliche Themen wie die Partnerschaft, die Sexualität sowie die psychosexuelle Entwicklung erläutert. Die Entwicklung des Körpers und der Sexualität wird im Vergleich zwischen Menschen mit und ohne geistiger Behinderung dargestellt. Dabei wird deutlich wie sehr Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung bezogen auf Bildungsangebote tabuisiert ist. An Schulen für Geistigbehinderte gibt es kaum ausformulierte sexualpädagogische Konzepte und oder Überlegungen. Bestärkt wird dieser Befund durch die Auswertung der dazu durchgeführten und ausgewerteten Interviews. Aus der Verknüpfung der Fachwissenschaft und den Schülervorstellungen wird ein Auftrag für die Schule für Geistigbehinderte formuliert. Den Schülerinnen und Schülern muss ein angemessener Sexualkundeunterricht geboten werden. Es hilft nicht viel nur theoretisch fundiertes Wissen zu vermitteln, welches die Schülerinnen und Schüler nicht wirklich verstehen, wichtig sind der richtige Wortgebrauch, ausgewählte Schwerpunktthemen und ein Gespräch auf Augenhöhe. Es soll nicht nur die Verhütung eine übergeordnete Rolle spielen, sondern gerade auch die schönen und lustvollen Seiten der Sexualität thematisiert werden.
Mit ihrer Arbeit zu Bildungsangeboten der Gedenkstättenpädagogik für Menschen mit Behinderung betritt die Autorin in vielerlei Hinsicht ungesichertes Terrain: geschichtsdidaktische Konstrukte berücksichtigen diesen Personenkreis bisher nicht.Der aktuelle sonderpädagogische und geschichtsdidaktische Textbestand dazu ist umfänglich versammelt. Die leitende Fragestellung nach Kriterien für ein Bildungsangebot zu Opferbiografien (S.5) und die pädagogische Begründung für ein solches Angebot wird gegliedert in formuliert Die Arbeit gliedert ihre übergreifende Fragestellung in die Teilfragen Begriffsklärung (Menschen mit Behinderung nach W.Jantzen; historische Bildung, historisches Bewusstsein, Geschichtsbewusstsein nach Priebe 2006, historisches Lernen nach Hasberg 2014 und Pampel 2007). Daran schließt sich an ein Referat zu gegenwärtig relevanten Erklärungen über den Erwerb historisch-politischer Bildung; besonders geht die Autorin auf den Vorschlag von Hasberg (Regelkreis-Prozess nach Rüsen) ein und eröffnet so einen möglichen Anschluss an didaktische Überlegungen von inklusionspädagogischer Seite. Im Abschnitt 2.5 werden die erarbeiteten Perspektiven und Anliegen (ausgehend von geschichtsdidaktischen und inklusionspädagogischen Positionen) auf mögliche didaktische Anforderungen bezogen auf den Personenkreis Menschen mit Lernschwierigkeiten fokussiert. Hier bezieht sich die Autorin auf Überlegungen von Musenberg 2014, Hasberg 2014. Beide formulieren deutlich die gegenwärtig desolate didaktische Situation der historisch-politischen Bildung an der Sonderschule (S.28ff); Musenberg wendet dies konstruktiv durch die Formulierung von sechs Thesen – verbunden mit einem Plädoyer am Geschichtsbewusstsein festzuhalten. Argumentativer Kern der Arbeit stellt für mich Abschnitt 2.7 dar; hier werden Kriterien für historische Bildung formuliert (S.32f).