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Welche Formen, Methoden und Strukturen gibt es, um die Kunst von Menschen mit geistiger Behinderung in die Öffentlichkeit zu bringen und worin liegen Chancen und Grenzen dieser Techniken? Der erste Teil des Titels beschreibt die beiden zentralen Themenbereiche, mit denen sich die Arbeit auseinandersetzt, nämlich Öffentlichkeitsarbeit und Kunst von Menschen mit geistiger Behinderung. Der zweite Teil des Titels macht die Vorgehensweise sichtbar. Hamburger und Bremer Kunst- und Theaterprojekte für Menschen mit Behinderung werden vorgestellt und kritisch reflektiert. Interviews, Literaturübersicht, eigene Erfahrungen der Autorin liegen der Arbeit zugrunde.
Im Oktober diesen Jahres jährt sich zum 70. mal die Beschlagnahmung Grafenecks durch die Nationalsozialisten im Dritten Reich. Dies veränderte den Ort Grafeneck 1939 maßgeblich und markierte den Auftakt zum Beginn der Euthanasie während des deutschen Nationalsozialismus, in deren Zuge unter unvorstellbaren Gräueltaten allein in Grafeneck über 10 600 Menschen den Tod fanden (vgl. STÖCKLE 2005, S.137). Es ist in unserer Gesellschaft üblich, dass zu bestimmten Anlässen gemeinsam an vergangene Ereignisse erinnert wird. An glorreiche Momente und mittlerweile auch an mit Schrecken besetzte Ereignisse. Und so wird auch diesen Oktober, durch den Anlass der sich jährenden Beschlagnahmung, an die Euthanasie in Grafeneck erinnert. Über drei Tage hinweg zeichnen Aktivisten und Ortsinitiativen die ,Spur der Erinnerung’ in Form einer violetten, auf den Boden gemalten Farbspur vom Ort der Tat, von Grafeneck auf der Schwäbischen Alb, zum Ort der Schreibtischtäter, dem Innenministerium nach Stuttgart. Mit dieser Spur soll auf die Opfer der Euthanasie und auf die Täter aufmerksam gemacht werden. Geschichte soll vergegenwärtigt und verbreitet werden und dem Vergessen, dem Entfallen der Euthanasie in Grafeneck aus dem allgemeinen Bewusstsein entgegengewirkt werden. ,Die Spur der Erinnerung’ ist ein typisches Beispiel für die Manifestation dessen, was man kollektives Gedächtnis nennt. Durch verschiedene Medien, wie zum Beispiel eine (Gedenk) Aktion wie die ,Spur der Erinnerung’, nimmt eine Gruppe gemeinsam Bezug auf Vergangenes, positioniert sich moralisch und politisch und versucht den gemeinsamen, als wichtig erachteten Gedächtnisinhalt weiterzugeben. Fragt man nach dem kollektiven Gedächtnis, so muss man immer auch nach den Mitgliedern fragen, welche das Kollektiv bilden, denn es sind die Individuen welche die Erinnerung tragen. Die Gemeinsamkeit ihrer individuellen Erinnerungen ergibt eine kollektive Erinnerung (vgl. FRANK/RIPPL 2007, S.16). Umgekehrt prägt eine bestehende Gruppenmentalität rückwirkend das Erinnern der Einzelnen. Dieser Arbeit liegt, in Anlehnung an Uta George, die Hypothese zu Grunde, dass Menschen mit Behinderung als Gruppe, Träger eines kollektiven Gedächtnisses zur Euthanasie sein können und das sich dieses Gedächtnis in Teilen von dem der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden kann. Im Sinn der Gleichberechtigung und des Empowerments scheint es unumgänglich, ein solches kollektives Gedächtnis zu beschreiben um durch die Umsetzung dieser Erkenntnisse in museums- und gedenkstättenpädagogische Konzeptionen und Methoden, der Gruppe der Menschen mit Behinderung einen adäquaten Zugang zu einem sie ganz speziell betreffenden Themenbereich der deutschen Geschichte zu ermöglichen. Im gleichen Atemzug muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass der Umgang und die Heranführung der Theorie des kollektiven Gedächtnisses unter sonderpädagogischen Gesichtspunkten eine Gratwanderung darstellt. Die Manifestierung von Menschen mit Behinderung als eine eigene Gruppe, die sich von anderen Gruppen klar abgrenzen lässt, durch die unreflektierte Anwendung der Theorie des kollektiven Gedächtnisses, fördert exklusive Tendenzen und ist Normalisierungs- und Inklusionsbestrebungen abträglich. Eine besonnene und kritische Betrachtung und Anwendung des Theorems der kollektiven Erinnerungen ist deswegen essentiell.
Menschen mit Behinderungen2 wohnen und arbeiten in Deutschland regelmäßig in einer gesellschaftlich eigens für sie organisierten und institutionalisierten Lebenswelt. Die damit einhergehende Separierung dieser Menschen aus fundamentalen Kernbereichen ihrer gesellschaftlichen Lebensführung erzeugt hier ein gleichermaßen besonderes wie „besonderes“ Lebensumfeld mit weitreichenden Folgeerscheinungen. Eine dieser Folgen soll im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen. Ich stelle die These auf, dass Menschen mit Behinderungen in ihrem Arbeitsleben im Rahmen einer Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) einer Verhinderung ihrer politischen Subjektivierung ausgesetzt sind. Das Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen in Deutschland vollzieht sich fortlaufend und in zunehmendem Maße im Feld der Institutionen der WfbM3. Die WfbM ist für eine stetig anwachsende Zahl von Menschen somit ein zentraler Ort von Lebens‐ bzw. Arbeitserfahrungen. Gleichzeitig hat sie Menschen mit Behinderungen als Einrichtung zur Teilhabe und Eingliederung in das Arbeitsleben durch geeignete Maßnahmen einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Teilhabe bedeutet hier „die menschenrechtsethische Grundlage wie Zielbestimmung einer inklusiven Praxis, die sich gegen die soziale Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Beeinträchtigungen und für deren Chancengleichheit durch Abbau von Zugangsbarrieren sowie Förderung realer Beteiligungschancen an öffentlichen Gütern engagiert.“ (LOB‐HÜDEPOHL 2010, 14). Inklusion4 bezieht sich auf „full and effective participation and inclusion in society“ (Artikel 3 Buchst. c. des Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – kurz: UN‐BRK). Der hier vorgestellte Teilhabebegriff widerspricht aber der Grunderfahrung nahezu aller WfbM-Beschäftigten bezüglich ihrer tatsächlichen Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Arbeitsleben. So war die WfbM paradoxerweise zwischen 2002 und 2006 für 99,89% aller dort Beschäftigten eine „vorübergehende Endstation“ in ihrem Arbeitsleben Worin unterscheiden sich betriebliche Mitbestimmung, Werkstättenmitwirkungsverordnung, Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung? Welche rechtlichen Grundlagen gelten jeweils? Welche Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten ergeben sich daraus für Teilhabe an Entscheidungsprozessen für Beschäftigte in Werkstätten? Wie müssen Bildungsangebote gestaltet werden, damit Mitbestimmung im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung transparent und verständlich wird, politische Partizipation möglich wird?
Die vorliegende Arbeit untersucht die qualitativen und quantitativen Beeinträchtigungen kognitiven Leistungsvermögens bei geistiger Behinderung. Bezug wird hierbei auf aktuelle neurowissenschaftliche und entwicklungspsychologische Befunde genommen, um aufbauend hierauf ein integratives, dreigliedriges Modell jener kumulativ-negativen Entwicklung zu formulieren. Dieses berücksichtigt sowohl die neuroplastischen Entwicklungspotentiale samt deren vielfältigen Beeinträchtigungen im Kontext geistiger Behinderung, die hieraus resultierenden defizitären Gedächtnisfunktionen und die beeinträchtigte Organisation jener Lernprozess, die als metakognitives Leistungsprodukt den exekutiven Funktionen zugeordnet werden können.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Beschreibung eines seltenen Phänomens im Bereich der Arbeits- und Berufsgestaltung für Menschen mit Behinderungen: des Konzeptes der künstlerischen Arbeitsplätze. Hier geht es darum, Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit zu bieten, jenseits der „klassischen“ Arbeitsplätze in den Produktionsbereichen der Werkstätten für behinderte Menschen zu arbeiten. Als Beispiel für solche Maßnahmen der Arbeitsgestaltung wird die Betriebsstätte Station 17 aus Hamburg vorgestellt, die solche Künstlerarbeitesplätze im musikalischen Bereich anbietet.