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Die vorliegende Arbeit untersucht die qualitativen und quantitativen Beeinträchtigungen kognitiven Leistungsvermögens bei geistiger Behinderung. Bezug wird hierbei auf aktuelle neurowissenschaftliche und entwicklungspsychologische Befunde genommen, um aufbauend hierauf ein integratives, dreigliedriges Modell jener kumulativ-negativen Entwicklung zu formulieren. Dieses berücksichtigt sowohl die neuroplastischen Entwicklungspotentiale samt deren vielfältigen Beeinträchtigungen im Kontext geistiger Behinderung, die hieraus resultierenden defizitären Gedächtnisfunktionen und die beeinträchtigte Organisation jener Lernprozess, die als metakognitives Leistungsprodukt den exekutiven Funktionen zugeordnet werden können.
Situationen im Leben von Familien mit einem behinderten Kind werden dargestellt und reflektiert. Verarbeitungsprozesse am Beispiel von drei Modellen werden referiert (Schuchardt, Jonas und Miller). Auswirkungen der Geburt auf die Lebenswirklichkeit der Familie werden untersucht (Situation der Eltern, der Mütter, der Väter, der Geschwister).
Infolge der Psychiatrieenquete im Jahr 1975 kam es zur Korrektur der Fehlplatzierung von Menschen mit geistiger Behinderung1 in psychiatrischen Krankenhäusern. Zu diesen Bewohnern könnten auch Menschen mit geistiger Behinderung und sog. Herausforderndem Verhalten (HV) gezählt haben. Aufgrund der Nähe und der oftmals vorhandenen Zusammenhänge zu psychischen Störungen ist davon auszugehen, dass diese Menschen nach der Psychiatrieenquete in der Behindertenhilfe untergebracht wurden. Doch auch dort war man vermutlich konzeptionell nicht auf diese Klientel vorbereitet. Sowohl in den eingerichteten Intensivgruppen, als auch in „herkömmlichen“ Wohngruppen erfuhren die Menschen mit HV aufgrund ihrer Verhaltensweisen starke Ausgrenzung von Gemeinschaft und Gesellschaft. Diese Personen brauchten spezifische und passgenaue Unterstützung, um zurückgebildete Kompetenzen wieder aufzubauen und sich angemessene Verhaltens- und Interaktionsweisen anzueignen. Zu diesem Schluss kam auch eine vom damaligen Sozialministerium Baden-Württembergs zusammengestellte Expertengruppe Anfang der 1990er, die die Wohn- und Lebensbedürfnisse durch das Modellprojekt „Therapeutische Wohngruppe“ dieser Zielgruppe klären sollte. Es ging um die Einschätzung der notwendigen fachlichen Konzepte und Rahmenbedingungen, um dem Personenkreis die Voraussetzungen für ein Leben und Wohnen ohne gesellschaftliche Ausgliederung und damit mit mehr Teilhabe zu. Der Modellversuch wurde zudem im Rahmen einer Evaluationsstudie wissenschaftlich begleitet. Obwohl die an dem Modellversuch teilnehmenden Einrichtungen erfolgreich arbeiteten und ein Drittel der TWG-Bewohner ins Regelwohnen der Eingliederungshilfe reintegrieren konnte, kam es nicht zur geplanten Aufnahme der TWG-Leistungsmaßnahme in den Rahmenvertrag Baden-Württembergs für stationär betreute Wohnformen. Dennoch bestehen auch heute TWG-Einrichtungen in Baden-Württemberg, von deren Existenz aufgrund ihrer geringen Anzahl je-doch nur sehr wenige Personen, auch aus der Fachwelt, wissen. In dieser Studie wird das Leistungsangebot TWG auf qualitative Weise untersucht. Insbesondere wird darin auch die Perspektive der Klienten zur Sprache. Das Forschungsinteresse besteht darin, wie der konzeptionell-rehabilitative Auftrag der TWG in der Praxis umgesetzt wird. Dazu gehören weitere, vertiefende Fragestellungen: • Welche allgemeinen und spezifischen Maßnahmen werden zur Umsetzung des rehabilitativen Auftrags ergriffen? • Wer ist an dieser Umsetzung beteiligt? • Welche Effekte haben die ergriffenen Maßnahmen? • Wie gestaltet sich der Prozess der Wiedereingliederung mit allen Beteiligten? • Welche Schwierigkeiten ergeben sich bei diesem Prozess? Aufgrund des rehabilitativen Auftrags spielt die Lebenssituation der Klienten im Anschluss an die TWG eine wichtige Rolle. Es stellt sich somit für die Bewohner, ihr soziales Umfeld, aber auch für die beteiligten Leistungserbringer und Leistungsträger die Frage: „Therapeutische Wohngruppe und dann?“. Daraus ergibt sich für die vorliegende Studie eine weitere Fragestellung, nämlich wie gestaltet sich die heutige Lebenssituation ehemaliger TWG-Klienten? Zur Beantwortung dieser Fragen wurden zwei TWGs in Baden-Württemberg untersucht.
Der Übergang in das nachschulische Leben ist ein zentraler Aspekt im Arbeitsfeld der Sonderpädagogik. Eltern, Jugendlichen mit (geistiger) Behinderung, Lehrerinnen und Lehrer müssen sich mit der Frage auseinandersetzen „Schule und was kommt dann?“. Zwischenzeitlich ist dieses drängende Thema auch bei den politischen Entscheidungsträgern angekommen. Entsprechend steht die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit (geistiger) Behinderung vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. Auch die Leistungsträger stehen vor der Aufgabe, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Denn der bisher praktizierte Automatismus des direkten Wechsels von der Schule für Geistigbehinderte in die Werkstatt für behinderte Menschen wird zunehmend kritisch hinterfragt. Es zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab, der nicht nur durch den aktuellen Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte und dessen Forderung nach mehr Wahlmöglichkeiten bezüglich der Berufswahl klar markiert wird. Auch politische und gesetzliche Veränderungen, wie die verbindliche Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – in der unter anderem „[…] das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit […]“ (Art. 27 Abs.1 UN-BRK, zitiert nach BMAS 2011a, 40) gefordert wird – oder auch die gesetzliche Verankerung der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung im SGB IX, fordern ein Umdenken. Die darin konstatierte personenzentrierte Sichtweise macht somit eine Auseinandersetzung mit dem Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben unerlässlich. Hinzu kommen viele Projekte, mit unterschiedlichen Ansätzen, die sich dem Thema der Teilhabe von Menschen mit (geistiger) Behinderung am Arbeitsleben annehmen. Auch die Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss sich diesen veränderten Bedingungen stellen. Und es gibt deshalb mittlerweile in Deutschland ein etabliertes und umfassendes System zur Unterstützung der Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings stellt sich dieses System mittlerweile für alle Beteiligten als ein „unbekanntes, unübersichtliches Territorium“ (Doose 2012, 91) dar. Dieses unübersichtliche Gelände zu rekonstruieren ist Anlass und Fragestellung dieser Arbeit.
Die Arbeit thematisiert die Sexualität von Jugendlichen mit geistiger Behinderung und ihre Vorstellungen zu diesem Thema. Im Rahmen einer didaktischen Rekonstruktion entsteht ein Überblick über den aktuellen fachwissenschaftlichen Diskussionsstand zur Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung. Hierbei werden wesentliche Themen wie die Partnerschaft, die Sexualität sowie die psychosexuelle Entwicklung erläutert. Die Entwicklung des Körpers und der Sexualität wird im Vergleich zwischen Menschen mit und ohne geistiger Behinderung dargestellt. Dabei wird deutlich wie sehr Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung bezogen auf Bildungsangebote tabuisiert ist. An Schulen für Geistigbehinderte gibt es kaum ausformulierte sexualpädagogische Konzepte und oder Überlegungen. Bestärkt wird dieser Befund durch die Auswertung der dazu durchgeführten und ausgewerteten Interviews. Aus der Verknüpfung der Fachwissenschaft und den Schülervorstellungen wird ein Auftrag für die Schule für Geistigbehinderte formuliert. Den Schülerinnen und Schülern muss ein angemessener Sexualkundeunterricht geboten werden. Es hilft nicht viel nur theoretisch fundiertes Wissen zu vermitteln, welches die Schülerinnen und Schüler nicht wirklich verstehen, wichtig sind der richtige Wortgebrauch, ausgewählte Schwerpunktthemen und ein Gespräch auf Augenhöhe. Es soll nicht nur die Verhütung eine übergeordnete Rolle spielen, sondern gerade auch die schönen und lustvollen Seiten der Sexualität thematisiert werden.
Im August 2013 kommt eine Methode auf den Markt, Kinder mit Down-Syndrom vorgeburtlich allein durch Untersuchung des mütterlichen Bluts zu erkennen. Diese neue Methode in der pränatalen Diagnostik erhielt auch eine hohe Medienpräsenz. Die pränatale Diagnostik mit dem unausgesprochenen Ziel der "Fehler-Vermeidung" rückt dadurch wieder ein Stück weiter in das öffentliche Bewusstsein. Die Arbeit untersucht im Rahmen einer Online-Befragung wie Eltern von Kindern mit Down-Syndrom über diese neue diagnostische Möglichkeit denken. Hierzu wurden 492 Personen befragt. Der erste Teil legt die theoretischen Grundlagen offen: Verständnis von Down-Syndrom und dessen Varianten; bisheriger Stand der Pränataldiagnostik (Entwicklung, Methoden, Verlässlichkeit usw.). Im zweiten Teil gibt einen Überblick über die gegenwärtige Debatte: gesellschaftliche Debatte um die Ethik und die Moral des PraenaTest; Medien als Meinungsbildner, Stellungnahmen unterschiedlicher Institutionen. Im dritten Teil wird das Untersuchungsdesign der Umfrage vorgestellt. Daran schließt sich an die Darstellung der Ergebnisse sowie eine Interpretation und eine methoden-kritische Reflexion.
Ruben Ell untersucht in seiner Arbeit die Bedeutung von Teilhabe an sportlichen Wettkämpfen für Menschen mit geistiger Behinderung in der Leichtathletik bei den Special Olympics Nationalen Sommerspielen München 2012. Dabei werden mit 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Sportwettkampfes Interviews durchgeführt und diese nach der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2003) ausgewertet. Im Fokus steht dabei das individuelle Erleben der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Mögliche Bedeutungen von Teilhabe werden referiert und auf Sportwettkämpfe bezogen (u.a. Alftermann/Stiller 2003; DLV-Ratgeber 2011; Pilz 2005; Pochstein i. D.; Will 2009); die Dimensionen sportlicher Wettkämpfe werden dargestellt. Zielsetzung und Methoden der eigenen Untersuchung werden vorgestellt und begründet. Daran schließt sich eine Auswertung der Interwies an. Diese sind in transkribierter Form als Anhang beigegeben. Schlussfolgerungen bezüglich der Dimensionen werden abschließend formuliert
In der Studie werden mögliche Einflüsse, positive Momente und Aspekte tiergestützer Arbeit versammelt, reflektiert. Durch die Darstellung zweier Beispiele wird diese Perspektive der Mensch-Tier-Beziehung konkretisiert. Tiergestützte Aktivitäten werden dabei abgegrenzt von sog. tiergestützter Pädagogik‘ und ‚tiergestützter Therapie‘. Die Besonderheiten der Mensch-Tier-Beziehung werden dabei zunächst allgemein dargestellt; daran schließt sich an ein kurzer historischer Exkurs über tiergestützte Interventionen. Angenommene Wirkungen tiergestützter Arbeit in physischer, psychischer sowie sozialer Hinsicht werden versammelt ; ebenso wie eine Übersicht möglicher und tatsächlicher Einsatzgebiete von Tieren in Therapie und Pädagogik (bezogen auf unterschiedliche Arten und Formen von Einschränkungen, Schädigungen und Behinderungen). Die eher theoretischen und überwiegend referierten Aspekte werden anschließend auf zwei konkrete Praxisbeispiele bezogen.
Menschen mit Behinderungen2 wohnen und arbeiten in Deutschland regelmäßig in einer gesellschaftlich eigens für sie organisierten und institutionalisierten Lebenswelt. Die damit einhergehende Separierung dieser Menschen aus fundamentalen Kernbereichen ihrer gesellschaftlichen Lebensführung erzeugt hier ein gleichermaßen besonderes wie „besonderes“ Lebensumfeld mit weitreichenden Folgeerscheinungen. Eine dieser Folgen soll im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen. Ich stelle die These auf, dass Menschen mit Behinderungen in ihrem Arbeitsleben im Rahmen einer Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) einer Verhinderung ihrer politischen Subjektivierung ausgesetzt sind. Das Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen in Deutschland vollzieht sich fortlaufend und in zunehmendem Maße im Feld der Institutionen der WfbM3. Die WfbM ist für eine stetig anwachsende Zahl von Menschen somit ein zentraler Ort von Lebens‐ bzw. Arbeitserfahrungen. Gleichzeitig hat sie Menschen mit Behinderungen als Einrichtung zur Teilhabe und Eingliederung in das Arbeitsleben durch geeignete Maßnahmen einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Teilhabe bedeutet hier „die menschenrechtsethische Grundlage wie Zielbestimmung einer inklusiven Praxis, die sich gegen die soziale Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Beeinträchtigungen und für deren Chancengleichheit durch Abbau von Zugangsbarrieren sowie Förderung realer Beteiligungschancen an öffentlichen Gütern engagiert.“ (LOB‐HÜDEPOHL 2010, 14). Inklusion4 bezieht sich auf „full and effective participation and inclusion in society“ (Artikel 3 Buchst. c. des Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – kurz: UN‐BRK). Der hier vorgestellte Teilhabebegriff widerspricht aber der Grunderfahrung nahezu aller WfbM-Beschäftigten bezüglich ihrer tatsächlichen Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Arbeitsleben. So war die WfbM paradoxerweise zwischen 2002 und 2006 für 99,89% aller dort Beschäftigten eine „vorübergehende Endstation“ in ihrem Arbeitsleben Worin unterscheiden sich betriebliche Mitbestimmung, Werkstättenmitwirkungsverordnung, Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung? Welche rechtlichen Grundlagen gelten jeweils? Welche Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten ergeben sich daraus für Teilhabe an Entscheidungsprozessen für Beschäftigte in Werkstätten? Wie müssen Bildungsangebote gestaltet werden, damit Mitbestimmung im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung transparent und verständlich wird, politische Partizipation möglich wird?