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Diese Studie beschäftigt sich in einem ersten theorieorientierten Teil mit sexuellem Missbrauch in Einrichtungen der Erziehungshilfe. Dabei werden Täterstrategien, institutionelle Dynamiken und Voraussetzungen beleuchtet. Desweitern wird ein Überblick über Präventions- und Interventionsmaßnahmen gegeben. Ein vor 25 Jahren stattgefundener Fall des sexuellen Missbrauchs in einer Jugendhilfeeinrichtung wird angeführt und anhand der theoretischen Erkenntnisse kritisch betrachtet. Im zweiten praxisorientierten Teil werden zwei problemzentrierte Interviews mit Mitarbeitern einer Erziehungshilfeeinrichtung geführt, anhand derer überprüft wird, wie zwei Einrichtungen des selben Trägers Prävention von sexuellem Missbrauch betreiben. Die theoretischen Erkenntnisse von Prävention und Intervention werden exemplarisch auf ihre praktische Umsetzung hin überprüft.
Die Arbeit fasst den derzeitigen wissenschaftlichen Stand des Themas Mobbing zusammen. Dabei geht die Autorin davon aus, dass es bisher keine Literatur gibt, die sich ausschließlich mit Mobbing im Förderschwerpunkt Lernen beschäftigt. Die wenigen Daten, die zu Mobbing in Förderschulen beispielsweise von SCHUBARTH erhoben wurden, werden vorgestellt. Anhand von Erfahrungsberichten von Schülerinnen und Schülern der siebten Klasse einer Förderschule im Kreis Reutlingen finden in Teil B empirische Belege statt. Die Fragestellung des empirischen Teils der Arbeit fokussiert insbesondere Erfahrungen und Erlebnisse von Schülern der Förderschule bezüglich Mobbing. Hierbei wird die These formuliert, dass Mobbing direkt mit dem Besuch der Förderschule korreliert.
Die Bedeutung der Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Mädchen und Frauen mit Behinderung
(2010)
Selbstbehauptung und Selbstverteidigung gewinnen nicht aus sich selbst heraus an Bedeutung, sondern werden vor allem im Kontext äußerer bedrohlicher Faktoren, vor denen es sich zu schützen gilt, wichtig. In diesem Sinne müssen die Selbstbehauptung und Selbstverteidigung als Maßnahmen der Prävention gesehen werden und gewinnen folglich ihre Bedeutung erst im Angesicht der Bedrohung, vor der es gilt, sich, andere und vor allem besonders Betroffene präventiv zu schützen. Daher werde ich der Argumentation folgen, die vorerst frägt, in Anbetracht welcher Gefahr präventive Maßnahmen, im Sinne der Selbstbehauptung und Selbstverteidigung, ihre Berechtigung erfahren. Der Nachweis der realen Existenz solcher Gefahren, durch welche das Individuum Schaden annehmen kann, rechtfertigt demnach die Begründung für Maßnahmen, die diesen Bedrohungen präventiv entgegentreten. Neben dem Argumentationsstrang des Gewinns an Bedeutung als Gegengewicht zur drohenden Gefahr, findet sich eine weitere Logik, die die Bedeutung der Selbstverteidigung und Selbstbehauptung hervorheben kann. So stellt sich die Frage, ob sich die Selbstbehauptung und Selbstverteidigung in allgemeine theoretische Konzepte einbetten lässt bzw. ob einzelne Grundgedanken solcher Ideen, die auf Grundlage ihres theoretischen Konzepts bereits an allgemeiner Gültigkeit erfahren haben, mit denen der Selbstbehauptung und Selbstverteidigung in Übereinstimmung gebracht werden können. Damit lässt sich über die Auseinandersetzung mit derart gestalteten theoretischen Konzepten die Bedeutung der Selbstbehauptung und Selbstverteidigung herauskristallisieren. Jedoch fehlen diesen beiden theoretischen Argumentationslinien die Einschätzung betroffener Mädchen und Frauen. Diesem Wissen und den praktischen Erkenntnissen erfahrener Frauen und Mädchen widmet sich der 3. Argumentationsteil dieser Arbeit.