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Mittlerweile gibt es etliche Veröffentlichungen rund um das Thema Autismus-Spektrum-Störungen. Insbesondere in den letzten 20 Jahren befasste man sich in Literatur und Öffentlichkeit verstärkt mit dieser Thematik. Gleichzeitig stehen uns heute einige Autobiographien zur Verfügung, die von Menschen mit Autismus selbst verfasst wurden. In der vorliegenden Arbeit sollen diese beiden Aspekte – der theoretische aber auch der persönliche – im Hinblick auf einen gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler zusammengeführt werden. Zunächst wird dabei in Teil I das Phänomen Autismus in theoretischer Hinsicht beschrieben. Teil II nimmt sich der Debatte rund um Integration und Inklusion an. Es werden rechtliche Grundlagen eines gemeinsamen Unterrichts beleuchtet und unter Bezugnahme auf ein aktuelles Forschungsprojekt aufgezeigt, wie es quantitativ um die Integration von Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen bestellt ist. In Teil III wird schließlich ein Perspektivenwechsel vollzogen, Menschen mit Autismus sollen selbst zu Wort kommen. Hierbei stellt sich die Frage, wie es sich qualitativ mit der Integration von Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten verhält. Grundlage hierfür sind den Autobiographien entnommene Beschreibungen über die eigene Schulzeit. Die subjektiv empfundenen Belastungen und Schwierigkeiten, die rückblickend auf die Schulzeit geäußert werden, werden dabei in unterschiedlichen Kategorien gefasst. So soll nicht nur deutlich werden, mit welchen Problemen die betreffenden Menschen zu kämpfen hatten, sondern auch und vor allem zu einem erhöhten Verständnis von künftigen Generationen von Schülerinnen und Schülern mit Autismus beigetragen werden.
Wie gehen Schüler*innen im inklusionsorientierten Religionsunterricht der Grundschule miteinander um? Wie beziehen sie sich aufeinander, während sie gemeinsam daran teilnehmen?
Die inklusive Wirklichkeit im Religionsunterricht, wie sie sich in den sozialen Praktiken der Schüler*innen darstellt, wird mit dieser empirischen religionspädagogischen Forschungsarbeit untersucht. Ziel ist es, Differenzkonstruktionen, Inklusionen und Exklusionen zu identifizieren und zu beschreiben.
Diese Dissertationsstudie wird im Kontext einer rekonstruktiven, auf Beobachtung basierenden inklusiven Unterrichtsforschung verortet. Auf Grundlage einer theoretischen mehrperspektivischen Annäherung an den Begriff der Inklusion werden Differenzen, Inklusionen und Exklusionen nicht nur im Religionsunterricht, sondern auch in seinem „Davor und Danach“ des Schulalltags und wie sie von allen, am Schulleben beteiligten Akteur*innen hervorgebracht werden, rekonstruiert.
Die Ethnographie erweist sich mit ihren Bestandteilen der teilnehmenden Beobachtung und der dichten Beschreibung als geeignete Forschungsstrategie, um über die beobachtbaren Praktiken und Interpretationen zu dem dahinterliegenden Bedeutungsspektrum zu gelangen.
Die Studie und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zeigen Wege auf, nach Konkretionen für die pädagogische Praxis im inklusiven Religionsunterricht zu fragen. Z.B. wie Sozial- und Arbeitsformen so transformiert werden können, dass Lernumgebungen und Lernangebote entstehen, die der Diversität und den individuellen Bedürfnissen aller Schüler*innen im gemeinsamen Religionsunterricht entsprechen.
Analyse von Lehrerbildungscurricula anhand des Profils zur inklusiven Bildung für die Lehrerbildung der European Agency for Development in Special Needs Education (2012) seit in Kraft treten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Untersucht werden mögliche, realisierte sowie geplante Reformen der Lehrerausbildung in Baden-Württemberg sowie Berlin (Studium und Ausbildung der Lehrämter Grundschule, Sonderpädagogik) sowie der lehramtsübergreifenden Masterstudiengänge in den Erziehungswissenschaften. Einleitend und zur Klärung der verwendeten Termini werden die Geschichte der staatlichen Schulen, Reformpädagogik, Genese des Sonderschulwesens, Lehrerausbildung sowie die überaus vieldeutige Verwendung des Ausdrucks Inklusion referiert. Diese terminologische Klärung schließt mit einem Referat zum TE4l der EADSNE und dem dort formulierten Kompetenzprofil. Der Autor stellt insbesondere die Frage der Bildungsgerechtigkeit, Chancen der gesellschaftlichen Teilhabe sowie den rechtlichen Status der UN-Konvention dar. Der Autor zeigt abschließend, dass in beiden Bundesländern zwar die Notwendigkeit, die die UN-BRK mit sich bringt, erkannt wurde, dass aber die nötige politische Entscheidungskraft bislang wohl fehlt. Für die Lehrerausbildung ist in beiden Ländern, bei allen Unterschieden, ein Kooperationsmodell leitend, das zwar gemeinsamen Unterricht ermöglicht, dabei aber durch die weiterhin bestehende Besonderung einzelner Schüler, die dabei durch Sonderpädagogen betreut werden, nicht überwinden kann. Dennoch zeigt sich in beiden Ländern eine ganz grundsätzliche Anerkennung der Heterogenität in Lerngruppen, deren recht weit gefasster Begriff zumindest potenziell auch Behinderungen einschließen kann. Dafür müssen aber entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen und Konzepte geklärt werden, die Lehrkräften gemeinsamen Unterricht ermöglichen, und an denen sich eine konkretere Ausbildung bezüglich Inklusion orientieren könnte.