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Die vorliegende Arbeit untersucht, ob und inwieweit sich in Abhängigkeit von verschiedenen Maßen der Implementationsqualität unterschiedliche Programmwirkungen einer Interventionsstudie nachweisen lassen. Die Intervention beinhaltete curricular orientierte Unterrichtseinheiten auf der Grundlage der Selbstbestimmungstheorie der Motivation von Deci und Ryan (1993, 2000) sowie motivationsförderliche Maßnahmen zur Unterstützung des Erlebens von Autonomie, Kompetenz und sozialer Eingebundenheit. Die Wirksamkeitsevaluation dieser Intervention erfolgte in einem längsschnittlichen Treatment-Kontrollgruppen-Design mit insgesamt 353 Sekundarschüler_innen aus 20 Haupt-, Real- und Gymnasialklassen der achten Jahrgangsstufe. Im Vergleich zu den Kontrollklassen zeigten sich in den Treatmentklassen positive Effekte der Unterrichtsinterventionen. Es zeigten sich allerdings auch deutliche Unterschiede in den beobachteten Interventionseffekten zwischen den Treatmentklassen (Mittag, Bieg, Hiller, Metz & Melenk, 2009). So wurde in der vorliegenden Arbeit untersucht, ob und inwieweit die Varianz zwischen den Treatmentklassen durch Unterschiede in der Implementationsqualität zu erklären ist. Als Indikatoren für die Implementationsqualität bzw. Programmintegrität werden in der Forschungsliteratur u. a. die Adhärenz (Einhaltung), Dosierung, Qualität der Programmvermittlung sowie die Responsivität der Programmteilnehmer und die Programmspezifität herangezogen (Dane & Schneider, 1998; Durlak & DuPre, 2008, Mittag, 2014). In der vorliegenden Studie wurden diese Indikatoren durch Angaben und Einschätzungen der Lehrpersonen (N = 9) erfasst und im Hinblick auf klassenbezogene Unterschiede in den Interventionseffekten untersucht. Hierzu wurden die lehrerbezogenen Angaben aus Feedback-Fragebögen im Hinblick auf Komponenten der Implementationsqualität klassifiziert und brauchbare quantitative Maße der Implementationsqualität entwickelt. Die Analysen zeigen je nach Implementationsqualität und Indikator erhebliche Wirksamkeitsunterschiede zwischen den Treatmentklassen. So zeigten sich für Klassen mit einem höheren Einsatz der Interventionsmaßnahmen (Dosierung) günstigere Entwicklungen des Autonomieerlebens und der Leistung der Schüler_innen. Andere Indikatoren, wie z. B. die Qualität der Programmvermittlung und Responsivität der Programmteilnehmer, klären entgegen der Annahme keine Unterschiede in Bezug auf die Wirksamkeit der Interventionsmaßnahmen auf. Die Ergebnisse liefern dennoch Hinweise auf Zusammenhänge einzelner Teilaspekte der Implementationsqualität mit der Wirksamkeit der Interventionsmaßnahmen.
Fallorientiert werden zwei Menschen mit Körperbehinderung beschrieben, die Sexualassistenz in Anspruch nehmen. Möglichkeiten und Grenzen von Sexualsssistenz werden dargestellt; rechtliche, finanzielle, psychosziale und soziologische Aspekte werden mit Bezug auf den gegenwärtigen Forschungsstand referiert. Dies bildet die Grundlage eines Interviews mit einer Frau mit Körperbehinderung.
„Menschen mit Behinderung benötigen ständig unsere Hilfe …“ - Eine Äußerung, die man sehr häufig vernehmen kann. Auch Aussagen wie „die tun mir leid“, „die können sich nicht helfen“, „brauchen sehr viel Unterstützung und Hilfe im Alltag“ und „man will helfen“ zu Menschen mit Behinderung sind häufig zu vernehmen. Dabei muss beachtet werden, dass gesellschaftliche Meinungen vielfältig sind und keinesfalls verallgemeinert werden dürfen. Allerdings handelt es sich bei Menschen mit Behinderung um einen Personenkreis, dem in unserer Gesellschaft scheinbar häufig das Attribut ‚hilfsbedürftig‘ zugeordnet wird. Gemeinsam mit alten und kranken Menschen werden Menschen mit Behinderung dabei der schwächsten Gruppe der Gesellschaft zugeteilt. Diese Eingruppierung zu den ‚ganz besonders Hilfsbedürftigen‘ bekommt man im Alltag auf vielfältige Weise zu spüren, sei es durch mitleidige Blicke, die diese Personengruppe häufig erntet, oder aber das Nicht-zutrauen des Umfeldes in die Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung. Diese Beobachtungen veranlassten zur Auseinandersetzung mit der vorliegenden Thematik und der Frage, in wieweit Menschen mit geistiger Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und in welcher Form und in welchen Bereichen sie selbst helfend tätig werden können. Dazu erfolgt eine Auseinandersetzung mit Begriffen wie Angewiesenheit und Abhängigkeit, außerdem der allseits geforderten Selbstbestimmung. Schließlich erfolgt der Versuch, die zuvor getrennt voneinander thematisierten Begriffe der Angewiesenheit und der Selbstbestimmung mit dem Begriff des Helfens und der Bedeutung für Menschen mit geistiger Behinderung in Verbindung zu bringen. Dabei wird ein zweifaches Spannungsfeld, in dem sich Menschen mit geistiger Behinderung befinden, aufgezeigt werden. Zum einem im Bereich ‚Hilfe erhalten‘, zum anderen beim ‚Hilfe geben‘. Grundlage der Darstellung bilden die theoretischen Hintergründe und die Erfahrungen, die in einer Berufsschulklasse gesammelt wurden. Wie der Titel der vorliegenden Wissenschaftlichen Hausarbeit „Auch ich bin fähig zu helfen!“ bereits ankündigt, soll ein Schwerpunkt der Arbeit vor allem auf dem Selbsttätig-werden, dem Helfen liegen, weshalb im letzten Kapitel Möglichkeiten im schulischen Kontext aufgezeigt und pädagogische Schlussfolgerungen gezogen werden.
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen eines Projektes des Deinstitutionalisierens in der Behindertenhilfe auf die Menschen, die in der Institution leben und arbeiten. Hierzu wird das Deinstitutionalisieren theoretisch in das Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit eingebettet. Dieses wird mit einem Bild der Systemtheorie illustriert und mit anderen Spannungsfeldern in benachbarten Diskursen verglichen. Unter diesem Fokus werden wesentliche Diskurse um Menschen, die in einer Institution leben und arbeiten, analysiert und synthetisch zusammen geführt. Es sind dies einerseits die Diskurse um Normalisierung, Lebensqualität, Selbstbestimmung und Empowerment, andererseits um humane und persönlichkeitsförderliche Arbeit, Arbeitszufriedenheit sowie Arbeitsgestaltung. Als mögliche Antwort auf die sich daraus ergebenden Veränderungen in der Behindertenhilfe wird das Deinstitutionalisieren mit seinen historischen und internationalen Entwicklungen beschrieben. Die Erkenntnisse werden auf eine eigene empirische Untersuchung eines Projektes des Deinstitutionalisierens übertragen. Hierzu wurden 51 Menschen mit geistiger Behinderung und 13 Professionelle vor Beginn des Projektes und ein Jahr danach mit Hilfe einer Testbatterie zu differenzierten Ergebnisindikatoren befragt. Die beteiligten Personen befanden sich dabei in zwei untersuchten Treatmentgruppen (Deinstitutionalisieren durch a) Umzug in eine gemeinwe-senintegrierte Wohnung vs. b) Veränderung der Wohnsituation innerhalb der Institution) und zwei Kontrollgruppen. Als wesentliches Ergebnis konnte festgehalten werden, dass Deinstitutionalisieren in dem untersuchten Projekt zu positiven Veränderungen in unterschiedlichen Aspekten von Le-bensqualität der beteiligten behinderten Menschen führte, aber auch gesundheitliche Risiken in sich barg. Entsprechend ergab sich für die Professionellen eine Zunahme an differenzierten Aspekten persönlichkeitsförderlicher Arbeit bei gleichzeitiger Zunahme an Regulationsanforderungen. Insgesamt werden die Ergebnisse dahingehend interpretiert, dass bei ausreichender Sicherheit aller Beteiligten durch das Deinstitutionalisieren Räume so gestaltet werden können, dass sich mehr Möglichkeiten zur Nutzung von mit Freiheit einhergehenden Potentialen ergeben. Hierzu werden abschließend mögliche Fallen, aber auch Wege zum Umgang mit dem Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit diskutiert.