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Die vorliegende Arbeit geht der Fragestellung nach, inwieweit Italien als „Vorbild“ für die deutsche Inklusionsbewegung gelten kann, um eine qualitativ und quantitativ hochwertige Förderung aller Schülerinnen und Schüler an einer „Schule für alle“ zu verwirklichen. Da in Deutschland innerhalb der einzelnen Bundesländern unterschiedliche Gesetzeslagen und Voraussetzungen herrschen, bezieht sich die Arbeit schwerpunktmäßig auf Baden-Württemberg, wohingegen in Italien Gesetze und Vorschriften national verabschiedet werden. Es werden zunächst Begriffsbestimmungen und Modelle zur Inklusion dargestellt, um die beiden Systeme anschließend auf Basis des systemökologischen Ansatzes nach Bronfenbrenner (1981), hinsichtlich inklusiver Strukturen zu vergleichen. Berücksichtigt werden muss hier die unterschiedliche Ausgangslage beider Systeme, da in Italien nie ein so ausdifferenziertes Sonderschulsystem wie in Deutschland existiert hat. Der Vergleich wird zunächst anhand theoretischer Befunde durchgeführt und anschließend durch eigene Forschungen, in Form von Experteninterviews, in beiden Ländern überprüft. Die Ergebnisse geben einen exemplarischen Einblick in die tatsächliche Schulrealität beider Länder. Am Ende der Arbeit werden die Ergebnisse aus beiden Teilen zusammen geführt, um Ansätze zur Entwicklung einer erfahrungsbasierten Inklusionsstrategie zu entwickeln.
In Baden-Württemberg besteht für Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden, die Möglichkeit, während diesem Jahr eine Grundschulförderklasse zu besuchen. Dieses Bildungsangebot bildet den Mittelpunkt und Ausgangspunkt dieser Arbeit. Hinsichtlich aktueller schulpolitischer Tendenzen befinden sich die Grundschulförderklassen mit der Zurückstellungspraxis in einem Spannungsfeld zwischen einerseits der ‚Besonderung und Aussonderung’ der Kinder und andererseits deren individueller, intensiver Förderung. Vor dem Hintergrund bildungspolitischer Debatten um Inklusion / Integration im deutschen Schulsystem sowie Diskussionen um verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung des Schulanfangs soll das Bildungsangebot Grundschulförderklasse kritisch diskutiert und aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet werden. Die Infragestellung der Zurückstellungspraxis bedeutet gleichzeitig auch die Frage nach der Zukunft der Grundschulförderklassen, wie wir sie bisher kennen. Als weiteren Schwerpunkt dieser Arbeit soll die subjektive Sicht von Kindern, die selbst einmal eine Grundschulförderklasse besucht haben, in den Blick genommen werden. Es soll erörtert werden, wie die Kinder selbst diese Zeit und die Zurückstellung erlebt haben und wie sehr und inwiefern sie aus ihrer eigenen Sicht davon profitiert haben. Dafür werden mit Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen drei und vier, die ehemals eine Grundschul-förderklasse besucht hatten, qualitative Interviews geführt. Die Auswertung der Interviews erfolgt mittels einer qualitativen Inhaltsanalyse.
Analyse von Lehrerbildungscurricula anhand des Profils zur inklusiven Bildung für die Lehrerbildung der European Agency for Development in Special Needs Education (2012) seit in Kraft treten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Untersucht werden mögliche, realisierte sowie geplante Reformen der Lehrerausbildung in Baden-Württemberg sowie Berlin (Studium und Ausbildung der Lehrämter Grundschule, Sonderpädagogik) sowie der lehramtsübergreifenden Masterstudiengänge in den Erziehungswissenschaften. Einleitend und zur Klärung der verwendeten Termini werden die Geschichte der staatlichen Schulen, Reformpädagogik, Genese des Sonderschulwesens, Lehrerausbildung sowie die überaus vieldeutige Verwendung des Ausdrucks Inklusion referiert. Diese terminologische Klärung schließt mit einem Referat zum TE4l der EADSNE und dem dort formulierten Kompetenzprofil. Der Autor stellt insbesondere die Frage der Bildungsgerechtigkeit, Chancen der gesellschaftlichen Teilhabe sowie den rechtlichen Status der UN-Konvention dar. Der Autor zeigt abschließend, dass in beiden Bundesländern zwar die Notwendigkeit, die die UN-BRK mit sich bringt, erkannt wurde, dass aber die nötige politische Entscheidungskraft bislang wohl fehlt. Für die Lehrerausbildung ist in beiden Ländern, bei allen Unterschieden, ein Kooperationsmodell leitend, das zwar gemeinsamen Unterricht ermöglicht, dabei aber durch die weiterhin bestehende Besonderung einzelner Schüler, die dabei durch Sonderpädagogen betreut werden, nicht überwinden kann. Dennoch zeigt sich in beiden Ländern eine ganz grundsätzliche Anerkennung der Heterogenität in Lerngruppen, deren recht weit gefasster Begriff zumindest potenziell auch Behinderungen einschließen kann. Dafür müssen aber entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen und Konzepte geklärt werden, die Lehrkräften gemeinsamen Unterricht ermöglichen, und an denen sich eine konkretere Ausbildung bezüglich Inklusion orientieren könnte.
Mittlerweile gibt es etliche Veröffentlichungen rund um das Thema Autismus-Spektrum-Störungen. Insbesondere in den letzten 20 Jahren befasste man sich in Literatur und Öffentlichkeit verstärkt mit dieser Thematik. Gleichzeitig stehen uns heute einige Autobiographien zur Verfügung, die von Menschen mit Autismus selbst verfasst wurden. In der vorliegenden Arbeit sollen diese beiden Aspekte – der theoretische aber auch der persönliche – im Hinblick auf einen gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler zusammengeführt werden. Zunächst wird dabei in Teil I das Phänomen Autismus in theoretischer Hinsicht beschrieben. Teil II nimmt sich der Debatte rund um Integration und Inklusion an. Es werden rechtliche Grundlagen eines gemeinsamen Unterrichts beleuchtet und unter Bezugnahme auf ein aktuelles Forschungsprojekt aufgezeigt, wie es quantitativ um die Integration von Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen bestellt ist. In Teil III wird schließlich ein Perspektivenwechsel vollzogen, Menschen mit Autismus sollen selbst zu Wort kommen. Hierbei stellt sich die Frage, wie es sich qualitativ mit der Integration von Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten verhält. Grundlage hierfür sind den Autobiographien entnommene Beschreibungen über die eigene Schulzeit. Die subjektiv empfundenen Belastungen und Schwierigkeiten, die rückblickend auf die Schulzeit geäußert werden, werden dabei in unterschiedlichen Kategorien gefasst. So soll nicht nur deutlich werden, mit welchen Problemen die betreffenden Menschen zu kämpfen hatten, sondern auch und vor allem zu einem erhöhten Verständnis von künftigen Generationen von Schülerinnen und Schülern mit Autismus beigetragen werden.
Gehören Schüler „mit elementaren Bildungsbedürfnissen“ häufig zu dem Rest, der im Kontext von integrativen, bzw. inklusiven Bemühungen nicht miteinbezogen wird, so wird in dieser Arbeit der Fokus auf die Integration gerade dieser Schüler gelegt. Wird der Begriff in der schulischen Praxis mit der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gleichgesetzt, reicht der Begriff der Inklusion nach Sander (2004, 242) in der Theorie über die Gruppe der Menschen mit Behinderungen hinaus. Im Bildungsbereich meint der Begriff der Inklusion eine Anerkennung der Heterogenität der Schüler. Behinderung ist dabei ein Teil dieser Heterogenität und damit Normalität. Die bei der Integration vorherrschende „Zwei-Gruppen-Theorie“ von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderung wird mit dem Begriff der Inklusion aufgegeben (vgl. Hinz 2003b). Das Konzept der Inklusion sieht eine grundlegende Veränderung der Pädagogik vor, die von der Verschiedenheit aller Schüler ausgeht, die Vielfalt als Bereicherung ansieht und versucht, den individuellen Bedürfnissen aller Schüler gerecht zu werden (vgl. ebd.). An der gängigen Praxis der Integration wurde kritisiert, Schüler mit Behinderungen in die allgemeine Schule als „randständiges Additum“ (Sander 2004, 241) mit aufzunehmen, aber keine wesentlichen Veränderungen des Unterrichts vorzunehmen. Die integrative Praxis kann dabei in vielen Fällen mit einer „Aussonderung innerhalb der Re-gelschule“ (Feyerer/Prammer 2003, 15) gleichgesetzt werden. Inklusion entspricht einem Ideal, in der sich eine Schule für alle Schüler, gleich welcher individuellen Besonderheit, zu-ständig fühlt. Auch wenn der Inklusionsbegriff den Schwerpunkt auf alle Schüler legt und somit auch Schüler mit „elementaren Bildungsbedürfnissen“ mit einbezieht, ist nicht zu übersehen, dass auch Inklusionsbefürworter teilweise von einem Rest an Schülern ausgehen, für die sich die Teilhabe nicht realisieren ließe (vgl. Sander 2003, 318). Feuser kritisierte schon früh die herrschende Überzeugung, es gebe Schüler, die einen „harten Kern“ der nicht Integrierbaren darstellten (vgl. Feuser 1989, 20). In Nordamerika wird dieses Prinzip der Unterscheidung zwischen Integrierbaren und Nicht-integrierbaren als „readiness-model“ bezeichnet (vgl. Hinz 2003b, 1).
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen mit christlicher Wertorientierung
(2011)
Die vorliegende Arbeit untersucht theoretisch sowie praktisch mit Hilfe eines christlichen Menschenbildes Begründungsmöglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Grundlage bilden die Untersuchung des Einflusses der christlichen Theologie auf die Bildung, die Auseinandersetzung mit den Begriffen „sonderpädagogischer Förderbedarf“, „Inklusion“ und „Integration“ sowie die Darlegung der rechtlichen Grundlagen. Im Kapitel „christliche Wertorientierung und gemeinsamer Unterricht“ findet zunächst ein Annäherungsversuch an ein „christliches Gottesbild“ statt, welcher die Grundlage für die Untersuchung verschiedener Aspekte eines christlichen Menschenbildes darstellt. Die Schlagworte „Rechtfertigung des Menschen“, „Gottebenbildlichkeit“, „Bestimmung zur Gemeinschaft“ und „Hoffnung“ umreißen ein christliches Menschenbild, aus welchem Konsequenzen hinsichtlich des gemeinsamen Unterrichts gezogen werden. Um die Zusammenhänge von christlichem Menschenbild und gemeinsamen Unterrichts in der Praxis zu untersuchen, nimmt die Arbeit eine allgemeine freie evangelische Schule in den Blick, die sich auf den Weg macht, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu integrieren. Dazu sind mit fünf Personen eines Arbeitskreises Gespräche geführt und analysiert worden (Einzelfallanalyse). Das Arbeiten an der Schule, Voraussetzungen und Erfahrungen des gemeinsamen Unterrichts und der Einfluss eines christlichen Menschenbildes auf die Arbeit wurden dabei besonders in den Blick genommen. Der Anhang umfasst eine weitere Ausarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg, die Fragebögen und transkribierten Interviews.
Auch wenn das deutsche Schulsystem noch immer auf einen Unterricht in möglichst homogenen Lerngruppen setzt, wurden in den letzten zwanzig Jahren zunehmend Stimmen lauter, die vom Erfolg und Nutzen heterogener Lerngruppen überzeugt sind. Begründet wird dies insbesondere durch die zahlreichen Situationen im Schulalltag, in denen Kinder mit verschiedensten Fähigkeiten und Verhaltensweisen sowie unterschiedlichem Vorwissen voneinander lernen können. Auch die im März 2009 in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen trägt dazu bei, dass das Lernen in heterogenen Lerngruppen ein immer bedeutsameres Thema wird. Trotz der Aktualität und Bedeutung dieses Themas bleibt die Beantwortung der Frage, wie Lernprozesse zwischen Kindern tatsächlich erfolgen, jedoch größtenteils offen. Ziel dieser Arbeit ist es, Lehrkräfte für mögliche Lernprozesse zwischen Kindern in heterogenen Lerngruppen sensibel zu machen, so dass diese, unter Kenntnis förderlicher Bedingungen, für das Lernen genutzt werden können. Heterogenität ist eine Chance, die jedoch allzu oft nicht als solche erkannt wird. Aus diesem Grund wird in der vorliegenden Arbeit der Frage nachgegangen, wie Kinder von Kindern lernen können. Dabei gilt der Fokus Kindern zwischen sieben und neun Jahren, die integrativ in einer zweiten Klasse unterrichtet werden. Da in dieser Arbeit davon ausgegangen wurde, dass prinzipiell alle Kinder voneinander lernen können, wurde die Fragestellung nicht auf das Voneinander Lernen zwischen Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf eingegrenzt. Außerdem sollten Kinder nicht auf diese eine Eigenschaft reduziert, sondern in ihrer gesamten Persönlichkeit betrachtet werden. Nachdem zunächst die Begriffe Integration, Inklusion und Heterogenität unter Berücksichtigung verschiedener Autoren definiert und voneinander abgegrenzt werden, erfolgt die Darstellung der theoretischen Grundlagen zur Erklärung menschlichen Lernens. Während in der integrationspädagogischen Literatur vor allem die Bedeutung des Modelllernens diskutiert wird, wurden in dieser Arbeit auch weitere theoretische Ansätze zum Lernen herangezogen. Sie sollen Hilfen und Anregungen für die Analyse von Lernsituationen zwischen Kindern geben. Dabei werden die drei Hauptströmungen der Lernforschung, der Behaviorismus, die kognitive sowie die konstruktivistische Lernpsychologie, unterschieden. Die Auswahl der theoretischen Ansätze für diese Arbeit findet ihre Begründung in der einschlägigen Literatur, die diese als die bedeutendsten und grundlegendsten darstellt, sowie der Bedeutung dieser Ansätze für Lernsituationen zwischen Kindern. Mit Hilfe der sich daraus ableitenden möglichen Lernformen zwischen Kindern, welche aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit des Lernens nicht immer klar voneinander zu trennen sind und auch kombiniert auftreten können, sowie der Theorie gemeinsamer Lernsituationen von WOCKEN wird exemplarisch eine Auswahl verschiedener Lernsituationen hinsichtlich darin liegender Lernformen analysiert. Zu diesem Zweck wurden Videoaufnahmen gemacht, welche eine möglichst präzise Analyse komplexer Interaktionen ermöglichen. Unter Zuhilfenahme zahlreicher Studien erfolgt anschließend eine Interpretation der aus den Videoaufnahmen resultierenden Ergebnisse. Es zeigt sich, dass zwischen Kindern zahlreiche Lernsituationen entstehen und sie einander, meist unbewusst, vielfältige Lernangebote machen. Insbesondere das Lernen durch Interaktion, gemeint sind damit vor allem Aushandlungsprozesse, sowie durch Beobachtung und Nachahmung scheinen eine wichtige Rolle zu spielen. Auch das Lernen über die Folgen einer Handlung, Verstärkung und Bestrafung, kann zu Lernprozessen zwischen Kindern führen. Es stellt sich heraus, dass diese Lernformen einander oft ergänzen und mit Instruktionen, die Kinder einander geben, unterstützt werden. Deutlich wurde auch, dass das Lernen zwischen Kindern vor allem in einem offenen Unterricht, in dem sich zahlreiche kooperative Lernsituationen entwickeln können, und durch positive emotionale Beziehungen gefördert werden kann. Dabei scheinen kleinere Schülergruppen von zwei bis vier Schülern günstiger zu sein. Zu betonen ist, dass die Erkenntnisse dieser Arbeit nicht repräsentativ sind, sondern exemplarisch mögliche Lernformen zwischen Kindern beschreiben und verstehbar machen. Jede in der Arbeit vorgeschlagene Interpretation einer Lernsituation ist nur eine Möglichkeit, diese Situation zu verstehen. Die Erkenntnisse können jedoch helfen, einen Blick für Lernsituationen zwischen Kindern zu bekommen, sie zu nutzen und Heterogenität als Chance und als zukünftige Realität anzunehmen und willkommen zu heißen.